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Schlagwortarchiv für: Hausarbeit

Dr. Marius Schäfer

Hinweise zum Anfertigen einer Seminar- oder Hausarbeit

Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Startseite, Verschiedenes

Derzeit befinden sich viele von euch in der Haus- oder Seminararbeitsphase. In Gesprächen zu diesem Thema stelle ich aber immer wieder fest, dass es einer großen Anzahl an Studenten doch recht schwer fällt, eine solche wissenschaftliche Arbeit anzufertigen – und schon fühle ich mich zurück in meine Anfangssemester versetzt, denn mir erging es zunächst ganz ähnlich. Dies kann individuell natürlich an verschiedenen bzw. mehreren Gründen, wie etwa dem unbekannten Terrain des Juristischen Seminares oder dem unverständlich formulierten Sachverhalt, liegen. Nein, eigentlich liegt es fast immer an euch und daher ist es an der Zeit, seinen inneren Schweinhund zu bezwingen!
Das heißt jedoch nicht, dass ihr euch nicht Rat und Vorschlag einholen solltet. An dieser Stelle weise ich auch gerne auf unsere Reihe Das erste Semester hin. Mit diesem Artikel versuche ich insoweit, dem ein oder anderen Unentschlossenen unter euch einige Hinweise und Hilfestellungen zu geben, damit ihr gezielter in eure wissenschaftliche Arbeit einzusteigen vermögt. Die Inhalte der Haus- oder Seminararbeit bleiben jedoch ganz den eigenen juristischen Fähigkeiten überlassen.
 

  • Sinn und Zweck einer wissenschaftlichen Arbeit

Führt euch vor Augen, dass eure Seminar- oder Hausarbeit eine wissenschaftliche Arbeit ist, was bedeutet, dass sich diese insbesondere durch ihre inhaltliche Qualität auszeichnen muss, wenn ihr eine theoretische Aufarbeitung der wissenschaftlichen Fragestellung darstellt. Zu einer sorgfältigen wissenschaftlichen Arbeit gehören aber nicht nur eine juristisch ansprechende Bearbeitung der wesentlichen Problematik bzw. Thematik, sondern ebenso auch eine präzise und genaue Ausführung des Inhalts sowie – in gewissen Rahmen – eine Originalität der gefundenen Ergebnisse. Zudem sollte die äußere Gestaltungsform beachtet werden, um dem Leser oder Korrektor die Erfassung der inhaltlichen Ausführungen so angenehm wie möglich vor Augen zu führen, und das auch vor dem Hintergrund, dass aufgrund der äußeren Aufmachung automatisch Rückschlüsse zum Inhalt gezogen werden, wenngleich dies auch nur unterbewusst geschehen mag. Verdeutlicht euch also gleich zu Beginn, wie ihr die mit dieser wissenschaftlichen Arbeit gefundenen Ergebnisse präsentieren möchtet. Diese Ergebnisse klar und verständlich herauszuarbeiten muss stets euer Hauptanliegen sein – und eben dazu möchte ich euch mit den folgenden Ausführungen eine Hilfestellung anbieten.
 

