Das BVerfG hat am 22.02.2011 beschlossen, dass die Unterbringung mehrerer Gefangener in einer zu kleinen Zelle gegen die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) verstößt. In dem Fall wurden Gefangene in einer 8m2 kleinen Zelle ohne abgetrennte und belüftete Toilette untergebracht.
Im Falle einer solchen Unterbringung kann den Gefangenen sogar eine Geldentschädigung gemäß § 839 BGB zustehen (s. zu den diskutierten Problemkreisen den Beschluss im Volltext in Rn. 36 ff.).
Der Staat müsse eine menschenwürdige Unterbringung gewährleisten. Kann er es nicht, müsse er sogar notfalls davon absehen, den Strafeanspruch zu realisieren.
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Sabrina Prem veröffentlichen zu können. Die Autorin ist Volljuristin. Ihr Studium und Referendariat absolvierte sie in Düsseldorf. Ist das Betäubungsmittelstrafrecht – zumindest als Lehrmaterie – im […]
Wir freuen uns, nachfolgenden Gastbeitrag von Simon Mantsch veröffentlichen zu können. Er studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und ist als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Flick Gocke Schaumburg tätig. Ein nach §§ 823 […]
Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Maximilian Drews veröffentlichen zu können. Der Autor studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und berichtet über sein absolviertes Pflichtpraktikum in einer Bonner Großkanzlei. […]
Support
Unterstütze uns und spende mit PayPal
© 2022 juraexamen.info