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Schlagwortarchiv für: Großkanzlei

Redaktion

Anzeige: Arbeiten im Arbeitsrecht in der Großkanzlei

Arbeitsrecht, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes

Arbeiten im Arbeitsrecht in der Großkanzlei

 
*Zugunsten der Lesbarkeit haben wir auf geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Wir bitten um Verständnis.
 
Herr Dr. Pfrang, Sie sind als Anwalt im Arbeitsrecht tätig. Zunächst einmal: Warum stehen arbeitsrechtliche Fragen eigentlich oft im Fokus unternehmerischer Entscheidungen?
Dr. Sebastian Pfrang: Arbeitsrecht hat für Unternehmen eine große wirtschaftliche Bedeutung. So sind es die Arbeitnehmer, die einen wesentlichen Teil der Wertschöpfung erwirtschaften. Der richtige Ausgleich zwischen Erwartungen der Belegschaft einerseits und den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens andererseits trägt wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Daher spielen arbeitsrechtliche Fragen für unternehmerische Entscheidungen oft eine entscheidende Rolle.
 
2021 ist das Jahr der Bundestagswahl in Deutschland. Welche Rolle spielt die Politik für das Arbeitsrecht?  
Dr. Sebastian Pfrang: Arbeitsrecht hat eine starke politische Dimension. Das Arbeitsverhältnis sichert Arbeitnehmern oft nicht nur deren Lebensunterhalt, sondern hat auch eine persönliche Komponente. Arbeitnehmer verbringen einen großen Teil ihrer Zeit am Arbeitsplatz. Das gilt heute unverändert, auch wenn die Arbeit immer öfter im Homeoffice stattfindet. Die Arbeit kann Chance sein, die eigene Persönlichkeit zu entfalten, gleichzeitig aber auch einschränken. Daher ist das Arbeitsrecht oft Gegenstand gesellschaftlicher Debatten – sei es etwa im Hinblick auf die wirtschaftliche Teilhabe von Arbeitnehmern am Unternehmenserfolg oder den Schutz vor Diskriminierung. Wegen dieser wirtschaftlichen und politischen Dimension ist das Arbeitsrecht ständig in Bewegung. Das verdeutlicht auch die Bundestagswahl 2021. So sind in den Wahlprogrammen der Parteien arbeitsrechtliche Fragen oft von zentraler Bedeutung und die Rechtslage ändert sich während einer Legislaturperiode ständig.
 
Was prägt Ihre Arbeit in der Großkanzlei?
Dr. Sebastian Pfrang: In einer Großkanzlei vertritt man üblicherweise Arbeitgeber. Das bedeutet in der Regel, dass man Mandanten langfristig berät und sie in verschiedenen Phasen der Unternehmensentwicklung begleitet. Was mich an meiner Arbeit besonders fasziniert ist, gemeinsam mit Mandanten zu überlegen, welche Möglichkeiten ein Unternehmen rechtlich hat und welche davon wirtschaftlich am sinnvollsten sind. Dabei muss man immer auch die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer sowie eventuell die Mitbestimmung und Mitwirkung von Arbeitnehmervertretungen bedenken. Als Anwalt ist man hier sozusagen „Business Partner“ und setzt sich dafür ein, dass das Unternehmen sich mit seinen Anliegen rechtlich durchsetzen kann. Das beinhaltet oft auch, für das Unternehmen Partei zu ergreifen und mit Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften zu verhandeln.
 
Wie sieht Ihre Arbeit in der Kanzlei konkret aus?
Dr. Sebastian Pfrang: Bei meiner Arbeit beschäftige mich mit allen Bereichen des Arbeitsrechts, denn diese sind auch für unsere Mandanten relevant. Meine Arbeit reicht von individualarbeitsrechtlichen Themen wie Fragen zur Elternzeit und Kündigungen, über kollektivarbeitsrechtliche Fragen, z.B. im Zusammenhang mit der Mitbestimmung und Mitwirkung eines Betriebsrats, bis hin zu strategischen Themen. Letzteres kann Restrukturierungen oder den Kauf bzw. Verkauf von Betrieben oder Unternehmen umfassen, ebenso wie Fragen der betrieblichen Altersversorgung oder des Beschäftigtendatenschutzes. Für viele Unternehmen ist es derzeit z.B. strategisch wichtig, ob und wie sie ihre Belegschaft nach der Pandemie zurück in die Betriebe holen und wie das für das Unternehmen passende Arbeitsmodell künftig aussehen wird. Diese Bandbreite an Themen macht meine Arbeit spannend und ermöglicht jeden Tag neue Einblicke in arbeitsrechtliche Themen, die unsere Mandanten aktuell beschäftigen.
 