  • Formalien

Zunächst sei aber vorweg genommen, dass stets den Vorgaben des Lehrstuhls zu folgen ist, was sämtliche formale Anforderungen an die Haus- oder Seminararbeit betrifft. Achtet daher auch auf die zulässige Seitenanzahl sowie einen ausreichend großen Korrekturrand (ca. 7 cm auf der linken Seite). Sollten hier keine Vorgaben bestehen, so sollte man sich nicht zu schade sein, diese per Mail zu erfragen. Ansonsten gelten allgemeine Standards, wie etwa die Schriftart „Times New Roman“ in Schriftgröße 12 mit einem Zeilenabstand von 1,5 Zeilen bzw. bei Fußnoten in Schriftgröße 10 mit einem Zeilenabstand von 1,25 Zeilen. Außerdem sollten Blocksatz sowie eine automatische Silbentrennung verwendet werden. Um den Text im Anschluss zu kürzen, ohne gegen ggf. bestehende Vorgaben zu verstoßen, bietet sich die Verringerung des Zeichenabstandes an. Allerdings sollte man hier nicht zu offensichtlich agieren, da dies im Einzelfall zu Punktabzügen führen kann.
Zu Beginn steht in jedem Fall das Deckblatt der Haus- oder Seminararbeit, mit dem der Titel eurer wissenschaftlichen Arbeit, eure persönlichen Angaben sowie die Angaben des Lehrstuhlinhabers, unter dessen „Aufsicht“ ihr die Arbeit anfertigt, zur Übersicht dargestellt werden. Word bietet euch unter dem Punkt „Hinzufügen eines Deckblatts“ eine Auswahl an entsprechenden Deckblättern an.
Gedanklich abgeschlossenen Textabschnitten sind jeweils frei aber einheitlich gestaltete Abschnittsüberschriften voranzustellen, die dem Leser eine Auskunft darüber geben sollen, was unter diesem Abschnitt inhaltlich zu erfahren ist. Abschnitte sollen als Sinneinheiten dargestellt werden. In diesen spiegelt sich auch eure zuvor erstellte Gliederung wider, auf die ich an späterer Stelle noch eingehen werde. Am besten verwendet ihr dafür die Word-Formatvorlagen, sodass ihr auf der linken Seite in der Navigationsleiste eine Übersicht zu den Überschriften findet. Achtet auch darauf, dass jede Gliederungsebene mindestens zwei Gliederungselemente vorweisen muss.
Die Gliederung bzw. die Abschnittsüberschriften sind natürlich gleichlautend und mit Seitenzahlen versehend in einem Inhaltsverzeichnis wiederzugeben, welches dem Gutachten oder dem Text der Seminararbeit voranzustellen ist. Dieses dient nicht nur der eigenen, sondern auch der Orientierung des späteren Lesers – ein Korrektor wird sich anhand dessen immer zurechtfinden können. Über den Reiter „Verweise“ könnt ihr mit Word ein automatisches Inhaltsverzeichnis erstellen. Die Unterteilung nach Buchstaben sowie römischen und arabischen Ziffern kann frei erfolgen, sollte aber zumindest nachvollziehbar sein. Während die juristischen Ausführungen bzw. das Gutachten arabische Seitenzahlen haben sollten, gilt für das Inhaltsverzeichnis, dass dieses mit römischen Seitenzahlen zu belegen ist. Innerhalb von Word müsst ihr dazu einen manuellen Seitenumbruch einfügen.
Um der Seminar- oder Hausarbeit eine wissenschaftliche Note zu verleihen, dient der Beleg durch Fußnoten der wissenschaftlichen Beweisfunktion. Da es sich hierbei jedoch um ein in wissenschaftlichen Kreis besonders heikles Thema handelt, welches längerer Ausführungen bedürfte, sollen an dieser Stelle nur die Grundregeln dargestellt werden. Grundsätzlich sind die quellennächsten Nachweise heranzuziehen, wobei es auch eine leicht zu merkende Faustregel gibt, wie die Reihenfolge der Quellen und Belege gestaltet werden sollte: Urteile, Kommentare und Handbücher, Monographien, Festschriftbeiträge, Aufsätze. Auf Genauigkeit ist ebenso zu achten, wie auf die wissenschaftliche Redlichkeit. Von der Unsitte, inhaltliche Passagen in Fußnoten auszuführen, rate ich aber dringend ab. Im Rahmen der Fußnotengestaltung gilt, dass Fußnoten stets mit Großbuchstaben beginnen (Ausnahmen: Namen mit Namenszusatz wie z.B. „von“) und mit einem Punkt abzuschließen sind, während der Name des Autors kursiv zu halten ist. Zitate aus dem Internet oder einer Datenbank sind zwar zulässig, sollten – wenn möglich – aber vermieden und nur dann angeführt werden, sofern hierzu keine gedruckte Primärquelle ausfindig zu machen ist. Anzugeben wäre dann die URL und der Stand des Fundes als Datum in Klammern.
