Juris.de berichtet, dass das SG Berlin dem BVerfG die Frage der Verfassungswidrigkeit des SGB-II-Regelbedarfs zur Prüfung vorgelegt hat. Nach Auffassung des Sozialgerichts verstoßen die Leistungen des SGB II gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Leistungen seien zwar nicht evident unzureichend, der Gesetzgeber habe jedoch bei der Festlegung des Regelsatzes seinen Gestaltungsspielraum verletzt. Das Thema ist insbesondere für mündliche Prüfungen relevant.
Da wir bereits in vergleichbaren Fällen über die hier einschlägigen examenstypischen Problemkreise berichtet haben, sei an dieser Stelle lediglich auf die bereits vorhandenen Artikel verwiesen:
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