Inwieweit arbeiten Sie im Arbeitsrecht mit Kollegen anderer Rechtsgebiete zusammen?
Dr. Sebastian Pfrang: Unsere Kanzlei deckt alle Rechtsbereiche ab, die für das Wirtschaftsleben relevant sind – nicht nur national, sondern auch international. Durch die Zusammenarbeit mit Kollegen aus anderen Teams und Jurisdiktionen komme ich auch mit anderen Rechtsgebieten und Kollegen aus dem Ausland in Berührung. Das macht meine Arbeit sehr abwechslungsreich. Thematisch gibt es bei unserer arbeitsrechtlichen Beratung beispielsweise oft Schnittstellen zum Steuerrecht, etwa bei Vergütungsfragen. Und auch andere Bereiche wie das Handels- und Vertriebsrecht spielen in arbeitsrechtliche Fragen hinein. So muss man zum Beispiel Risiken einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung bewerten, wenn ein Dienstleister sein Personal direkt beim Kunden einsetzt und das Personal eng mit dem des Kunden zusammenarbeiten soll. Schließlich haben wir Arbeitsrechtlicher, wenn wir Transaktionen betreuen, viel Austausch mit den verschiedenen Corporate/M&A Teams der Kanzlei und lernen so die verschiedenen Arbeitsweisen und Prozesse, die die Kollegen dort beschäftigen, gut kennen.
 
Was schätzen Sie an Ihrer Arbeit besonders?
Dr. Sebastian Pfrang: Neben den vielen Berührungspunkten zu anderen Rechtsgebieten und Jurisdiktionen ist es die große Bandbreite an arbeitsrechtlichen Themen sowie der direkte Kontakt mit den Mandanten. Meine tägliche Arbeit beschränkt sich nicht darauf, Transaktionen zu betreuen, sondern ich berate zu sämtlichen Aspekten des Arbeitsrechts (inkl. betrieblicher Altersversorgung und Beschäftigtendatenschutz) und nehme auch häufig Gerichtstermine wahr. Bei uns im Team wurde ich vom ersten Tag an in die Mandatsarbeit eingebunden und bin Ansprechpartner für unsere Mandanten. Man trägt somit schon früh Verantwortung, was ich besonders schätze. Außerdem wird auch die persönliche Entwicklung bei uns umfangreich gefördert. So habe ich beispielsweise erst jüngst im Rahmen der kanzleieigenen Inhouse University an einem Seminar zum Thema „Leadership Skills“ teilgenommen und die Kanzlei gewährt z.B. auch einen Zuschuss, um den „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu machen. Dass der Erwerb des Fachanwaltstitels bei uns nicht nur gefördert, sondern im Laufe der Entwicklung zum erfahreneren Berater im Arbeitsrecht quasi erwartet wird, zeigt schon die große Bandbreite unserer arbeitsrechtlichen Beratung. In unserer Kanzlei beschäftigen wir uns mit Fällen, die aus allen Bereichen des Arbeitsrechts stammen – und können damit ohne Umwege diese Zusatzqualifikation erlangen.
Herr Dr. Pfrang, vielen Dank für dieses Gespräch.
 
Dr. Sebastian F. Pfrang ist Associate der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Baker McKenzie in Frankfurt am Main und berät zu allen Bereichen des Arbeitsrechts einschließlich des Rechts der betrieblichen Altersversorgung sowie des Beschäftigtendatenschutzes.