Die in der juristischen Arbeit verwendete Literatur ist vollständig in einem Literaturverzeichnis anzugeben, welches meines Erachtens den textlichen Ausführungen nachfolgen sollte. Die Auflistung folgt einer alphabetischen Reihenfolge und kann innerhalb der eines einzelnen Autors chronologisch oder nach der Literaturgattung erfolgen. Auf die Vollständigkeit der bibliographischen Angaben ist besonderen Wert zu legen. Zudem versteht es sich von selbst, dass in der Regel die neuesten Auflagen zu verwenden sind. Gerichtsentscheidungen sowie amtliche Dokumente oder Skripte gehören natürlich nicht in ein Literaturverzeichnis, während Auszüge aus unbekannten Gesetzestexten oder andere verwendete Materialien in der Anlage beigefügt werden können. Um aber auch hier nicht ausschweifend zu werden, kann ich euch nur empfehlen, das Literaturverzeichnis zuvor angefertigter Hausarbeiten in diesem Rechtsgebiet als Anschauungsmaterial heranzuziehen.
Falls es überhaupt erforderlich sein sollte auf eine Verwendung von Abkürzungen zurück zu greifen, ist es jedenfalls ratsam, diese möglichst sparsam einfließen zu lassen und entweder ein Abkürzungsverzeichnis zu erstellen oder auf eine aktuelle Fassung eines einschlägigen Werkes (Siehe z.B. Kirchner/Butz, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 7. Auflage, 2012.) zu verweisen. Im Übrigen kann ich aber das Verwenden von Abkürzungen, die nicht allgemein üblich sind (z.B., u.a., bzw., usw.) oder Gesetzesbezeichnungen abkürzen (BGB, GG), nicht empfehlen, da es den Lesefluss des Korrektors stört und von den wesentlichen Inhalten der wissenschaftlichen Arbeit ablenkt. Unter keinen Umständen aber sollten Gerichtsbezeichnungen (Bundesverfassungsgericht – BVerfG) oder zentrale Rechtsbegriffe (Verwaltungsakt – VA) abgekürzt werden, ohne dass diese zuvor nicht wenigstens ein einziges Mal ausgeschrieben wurden und ein Klammerhinweis auf die Abkürzung Bezug genommen hat. Anders gestaltet sich dies innerhalb von Fußnoten, bei denen auch Zeitschriften üblicherweise abgekürzt werden.
Ein letzter Hinweis gebührt der Zitation von Gesetzesstellen, denn an dieser Stelle ist es möglich – je nach Bedarf – den Text in die Länge zu ziehen oder Einsparungen vorzunehmen, sodass ihr z. B. die Variante „§ 433 I 1 BGB“ oder aber die Variante „§ 433 Absatz 1 Satz 1 BGB“ verwenden könnt. Die Verwendung sog. geschützter Leerzeichen dient insbesondere bei der Zitation von Gesetzesstellen der übersichtlichen Lesbarkeit. Achtet aber bitte auch in Bezug auf die Gesetzesstellen auf eine einheitliche Variante der Darstellung.
Einheitlichkeit sollte in jedem der angesprochenen Punkte ohnehin ein zentrales Merkmal zur Gestaltung der wissenschaftlichen Arbeit sein. Dies gilt natürlich auch für die sprachlichen Ausführungen oder die Verwendung der Rechtschreibung. Das Benutzen von Fremdwörtern sollte nur dann erfolgen, wenn das Verständnis auf Seiten des Lesers sowie auf Seitens des Autors vorausgesetzt werden kann bzw. sichergestellt ist. Ein Verständnis beim Leser zu schaffen, muss für euch natürlich ein wichtiges Anliegen sein, welches ihr nur schwer dadurch erreichen werdet, wenn ihr einen zu komplizierten Satzbau verwendet – zwingt euch daher auch zur Kürze und vermeidet Wiederholungen. Auch optische Hervorhebungen dienen dem besseren Verständnis, sollten aber einheitlich und vor allem sparsam verwendet werden.
 

