Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Januar 2013 gelaufenen dritten Klausur im Zivilrecht in Niedersachsen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen, sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
E besucht am 20.12.2011 den Weihnachtsmarkt in Hannover. Weil vor dem Glühweinstand soviel Gedränge ist, legt er seine Laptoptasche(Wert 50 €) zusammen mit dem darin befindlichen Laptop(Wert 1.200 €) auf einem vor dem Stand stehenden Steh-‐Tisch ab, um schneller dran zu kommen und nach Bestellung einen Blick auf die beleuchtete Kirche zu haben. Als E zum Tisch kommt, sind Tasche und Laptop bereits von einem unbekannten Täter gestohlen worden, der nicht mehr ermittelt werden kann.
Am 04.12.2012 will E in der Innenstadt von Hannover ein Buch kaufen. In einem Buchladen sieht er den F mit der Laptoptasche, die ihm vor fast einem Jahr auf dem Weihnachtsmarkt geklaut wurde. Sofort nimmt er F die Tasche weg. F berichtet verärgert und zutreffend, dass er die Tasche auf dem Weihnachtsmarkt letztes Jahr neben einem Stand auf dem Boden gefunden habe und zur zuständigen Behörde gebracht habe. Da sich innerhalb der gesetzlichen Frist niemand meldete, habe ihm die Behörde die Tasche mit der Bemerkung ausgehändigt, dass er nun Eigentümer sei. Deshalb verlangt er die Tasche von E zurück. E weigert sich mit der Bemerkung, dass er doch Eigentümer sei. Auch nach einem längeren Gespräch können sich E und F nicht einigen. F lebt in Hildesheim. E lebt in Hannover. Daraufhin erhebt F Klage gegen E auf Herausgabe der Notebook-‐Tasche vor dem Amtsgericht Hannover.
Aufgaben
Ist die Klage zulässig und begründet?
Abwandlung:
F erhebt gegen E Klage vor dem Amtsgericht Hannover auf Wiedereinräumung des Besitzes an der Notebook-‐Tasche. Er begründet seine Klage damit, dass E ihm die Tasche gegen seinen Willen weggenommen habe, ohne dazu berechtigt zu sein. Noch bevor über die Klage entschieden wurde, erhebt E Widerklage vor dem Amtsgericht Hannover mit dem Antrag festzustellen, dass er die Tasche behalten dürfe und dass F dazu verurteilt werden solle, ihm das Eigentum zu übertragen. F sei ungerechtfertigt bereichert.
Aufgaben
Sind Klage und Widerklage zulässig und begründet?
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