Beck-aktuell berichtet über ein aktuelles Urteil des EGMR, dem ein Urteil des BVerfG vorangegangen ist. In der Sache stellte der EGMR fest, dass es mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist, dass ein Mann, der mit seiner jüngeren Schwester eine sexuelle Beziehung eingegangen war und mit ihr vier Kinder bekommen hat, in Deutschland wegen Inzestes zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden ist. Das Urteil ist für die Klausuren zu vernachlässigen, kann jedoch durchaus für Gesprächsstoff in anstehenden mündlichen Prüfungen sorgen. Ausreichend sollte hierfür aber die Lektüre des kurzen Überblick im zu Eingang verlinkten Artikel sein.
Nachtrag: Das Urteil gibt es hier im Volltext.
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