  • Erster Schritt: Recherche

Eine Hausarbeit sowie auch eine Seminararbeit beginnen zuerst immer mit einer ausführlichen Recherche, damit man sich selbst einen Überblick über alle Sachfragen zur Thematik aneignen kann. Ihr müsst gewissermaßen zu Experten werden, wenn ihr später eine ausführliche wissenschaftliche Arbeit präsentieren möchtet.
Dies bedeutet im Falle der Hausarbeit, dass ihr den Fall wie eine Klausur zunächst durcharbeiten und verstehen müsst, um dann im Anschluss in die Fallbearbeitung einsteigen zu können. Der Vergleich zu einer Klausur ist nicht weit hergeholt, denn oftmals verstecken sich in einer Hausarbeit bereits gelaufene Übungs- oder Examensklausuren. Unsere Examensreporte könnten euch daher helfen, einen Lösungsweg zu finden. Eventuell kann es auch nicht schaden, gängige Fallbücher nach ähnlichen Fallkonstellationen zu durchstöbern, wobei ihr die hier dargestellten Lösungen natürlich nicht 1:1 kopieren dürft. Wichtig ist jedenfalls, dass ihr die relevanten Probleme erfasst und euch ausreichend mit Lehrbüchern, Kommentaren und Datenbänken rund um das Thema beschäftigt. Zwingt euch dazu, Zeit in der Bibliothek bzw. dem Seminar zu verbringen – lasst euch ins kalte Wasser werfen! Es bietet sich natürlich auch an, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen, nicht aber, eine Gruppenarbeit abzuliefern. Tragt die gefundenen Ergebnisse auch gerne „älteren“ Semestern vor, die euch ebenso auf weitere Punkte hinweisen können. Bestenfalls haltet ihr sämtliche Ideen schriftlich fest und skizziert etwaige Personenkonstellationen. Von daher gilt das Credo: Nutzt alle Möglichkeiten, die ihr habt und seid für neue Ideen offen!
Ähnliches gilt für eine Seminararbeit, wobei natürlich der Kreis derer, die das vorliegende Thema bearbeiten oder euch auf eine zündende Idee bringen können, aufgrund der Spezifität der Sachtiefe, deutlich kleiner ist. Trotzdem schadet es nie, sich und andere mit der Thematik zu befassen. Wichtiger ist bei einer Seminararbeit aber, dass ihr einen roten Faden schafft, der sich durch eure wissenschaftliche Arbeit ziehen soll. Zunächst solltet ihr daher anhand aller relevanten Stichworte die Datenbänke und Bibliotheken durchforsten, um ein Grundgerüst an Wissen zu schaffen und dabei festzustellen, welche Fragestellungen sich im Rahmen einer Seminararbeit überhaupt für eine anspruchsvolle juristische Bearbeitung eignen. Eine Besprechung mit dem betreuenden Professor oder Dozenten über die Ziele der Seminararbeit kann gleichwohl immens weiterhelfen. Sobald euch klar geworden ist, in welche Richtung der Inhalt der Seminararbeit tendiert, ist es an euch, weitere einschlägige Literatur und Rechtsprechung hierzu zu finden, mit der sich später arbeiten lässt. Sämtliche Gedanken und Ideen dazu solltet ihr unbedingt notieren, bevor diese dem Vergessen anheimfallen.
 