 

07.10.2021/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2021-10-07 08:08:142021-10-07 08:08:14Anzeige: Arbeiten im Arbeitsrecht in der Großkanzlei
Redaktion

Anzeige: Neuer Karrierepodcast “Life with Baker”

Lerntipps, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes

Neuer Karrierepodcast “Life with Baker” – Reinhören und authentische Einblicke in den Arbeitsalltag einer Großkanzlei gewinnen

 
Audio – das bedeutet: „ich höre“. Die Audio-Beiträge des neuen Karrierepodcast von Baker McKenzie bieten Einblicke aus erster Hand zu Themen wie Innovation, bAgile, Mobility, Diversity, Aus- und Weiterbildung sowie spannende Aufgaben und Projekte und lassen sich bequem auch von unterwegs hören. Monatlich gibt es ein Interview rund um Nachwuchsthemen mit Gesprächspartnern unserer Kanzlei sowie externen Gästen.
Aus unseren Reihen waren u.a. bereits Vivien Vacha, Associate im Bereich Energy & Infrastructure, und Dr. Tobias Born, Senior Associate im Bereich IT-Recht, dabei. Sie berichten nachfolgend über ihren Arbeitsalltag und Themen, die während ihrer jeweiligen Podcast Episoden zur Sprache kamen.
*Zugunsten der Lesbarkeit haben wir z.T. auf geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Wir bitten um Verständnis.
 
