Vielen Dank für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der ersten Klausur im Strafrecht des 1. Staatsexamens in NRW im Januar 2015. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
A hat eine in seinem Eigentum stehende Wohnung an den O vermietet. Allerdings möchte er den O nun aus dieser Wohnung vertreiben, womit O jedoch nicht einverstanden ist. Da A den O nicht auf zivilrechtlichem Wege rechtmäßig kündigen kann, überlegt er sich, die Angelegenheit anderweitig zu regeln.
Daher heuert er B und C an, die den O vertreiben sollen. A gibt an, dass B und C in die Wohnung des O eindringen, den O schlagen und dann im Bad einsperren sollen. Dabei überlässt A den beiden die nähere Tatplanung und Tatausführung.
Nachdem B und C die Tat detailliert geplant haben, dringen sie am nächsten Tag in die Wohnung des O ein.
Sie teilen dem O mit, dass A sie geschickt habe, weil er nicht ausziehen wolle. Sodann beginnen B und C, auf den O einzuschlagen.
Danach sperren sie O in sein Badezimmer ein, wobei sie – wie von Anfang an beabsichtigt – davon ausgehen, dass O spätestens eine Stunde später entdeckt und befreit würde.
Kurz vorher hatten B und C den A informiert, dass sie in die Wohnung eindringen würden. Dies hatte A ihnen vorgegeben.
Als A abgewartet hat, dass der O eingesperrt wurde, betritt er ebenfalls die Wohnung des O, wobei B und C ihn nicht bemerken.
Bevor A entdeckt wird, geht er in O`s Wohnzimmer und nimmt die wertvolle Armbanduhr des O an sich.
Dies hatte A von Anfang an geplant und B und C nur engagiert, um eben diese Uhr an sich nehmen und später von seinem Bekannten, dem Uhrenhändler U, veräußern zu können. B und C wussten davon nichts.
A verlässt sodann mit B und C die Wohnung. Der O wird tatsächlich eine Stunde später befreit.
A begibt sich nun zu U, der die Uhr gegen eine Provision veräußern soll. Dabei erzählt ihm A umfassend, wie er an die Uhr gelangt ist.
Allerdings findet U keinen Abnehmer, da niemand seiner Kunden bereit ist, die von A vorgegebene Summe zu zahlen.
Wie haben sich A, B, C und U strafbar gemacht?
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Eine Studie der deutschen Antidiskriminierungsstelle des Bundes “Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz” aus dem Jahr 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass etwa die Hälfte der Befragten schon einmal sexueller Belästigung am […]
Seit dem Jahr 2015 ist es allgemein bekannt: Deutsche Automobilhersteller bedienten sich illegaler Abgasvorrichtungen an ihren Fahrzeugen, um gesetzlich vorgegebene Grenzwerte für Autoabgase einhalten zu können. Der dadurch entfachte Dieselskandal […]
Der Beitrag behandelt den examensrelevanten § 816 BGB. Welche Konstellationen regelt er? Was ist wichtig beim Umgang mit dem Nichtberechtigten im Bereicherungsrecht? Diesen Fragen geht unsere Gastautorin Monika Krizic in […]
Mitmachen
Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!
© 2024 juraexamen.info