  • Zweiter Schritt: Lösungsskizze / Gliederung

Mit dem gefundenen Wissen ist es nun an der Zeit, den Fall der Hausarbeit zu lösen, beginnend in gewöhnter – wenn auch ausführlicherer – Weise mit einer Lösungsskizze. Reichert die Lösungsskizze zunächst mit allen euch bekannten und in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen, Delikten und anderen Prüfungspunkten an. Daraus wird sich später euer Inhaltsverzeichnis ergeben. Zwar kann es sein, dass euch die Masse an Prüfungspunkten zunächst verunsichert oder resignieren lässt, doch bedenkt dabei, dass von euch auch verlangt wird, nur die wichtigsten Schwerpunkte ausführlich zu behandeln, sodass ihr schon innerhalb der Lösungsskizze kürzen müsst und sollt. Zu vernachlässigende Punkte müssen zwar ebenso genannt, dafür jedoch nur in aller Kürze ausgeführt werden. Schon hier muss euch also klar werden, was der Schwerpunkt der Bearbeitung sein wird, denn innerhalb der Phase der Ausformulierung gestalten sich derartige Änderungen als schwierig und ineffizient.
Die Masse an Literatur und Themen kann auch in Bezug auf das Thema eurer Seminararbeit frustrierend auf euch wirken. Umso wichtiger ist darum das Erstellen einer ausführlichen Gliederung, die wahlweise erweitert oder gekürzt werden kann. Macht euch bewusst, dass aus dieser Gliederung das spätere Inhaltsverzeichnis entstehen wird, aus dem sich der rote Faden klar erkennen lassen muss. Zum nächsten Schritt der Ausformulierung solltet ihr erst dann übergehen, wenn ihr euch sicher seid, dass eure Gliederung die wichtigsten Punkte enthält, die sich auch wie gewünscht ausformulieren lassen. Lasst eurer Kreativität aber freien Lauf, denn hier seid ihr nicht auf Prüfungsreihenfolgen angewiesen oder festgelegt, sondern könnt relativ frei tätig werden, solange fortwährend verständlich ist, warum ihr welche Sachfragen behandelt.
 

  • Dritter Schritt: Ausformulierung

Die Lösungsskizze im Hinblick auf eine Hausarbeit auszuformulieren, dürfte dann aber doch den Hauptteil des zeitlichen Aufwandes darstellen. Diese Phase dürft ihr insofern unter keinen Umständen zu weit hinausschieben, sondern müsst einfach „einsteigen“, selbst wenn ihr von den bisher verfassten Gedanken alles andere als überzeugt seid. Häufig wandeln sich eure Texte ohnehin mit der Zeit. Zwingt euch dabei aber, nicht jeden der Prüfungspunkte ausschweifend darzustellen, nur um zu zeigen, dass ihr hierzu Sachwissen vorweisen könnt. Vielmehr kommt es auf eine präzise und problembewusste Argumentation an. Ihr solltet daher zu erkennen geben, dass euch diese Anforderung bewusst ist, nach der ihr euch zu orientieren habt. Wichtig ist jedoch auch, dass ihr eure Gedanken selbst formuliert, nicht aber der copy-paste-Methode verfallt. Eine Zusammenfassung am Schluss des Gutachtens rundet die Hausarbeit für den Leser ab.
Ansätze schriftstellerischer Fähigkeiten sind gefragt, wenn ihr aus der Gliederung eine ansprechende Seminararbeit verfassen wollt. Stellt zuerst in einer Einführung in die Thematik dar, von welcher Basis oder welchem Stand ihr ausgeht sowie welche Probleme ihr behandeln und einer Lösung zuführen möchtet. Darüber hinaus bietet es sich an, die Bedeutung dieser Problemstellungen für die Rechtspraxis oder die Gesellschaft anzupreisen. Ähnliches gilt für die Herkunft und die bisherige Entwicklung. Mit den bislang hierzu vertretenen Meinungsständen müsst ihr euch in einem Hauptteil auseinandersetzen und mit eigenen Lösungswegen oder Gedanken garnieren. Eine bloße Aneinanderreihung der Literaturansätze reicht nicht aus, da eine differenzierte und kontroverse Diskussion erwartet wird. Sinnvolle Vorschläge und Ideen solltet ihr nicht zurückhalten, zeichnet sich dadurch doch die gute wissenschaftliche Arbeit aus. Geht daher durchaus kritisch und selbstbewusst an die Sache heran. Des Weiteren sollten keine Fragen offen oder unbeantwortet gelassen werden, denn von euch wird verlangt, die widerspruchsfreien Konsequenzen und Ergebnisse der beschriebenen Lösungswege aufzuzeigen. Sofern ihr zu einer Sachfrage weitere, zu thematisierende Punkte gefunden habt, die ihr aber aufgrund des begrenzten Umfanges jedoch nicht mehr ausführen konntet, so scheut euch nicht darauf zu verweisen, dass ihr bewusst Abstriche machen musstet, jedoch erkannt habt, dass es hier noch weitere Sachfragen zu erörtern gäbe. Die Zusammenfassung am Schluss der Seminararbeit sollte kein Verlegenheitsergebnis sein, welches zum Ende hin hastig zusammengetragen wurde und lediglich die gefundenen Ergebnisse zusammen trägt. Daher sollte es aus sich heraus verständlich sein, den groben Gedankengang anhand der Problemschwerpunkte heraus entwickeln, durch Querverweise in den Fußnoten auf die relevanten Ausführungen hinweisen und weitere Perspektiven verdeutlichen.
 