Ich hatte mich sehr darüber gefreut, dass mich unsere HR Director Claudia Trillig ansprach, ob ich bei der Premiere unseres neuen Karrierepodcast zu Gast sein wollte, gemeinsam mit meinem Kollegen Christian Koops, Senior Associate unserer Employment Gruppe in München. Und so waren wir für die Podcast Aufnahme aus allen Himmelsrichtungen zusammengeschaltet – Claudia Trillig aus Frankfurt, Christian Koops München und ich selbst von Berlin aus. In der ersten Episode drehte sich alles rund um den Einstieg in die Kanzlei, die internationalen Möglichkeiten und unseren Berufsalltag.
Seit 2015 arbeite ich als Anwältin. Eingestiegen bei Baker McKenzie in Berlin bin ich im November 2018, nach einem sechsmonatigen “Promotions-Sabbatical”. In der Podcast Folge fragte mich unsere Gastgeberin Claudia Trillig, wie es war, als Quereinsteigerin in die Kanzlei zu kommen. Das Energy & Infrastructure Team kannte ich bereits, weil einige Kollegen des Teams und ich gemeinsam zuvor bei einer anderen Großkanzlei gearbeitet hatten. Mich überzeugte der Ansatz des “New Lawyers”: Anwalt zu sein ist nach meiner Erfahrung viel mehr als im Gesetz nachzulesen und ein Memo zu schreiben. Man ist Rechtsberater und gleichzeitig Transaktionsmanager, Impulsgeber und Diskussionspartner zu Branchentrends, bei globalen Transaktionen mitunter zusammen mit Kollegen in den globalen Büros Vermittler zwischen Kulturen.
Im Karrierepodcast machte ich auch deutlich: Das Energierecht und ich sind eine „alte Liebe“. Schon mein erster Nebenjob im Studium war in einem M&A Energy Team, in dem ich sechs Jahre lang arbeitete. Auch als Anwältin war ich nie in einem anderen Bereich tätig. Das liegt vor allem daran, dass das Energierecht stark den jeweiligen politischen Entwicklungen unterworfen ist und daher „mit der Zeit geht“. Mein erstes Mandat war 2009 ein Atomkraftwerk, dann haben wir Strom- und Gasnetze entflochten und heute (ver-)kaufen wir mit unseren Mandanten mitunter Windparks und Solarparks, deren Bau wir einige Jahre zuvor begleitet haben.
Dieses Transaktionsgeschäft finde ich bis heute großartig. Es ist schnell und fordernd, die Team sind breit aufgestellt (neben unserem Team z.B. die Kollegen der Bereiche Finance, Employment, Real Estate, Merger Control, um nur einige zu nennen) und oft international. Die Fragen, mit denen wir uns täglich beschäftigen, sind komplex, wir lernen immer etwas Neues und es ist eine Bestätigung der eigenen Arbeit, wenn am Ende der Kaufvertrag oder das Joint Venture Agreement unterschrieben wird. Denn so sind wir auch ein Teil der „Energiewende“. Und wenn ich morgens auf meinem Weg ins Büro „unsere“ Transaktion als Meldung im Wirtschaftsteil einer großen Tageszeitung entdecke, ist das einfach schön. Daneben beschäftige ich mich mit regulierungsrechtlichen Fragen, zum Beispiel im Bereich Elektromobilität oder wenn es darum geht, für stromintensive Unternehmen die Befreiung von Stromnebenkosten zu erwirken. Oft hängen daran viele Millionen Euro und mitunter die Entscheidung, ob ein Standort in Deutschland bleibt oder ins Ausland verlagert wird. Bei diesen Mandaten muss ich mich oft auf mein Judiz und meine Erfahrung verlassen, denn meist arbeiten wir mit neuen und/oder mitunter wenig detaillieren Gesetzen, zu denen es noch keine oder wenig Kommentarliteratur und Rechtsprechung gibt. Gerade in solchen Fällen ist aber vor allem auch ein kompetentes Team unersetzlich, um gemeinsam zu diskutieren und Lösungen zu erarbeiten.
Manchmal passieren auch ganz unerwartet Dinge: Ich habe mich unter anderem für den Weg in eine Wirtschaftskanzlei entschieden, weil ich nach meinen Stationen bei Gericht im Referendariat schnell merkte, dass ich beruflich keine Prozesse führen wollte. Dann rief ein Mandant mit einem Energy Litigation Mandat an, das just aus der EU-Verordnung entspringt, in der auch meine Doktorarbeit wurzelt. Plötzlich saß ich über dem umfangreichen Schriftsatz mit dem Mandanten zusammen, der mir mit vielen Charts die wirtschaftlichen Implikationen erläuterte. Zusammen mit unserem Dispute Resolution Team in Frankfurt erhoben wir Klage. Nun kann ich kaum erwarten, dass wir endlich den Termin für die mündliche Verhandlung mitgeteilt bekommen.
