Wir danken Nicolai für die Zusendung des Themas der Examensklausur ÖffRecht II in NRW! Wir freuen uns auf Ergänzungen oder etwaige Korrekturen!
Der Fall war dem folgenden Urteil nachgebildet:
http://www.openjur.de/u/162038.print (BVerwG · Urteil vom 11. November 2010 · Az. 5 C 12.10)
Hierbei ging es um einen Österreicher, der in Deutschland lebt, gegen den ein Strafverfahren in Österreich lief.Dieser beantragte die deutsche Staatsbürgerschaft, wobei er in dem Antragsformular unter dem Punkt Anhängige Strafverfahren „keins“ eintrug. Daraufhin nahm die zuständige Behörde die Einbürgerung zurück ( § 35 StAG). Dies hatte zur Konsequenz, dass der Österreicher staatenlos wurde.
Der Österreicher moniert eine Verletzung von Art. 16 I S. 2 GG und der Freizügigkeit als Unionsbürger (AEUV).
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