  • Vierter Schritt: Korrekturlesung

Auf eine abschließende Kontrolle der Seminar- oder Hausarbeit sollte unter keinen Umständen verzichtet werden, selbst wenn die Zeit drängt oder der geistige Akku am Ende ist. Die Korrekturlesung erstreckt sich auf die Formatierung, sämtliche formalen Anforderungen, die Rechtschreibung sowie die Angabe von Gesetzen und Paragraphen. Lasst euch von Freunden und Bekannten helfen, denn ihnen fällt es erfahrungsgemäß leichter, übrige Schreib- und sonstige Fehler zu finden, an die sich der Verfasser mittlerweile unbewusst gewöhnt hat. Die gründliche Korrektur sollte allerdings nicht am Bildschirm, sondern anhand eines Ausdruckes erfolgen. Erst wenn sich keine Fehler mehr finden lassen, kann ein endgültiger Ausdruck erfolgen, der zur Abgabe bereit ist.
 
Sofern ihr diese grundsätzlichen Vorgaben beachtet, steht einer erfolgreichen Haus- oder Seminararbeit hoffentlich nichts mehr im Wege. In diesem Sinne wünsche ich allen viel Erfolg!
 

20.08.2014/0 Kommentare/von Dr. Marius Schäfer
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Marius Schäfer https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Marius Schäfer2014-08-20 12:00:492014-08-20 12:00:49Hinweise zum Anfertigen einer Seminar- oder Hausarbeit
Tom Stiebert

In eigener Sache: Zitierfähigkeit von juraexamen.info

Fallbearbeitung und Methodik, Für die ersten Semester, Lerntipps, Startseite, Verschiedenes

Seit gut 2 ½ Jahren gibt es jetzt unser Angebot von juraexamen.info und sehr zu unserer Freude können wir stetig steigende Userzahlen erkennen. Dies bestätigt uns darin mit unserer Arbeit einen wichtigen und anerkannten Beitrag zur juristischen Ausbildung zu leisten.
Zunehmend wird unsere Seite aber nicht mehr allein von Examenskandidaten besucht, sondern auch von Studenten der unteren Semester. In diesem Zusammenhang rückt die praktische Frage in den Vordergrund, ob es möglich ist, Beiträge von juraexamen.info bspw. in Hausarbeiten zu zitieren.
 
Zitierfähigkeit?
Es geht also um die Frage, ob es sich bei den Artikeln auf juraexamen.info um zitierfähiges Material handelt. Gerade in juristischen Arbeiten ist hierbei ein wisschenschaftlicher Gehalt erforderlich, sodass ein Zitieren aus Skripten im Regelfall ausgeschlossen ist.
Wir verstehen uns selbst als „Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat“ und haben also den Anspruch auch bei unseren Beiträgen wissenschaftliche Standards zu beachten und qualitativ ansprechende Arbeit zu machen, die aber speziell auf unsere Leser als Zielgruppe zugeschnitten ist. Insofern haben wir viele Gemeinsamkeiten mit Ausbildungszeitschriften wie bspw. der JA oder JuS. Hauptunterschied ist nur, dass wir schneller auf aktuelle Entwicklungen, Urteile etc. reagieren können und dass wir eben nicht in gedruckter Form sondern kostenlos im Internet erscheinen.
Wir stellen also nicht nur feststehendes Wissen dar, sondern veröffentlichen auch viele Beiträge mit eigenem wissenschaftlichen Charakter. Zudem werden unsere Artikel auch nicht anonym veröffentlicht, sondern der Autor ist – mit Vor- und Nachnamen – bei jedem Artikel gut erkennbar.
 