Ein Thema, das unsere Personalverantwortliche Claudia Trillig im Podcast auch zur Sprache brachte, war der sog. “Booster”, ein eigenes Budget für kreative, unternehmerische Ideen, das mit der Seniorität ansteigt und das wir als Associates unkompliziert nutzen können. Der “Booster” ergänzt die weiteren Angebote für Associates und unterstützt dabei, uns zu einer Anwaltspersönlichkeit mit eigenem Geschäft zu entwickeln. Ich veranstaltete z.B. ein Treffen eines Windenergie-Netzwerks in unserem Berliner Büro inkl. Networking mit Catering und hielt einen Vortrag. Das Event machte nicht nur großen Spaß, es sind auch daraus zwei große Mandatsanfragen entstanden.
Daneben bin ich als “Law Clerk Beauftragte” eine der drei Ansprechpartner für unsere Referendare, wissenschaftlichen Mitarbeiter und Praktikanten im Berliner Büro. Wir haben ein offenes Ohr und organisieren gemeinsame Aktivitäten. Das geht derzeit zwar nur virtuell, aber auch hier ist Platz für kreatives Potential. Um mit Kollegen während der Coronakrise weiter über virtuelle Angebote im Austausch zu bleiben, schuf unsere Kanzlei die Initiative “StayConnected”, eine virtuelle Programmreihe bestehend aus E-Learnings, Impulsvorträgen, Q&A Sessions, Networking-Treffen und Fitnessangeboten. Auch für Law Clerks rief unsere Kanzlei spezielle virtuelle Angebote ins Leben. Wöchentlich berichten die “Law Clerk Beauftragten” unserer deutschen Büros und weitere Kollegen zu Themen wie LL.M., Promotion, Auslandsaufenthalte, Secondment, Netzwerken u.v.m. Auch weitere Netzwerkveranstaltungen wie unsere monatliche “Bakery” oder den wöchentlichen
“Coffee in New York” führen wir virtuell fort. Jedem Law Clerk wird dazu vorab eine kleine Aufmerksamkeit z.B. ein Stück Kuchen nach Hause geschickt. Daneben betreue ich als Mentorin einen unserer Mentees im Rahmen unseres Career Mentorship Program (CMP). Mit dem CMP bieten wir Nachwuchsjuristen ein aufeinander abgestimmtes Programm, das sie langfristig in ihrer Ausbildung begleitet und auf drei Säulen basiert: Erstens, einem individuellen Coaching zu Themen rund um die Ausbildung – LL.M., Referendariat, Promotion, etc. (das ist mein Teil), zweitens einer Aus- und Weiterbildung durch unsere Mentorship University mit Hard- und Soft-Skill-Seminaren, Auslandswahlstation und Online Englisch Training und drittens Networking durch viele Veranstaltungen, wie dem Summer Camp an einem unserer internationalen Standorte, unsere Nachwuchsweihnachtsfeier und Teilnahmen an internen Fachfortbildungen. Darüber hinaus begleite ich als “Buddy” zwei First-year Kolleginnen. Ich unterstütze sie seit ihrem Tag eins in unserer Kanzlei, Kontakte zu knüpfen, sich im Arbeitsalltag zu orientieren und gebe ihnen praktische Tipps. In unserer Kanzlei legen wir also Wert darauf, Kollegen auf jedem Karrierelevel gut zu betreuen und gleichermaßen gibt es auf meiner Mid-Level Ebene Programme, die mich bei der Weiterentwicklung unterstützen.
Und schließlich bin ich eine derjenigen, die von den offenen Türen in unserer Kanzlei rege Gebrauch machen. Baker fördert durch Veranstaltungen auf nationaler und EMEA-Ebene das Kennenlernen und den Austausch untereinander. So lernt man schnell Kollegen von vielen unterschiedlichen Standorten kennen und ich nutzte die Gelegenheit, Bürotage vor Ort mit privaten Unternehmungen zu verbinden, zum Beispiel in St. Petersburg und Istanbul. Das schafft eine viel engere Verbindung zu den Büros und ich finde es spannend zu erleben, was sich in anderen europäischen Ländern im Energiesektor bewegt und welche Themen dort im Fokus stehen. Das ist eine weitere Facette, die mich darin bestätigt, dass meine Entscheidung für Baker und für das Energierecht die richtige war.
Zum Abschluss dieser Podcast-Episode – und als roter Faden auch aller folgenden Episoden –  stellt Claudia Trillig ihren Gästen zwei Fragen, die jeweils mit einem Wort zu beantworten sind. Erstens, was kommt einem in den Sinn, wenn man an Baker McKenzie denkt. Meine spontane Antwort: Spaß. Worauf ich mich in der nächsten Woche am meisten freue: Büro – vor dem Hintergrund, dass ich eine Weile Urlaub hatte, um meine Doktorarbeit zu Ende zu schreiben und ich es ganz großartig finde, wieder als Anwältin ins Büro zu gehen.

