Vielen Dank für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der in Niedersachsen im Janaur 2015 gelaufenen Klausur des 1. Staatsexamens im Strafrecht. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
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Sachverhalt
A hasst seinen Chef C. Um ihm eins auszuwischen, will A den Hund des C entführen, um so ein Lösegeld zu bekommen. Als sich C und seine Freundin im Urlaub befinden, begibt sich A zum Wohnhaus des C und gelangt über ein Fenster, das auf Kipp steht und welches er durch geschicktes Hineingreifen aufhebelt, in das Haus. Er lockt den Hund mit Wurst an und kann ihn an sich nehmen. Auf dem Weg nach draußen sieht er plötzlich eine Kette, die er in seine Jackentasche steckt, um sodann mit Hund und Kette das Haus zu verlassen.
Als C wieder aus dem Urlaub ist, ruft er diesen an, um ihm von dem Hund zu berichten und das Lösegeld zu fordern. C hat jedoch keine Lust mehr auf seinen nervigen Hund und zahlt nicht. Obwohl A den Hund, wie von Anfang an geplant, an C zurückgeben wollte, entschließt er sich nun, den Hund seiner Nichte zu schenken. Die Nichte freut sich riesig über das erhaltene Geschenk.
Weil A so frustriert über seinen misslungenen Plan ist, beschließt er mal so richtig Dampf abzulassen. Er will sich am Abend zu einer Disko begeben, um dort einige Leute aufzumischen. Weil er meint, dass man bei starker Alkoholisierung nicht strafbar sei, beschließt er, sich zu betrinken, um sodann straflos bei einer Schlägerei mitzumischen. Er trifft auf einen Jugendlichen vor der Diskothek und packt ihn einfach und schleudert seinen Kopf mit voller Wucht gegen eine Laterne. Weil so viele Leute anwesend sind, kann A vor weiteren Handlungen gestoppt werden und wird verhaftet. Es wird später festgestellt, dass A während der Tat eine BAK von 3,4 Promille aufwies. Das Opfer des A erleidet eine Gehirnerschütterung.
Wieder ausgenüchtert und aus der Zelle entlassen, sieht A auf der Straße einen Oldtimer, auf dessen Beifahrersitz er Zigaretten entdeckt. Da er kein Geld, aber Lust auf eine Zigarette hat, schlägt er die Autoscheibe ein, um sich die Zigaretten zu nehmen. Das Einschlagen fand er auch noch toll, da jemand, der ein solches Auto fährt, die Reparatur ja wohl bezahlen könne.
Als er durch das Fenster nach den Zigaretten greift, sieht er 1.000 ? in Bar im Fußraum liegen und nimmt diese ebenfalls an sich. Der Passant P hat zufällig dieses Vorgehen beobachtet und spricht den A an. Dieser flüchtet mit der Beute. P nimmt die Verfolgung auf und kann den starken Raucher A schnell einholen. Plötzlich bleibt A stehen, dreht sich zu P um und zieht eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole, zielt auf P und sagt: „Hau ab oder ich knall dich ab!“ Die Pistole hatte er zufällig wieder entdeckt, er hatte sie bereits mit zur Diskothek genommen, wusste jedoch bis dahin nicht mehr, dass er sie bei sich hat.
P lässt ab und A flieht weiter. An der nächsten Ecke hält er erstmal an, um eine zu rauchen. Da bemerkt er aber, dass er weder Zigaretten noch Bargeld bei sich hat. Beides ist in dem Moment, als er die Pistole zog aus seiner Tasche herausgefallen. A bemerkte dies jedoch nicht.
Wie hat sich A strafbar gemacht?
Bearbeitervermerk: Etwaige Strafanträge sind gestellt.
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