Was heißt das im Einzelnen?
Grundsätzlich sind die Beiträge auf juraexamen.info also zitierfähig. Dabei gilt es aber folgendes zu beachten:

  • Zitieren könnt ihr selbstverständlich die Texte und die Bereiche, in denen der Autor eigene Ideen entwickelt und eigene wissenschaftliche Ansätze vertritt, wie also Urteilsanmerkungen, Beiträge zu aktuellen juristischen Themen etc.

Ein Beispiel hierfür ist Johannes Beitrag zur Veröffentlichung von Mailbox-Nachrichten.

  • Abzuraten ist hingegen davon, Aussagen zu zitieren, die nur ein Meinungsspektrum darstellen, ohne dass eine eigene wissenschaftliche Aussage damit verbunden ist. Zur Wiederholung und Examensvorbereitung sind diese Beiträge zwar sehr gut geeignet, zitiert werden sollten dazu aber eher die wichtigen Kommentare, Lehrbücher, Urteile etc.

Ein Beispiel hierfür ist Patricks aktueller Beitrag zur Rückwirkung

  • Ebensowenig sollte bei allgemein bekannten Aussagen und Definitionen auf uns verwiesen werden: Dass Wegnahme Bruch fremden und Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams bedeutet, mag zwar auch bei uns aufgeführt sein, wurde aber nicht von uns geprägt, sondern durch Rechtsprechung und Literatur entwickelt.

 
Zitierbeispiele
Abschließend wollen wir euch noch zeigen, wie ein ordnungsgemäßes Zitat von juraexamen.info auszusehen hat:
Es bietet sich folgender Aufbau an:
 

  • Traut, Kann der Bundespräsident die Veröffentlichung der Mailboxnachricht verhindern, https://red.ab7.dev/kann-der-bundesprasident-die-veroffentlichung-der-mailbox-nachricht-verhindern/ (abgerufen am 9.1.2012).

 
Möglich ist auch folgende verlängerte Schreibweise:
 

  • Traut, Kann der Bundespräsident die Veröffentlichung der Mailboxnachricht verhindern, juraexamen.info v. 6.1.2012, https://red.ab7.dev/kann-der-bundesprasident-die-veroffentlichung-der-mailbox-nachricht-verhindern/ (abgerufen am 9.1.2012).

 
Für welche Zitierweise sich entschieden wird, ist Geschmackssache und allenfalls von den Zitiervorschriften eurer Fakultät abhängig. Da wir feste Hyperlinks verwenden, bleibt die Adresse auch stets gleich, sodass die Beiträge auch nach längerer Zeit abrufbar bleiben. Es ist also dafür gesorgt, dass ein sicheres und genaues Zitieren möglich bleibt.
 
Zukünftig: Quartalszusammenfassung
Um euch aber das Zitieren noch weiter zu erleichtern und um die wichtigsten Beiträge noch besser verfügbar zu machen, planen wir zudem zukünftig Quartalszusammenfassungen zu erstellen. Diese unterscheiden sich dann von gedruckten Zeitschriften nur darin, dass sie allein online als pdf-Version verfügbar sind. Das Zitieren wird dadurch noch erleichtert werden, da man uns dann direkt als (Online)-Zeitschrift zitieren können wird.
 
Hinweis
Trotz des hier Gesagten kann es keine Garantie dafür geben, dass Zitate von juraexamen.info in der Hausarbeit anerkannt werden. Nicht etwa deshalb, weil wir die formellen Kriterien nicht erfüllen, sondern weil Zitate aus dem Internet bei (älteren) Professoren möglicherweise als nicht äquivalent zu bekannten und bewährten Quellen angesehen werden. Vermutlich wird sich dies aber in den nächsten Jahren ändern, schließlich wurden wir auch schon von juristischen Zeitschriften zitiert.

08.01.2012/0 Kommentare/von Tom Stiebert
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tom Stiebert https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tom Stiebert2012-01-08 13:41:212012-01-08 13:41:21In eigener Sache: Zitierfähigkeit von juraexamen.info

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