Das BVerfG verlangt mehr Rechtssicherheit für die Inhaber von Internetanschlüssen in Fällen von illegalem Filesharing (Beschluss v. 21.03.2012, Az. 1 BvR 2365/11). In der Sache ging es um ein zivilrechtliches Verfahren mit Fragen betreffend der Haftung von WLAN-Inhabern für illegales Filesharing. Eine Revision zum BGH hatte das Oberlandesgericht in diesem Fall nicht zugelassen, und genau dies rügte nun das BVerfG. Die Haftungsfrage in solchen Fällen sei noch nicht umfassend vom BGH entschieden. Aus diesem Grund verstoße die Nichtzulassung der Revision gegen das nach Art. 101 Abs. 1 S. 1 GG garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter.
Informationen zu Sachverhalt und Verfahrensgang findet Ihr hier.
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