Vivien Vacha ist Associate und Mitglied des Teams Energy & Infrastructure im Berliner Büro von Baker McKenzie. Sie berät in- und ausländische Unternehmen, Banken und Finanzinvestoren bei M&A, Joint Ventures, Projekten und damit verbundenen Finanzierungen sowie bei regulatorischen Fragen im Energie- und Infrastruktursektor. 


 
In der zweiten Episode unseren neuen Karrierepodcasts, in der ich zu Gast sein durfte, ging es rund um die Themen bAgile, unterschiedliche Karrieremodelle, die unsere Kanzlei anbietet, und den eigenen Berufsalltag. In der Gesprächsrunde waren neben mir auch meine Kolleginnen Silke Fritz, Counsel der Praxisgruppe Banking & Finance aus Frankfurt, und Celina Zaim, Associate der Corporate Gruppe in Düsseldorf, mit von der Partie.
Gastgeberin und HR Director unserer Kanzlei Claudia Trillig stieg mit dem Thema bAgile ins Gespräch ein. „bAgile“ ist eine Initiative unserer Kanzlei, die es Kollegen ermöglicht, den Arbeitsort und die Arbeitszeit flexibler zu gestalten, sprich auch ortsungebunden arbeiten zu können. Unsere Kanzlei bietet Zugang zu Arbeitsmitteln wie Datenbanken und stabile Netzwerkumgebung, um Mandanten unabhängig vom Standort zu betreuen. Auf Claudia Trilligs Frage hin, wo wir gerade – am Tag der Podcast-Aufnahme –, arbeiten, lautete meine Antwort: heute im Frankfurter Büro. Heute, da ich meinen Arbeitsort tatsächlich gerne wechsle. Wenn ich bestimmte Unterlagen für meine Arbeit benötige, z.B. bei Mitarbeit an einer Transaktion umfangreiche Ausdrucke von Dokumente im Rahmen einer Due Diligence Prüfung, arbeite ich gern vom Büros aus, an anderen Tage nutze ich auch die Gelegenheit, mich von zu Hause aus mit meinem Laptop mit dem Netzwerk der Kanzlei zu verbinden – also die Möglichkeit, ganz flexibel arbeiten zu können.
Es kam während des Podcast auch das Thema auf, dass ich die Chance gehabt hatte, für eine Zeit lang in einem Unternehmen mitzuerleben, wie dort agil gearbeitet wird. Hintergrund ist, dass ich im Oktober 2018 als Senior Privacy Counsel, Head of Data Protection, EMEA Marketplace bei eBay einstieg, nachdem ich etwas mehr als zweieinhalb Jahre zuvor bei Baker McKenzie als Associate in der Praxisgruppe IT-Recht gearbeitet hatte. Im Februar 2020 kehrte er ich in unsere Kanzlei zurück. Man beobachtet deutlich, dass viele Unternehmen, d.h. auch die zahlreichen Mandanten, mit denen ich täglich in Kontakt bin, bereits seit langem gewohnt sind, agil zu arbeiten, also von zu Hause oder von unterwegs aus.
In unserer Kanzlei gab es auch schon lange vor Beginn von Corona mehrere Chat- und Videokonferenz-Programme und waren daher in Sachen IT-Ausstattung gut auf die neue Situation vorbereitet. So funktioniert es bei uns im Team prima, z.B. Meetings und Schulungen abzuhalten, Dokumente über Zoom zu teilen usw. Das ist gerade in Zeiten, in der der persönliche Kontakt wegfällt, sehr viel wert. Ich denke jedoch nicht, dass der virtuelle Austausch persönliche Treffen vollständig ersetzen kann und freue mich darauf, wenn tatsächliche Meetings mit Kollegen und Mandanten wieder möglich sein werden.
Claudia Trillig sprach auch das Thema Karrierewege an. Was mich betrifft, geht dies auch mit dem Wechsel des Arbeitgebers einher, also von der Kanzlei ins Unternehmen. Ich selbst hielt nicht Ausschau nach einer anderen Tätigkeit, da ich sehr zufrieden in der Kanzlei war – vielmehr kam das Unternehmen auf mich zu. Ausschlaggebend war die Chance, einmal auf „der anderen Seite“ zu arbeiten, verbunden mit einer inhaltlich spannenden Aufgabe, in meinem Schwerpunktgebiet Datenschutzrecht. Schließlich kam dazu, das „heimische Nest“ zu verlassen und nach Berlin zu gehen. Dass es mich 2020 wieder zurück zu Baker zog, hatte vor allem den Grund, dass ich mich inhaltlich wieder breiter aufstellen wollte. Inhouse arbeitete ich ausschließlich im Datenschutzrecht. In der Kanzlei decke ich nun wieder das gesamt Spektrum das IT-Rechts und Datenschutzrechts ab – jedoch weiterhin mit Fokus auf das Datenschutzrecht. Dazu kam, dass es mich wieder zurück nach Frankfurt zog.
Heute kommen mir aus meiner Zeit im Unternehmen vielfältige Erfahrungen zu Gute: Ich konnte dort erleben, unmittelbar in Entscheidungen und Entwicklungen eingebunden zu sein und an diesen mitzuwirken. Dazu kamen Personalverantwortung und die Chance, ein globales Datenschutzteam mitzuleiten. Ich arbeitete mit Kollegen zahlreicher Länder und Bereiche zusammen, z.B. mit Mitarbeitern aus dem Kundenservice, dem IT-Bereich, aus Marketingteams, mit Inhouse-Anwaltskollegen weltweit, genauso wie mit dem CEO bzw. Geschäftsführer eines Konzernunternehmens. So lernte ich, als echter Partner des Business zu arbeiten.
Wie meine Rückkehr in die Kanzlei verlief, wollte Claudia Trillig im Rahmen der Podcast Folge von mir wissen. Ein bisschen ungewohnt war es in den ersten Tagen schon für mich, wieder in meinem alten Büro zu sein – gleichzeitig jedoch unheimlich einfach vom Handling her. Ich kannte die Kollegen gut, die Phase des Kennenlernens entfällt, das Vertrauen ist einfach schon vorhanden. Nach ein paar Wochen der Eingewöhnung in laufende Mandate war es für mich gefühlt so, als sei ich nie weggewesen. Heute wie damals macht mir die Arbeit an spannenden und rechtlich fordernden Mandaten einfach großen Spaß. Im Bereich IT- und Datenschutzrecht habe ich die Möglichkeit, bei vielen aktuellen Entwicklungen auch technischer Natur mit dabei zu sein. Die Beratung findet oft direkt am Produkt statt, z.B. einer App und weiteren Dienstleistungen, die wir aus unserem Alltag meist kennen und anwenden. 
Auch in dieser Podcast Episode gab es die beiden Fragen an alle Gesprächspartner, die mit einem Wort zu beantworten waren und die die Folge prima ausklingen ließen: Was mir in den Sinn kommt, wenn ich an Baker McKenzie denke: Team. Worauf ich mich in der nächsten Woche am meisten freue: Wochenende.
Nun bin ich gespannt auf die kommenden Podcast-Folgen, welche Gesprächspartner dann über sich und ihren Karriereweg berichten werden …
Dr. Tobias Born ist Senior Associate der Praxisgruppe IT-Recht bei Baker McKenzie in Frankfurt. Er berät nationale und internationale Mandanten zu sämtlichen Fragen des Rechts der Informationstechnologie, des IT-Outsourcing und des elektronischen Geschäftsverkehrs sowie v.a. zu Fragen im Bereich des Datenschutzrechts.

