Das BVerfG hat am 22.02.2011 beschlossen, dass die Unterbringung mehrerer Gefangener in einer zu kleinen Zelle gegen die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) verstößt. In dem Fall wurden Gefangene in einer 8m2 kleinen Zelle ohne abgetrennte und belüftete Toilette untergebracht.
Im Falle einer solchen Unterbringung kann den Gefangenen sogar eine Geldentschädigung gemäß § 839 BGB zustehen (s. zu den diskutierten Problemkreisen den Beschluss im Volltext in Rn. 36 ff.).
Der Staat müsse eine menschenwürdige Unterbringung gewährleisten. Kann er es nicht, müsse er sogar notfalls davon absehen, den Strafeanspruch zu realisieren.
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Leasingverträge sind insbesondere gängige Praxis, wenn eine Alternative zum Kauf von Kraftfahrzeugen gesucht wird. Sind sie Gegenstand von Examensklausuren, so ist die Kenntnis einzelner Problematiken für ein überdurchschnittliches Abschneiden unerlässlich. […]
Geplant war ein schöner und erholsamer Familienurlaub. Dafür wurde extra eine Ferienwohnung gemietet. Der Urlaub endete nach einem tragischen Unfall in eben dieser Ferienwohnung jedoch im Rettungshubschrauber auf dem Weg […]
Es ist wohl der Albtraum eines jeden Mieters: Der Vermieter kündigt die Wohnung wegen Eigenbedarf. Ob Eigenbedarf aber auch dann vorliegt, wenn die Kündigung erfolgt, damit der Cousin des Vermieters […]
Mitmachen
Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!
© juraexamen.info e.V.