Im Folgenden erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der im Januar 2014 gelaufenen dritten Klausur im Zivilrecht des ersten Staatsexamens in NRW. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
Grundfall:
M und F sind verheiratet, beide arbeiten. F ist jedoch für den Haushalt
verantwortlich. M ist leidenschaftlicher Spielzeugsammler und hat für
sein Hobby eine Schreinerei angemietet, in der er altes Spielzeug
restauriert. Sein Wunsch ist es später einmal ein Spielzeugmuseum zu führen.
Auf dem Flohmarkt entdeckt der M bei V ein altes Schaukelpferd, während
er gerade mit V über alten Plunder fachsimpelt. M weiß, dass V
wöchentlich auf dem Flohmarkt zu Treffen ist und dort immer eine
Vielzahl an gebrauchten Waren verkauft. Auf die Frage nach der Herkunft
des Schaukelpferdes antwortet V, dass es aus einer Haushaltsauflösung
einer alten Dame stamme. Die alte Dame hat es wohl von ihrer Großmutter
bekommen, die selbst schon darauf geschaukelt ist.
V und M unterhalten sich über das Schaukelpferd und V weißt dabei auch
auf erhebliche Gebrauchsspuren und -Schäden hin, kennt jedoch -wie M-
auch das tolle Restaurationspotenzial. Sie einigen sich auf einen Kauf
iHv 80,- über „Schaukelpferd, etwa 1890, erhebliche Gebrauchsspuren- und
Schäden, wie besichtigt, ohne Gewähr oder Haftung für Schäden“.
Wie bei jedem Verkauf über einem Betrag von 50,- schreibt V dazu
handschriftlich auf einen Notizblock „wie besichtigt, ohne Gewähr oder
Haftung für Schäden“. Diesen Zettel reicht er M hin, der nimmt diesen
zur Kenntnis und erklärt nickend sein Einverständnis. Nach Austausch der
Unterschriften behält V die Durchschrift und M erhält das Original.
Zuhause mit dem Schaukelpferd angekommen möchte M es seiner F zeigen und
räumt es daher nicht direkt in die Schreinerei. Die F bringt jedoch die
3jährige N mit, die während eines unbeobachteten Moments auf dem
Schaukelpferd stürzt und sich den rechten Unterarm bricht. Der Sturz
rührt daher, dass die linke Kufe abgebrochen war. Nach Inspektion stellt
sich heraus, dass die Kufen infolge der jahrelangen intensiven Benutzung
dermaßen abgenutzt waren, dass die linke brach.
Der M teilt den Vorgang dem V mit und droht mit Ansprüchen. Aus Angst
befragt V die Rechtsanwältin R zu folgenden Punkten:
Frage 1: Ist V durch die Formulierung „wie besichtigt, ohne Gewähr oder
Haftung für Schäden“ vor Ansprüchen durch seine Flohmarktkunden geschützt?
Frage 2: Hat M gegen V Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises?
Frage 3: Hat N gegen V Ansprüche auf 3.000,- Heilkostenersatz? Die
Kosten wurden nicht von ihrer privaten Krankenversicherung aufgrund der
Selbstbeteiligung übernommen.
Fortsetzung des Falls:
Der Onkel des M, O, findet sein Lieblingsneffe hat ein Geschenk
verdient. Er schenkt ihm 100.000,- damit sich M die Schreinerei kaufen
und seine Träume verwiklichen kann. O hilft ihm zudem bei den
Renovierungsarbeiten in der Schreinerei. Dabei wird auch ein Raum als
Wohn- und Schlafort hergerichtet. M der von der F inzwischen gelangweilt
ist, entschließt sich dort alleine einzuziehen und die F in den Wind zu
schießen. Die Schreinerei hat inzwischen einen Wert von 200.000,- durch
den Umbau erlangt. Die Spielzeugsammlung des M hat inzwischen einen Wert
von 50.000,-. Als M und F die Ehe eingingen waren beide vermögenslos. F
ist auch heute noch vermögenslos.
Frage 1: F überlegt sich scheiden zu lassen. Könnte sie mit einer
Teilhabe am Vermögen des M rechnen?
Frage 2: Erläutern sie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von
„Zugewinn“ und „Errungenschaften“ mit Hinblick auf die abgedruckten
Normen der CEFL (Commission on European Family Law).
Frage 3: Wie würde sich das Teilhabe der F nach dem CEFL berechnen?
Bearbeiterhinweis: Die wichtigsten Normen der Prinzipien 4:16 bis 4:31
wurden teilweise abgedruckt.
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Leasingverträge sind insbesondere gängige Praxis, wenn eine Alternative zum Kauf von Kraftfahrzeugen gesucht wird. Sind sie Gegenstand von Examensklausuren, so ist die Kenntnis einzelner Problematiken für ein überdurchschnittliches Abschneiden unerlässlich. […]
Geplant war ein schöner und erholsamer Familienurlaub. Dafür wurde extra eine Ferienwohnung gemietet. Der Urlaub endete nach einem tragischen Unfall in eben dieser Ferienwohnung jedoch im Rettungshubschrauber auf dem Weg […]
Es ist wohl der Albtraum eines jeden Mieters: Der Vermieter kündigt die Wohnung wegen Eigenbedarf. Ob Eigenbedarf aber auch dann vorliegt, wenn die Kündigung erfolgt, damit der Cousin des Vermieters […]
Mitmachen
Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!
© juraexamen.info e.V.