 
 

14.12.2020/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2020-12-14 09:35:372020-12-14 09:35:37Anzeige: Neuer Karrierepodcast “Life with Baker”
Redaktion

Anzeige: Großkanzlei-Life-Balance

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Großkanzlei-Life-Balance

 

von Sadik Capa LL.B., LL.M.

 
Der Autor Sadik Capa, LL.M. ist Associate der Praxisgruppe Corporate/M&A bei Baker McKenzie in Frankfurt. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Unternehmensumstrukturierungen, Konzernrecht, M&A-Transaktionen und Corporate Governance-Strukturen.
 
Im Hinblick auf die Karriere hegen viele Juristinnen und Juristen den Wunsch, Mandanten erfolgreich zu beraten und Lösungen zu komplexen juristischen Sachverhalten zu bieten. In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass NachwuchsjuristInnen einen weiteren Wunsch an ihren späteren Arbeitgeber haben, nämlich eine ausgewogene Work-Life-Balance. Baker McKenzie bietet seit vielen Jahren Möglichkeiten, Berufs- und Privatleben miteinander in Einklang zu bringen.
 
Alternative Track  
Bereits im Sommer 2014 führte Baker McKenzie den Associate Alternative Track ein, eine Alternative zum Partner Track. Der Alternative Track ermöglicht Associates, einen Karrierepfad einzuschlagen, der geringere Anforderungen an Stundenvorgaben stellt als der klassische Partner Track bei spannender Mandatsarbeit. Dieser alternative Weg bedeutet also eine erfahrungsreiche Tätigkeit in einer globalen Wirtschaftskanzlei bei gleichzeitiger Flexibilität und einer im Vergleich zum Partner Track verkürzten Arbeitszeit. Ändern sich Lebensphasen oder Präferenzen, kann dieser Track jederzeit angepasst werden. Associates können auf dem Alternative Track bleiben, in den Counsel Status wechseln und als Volljurist oder Steuerberater auch auf den Partner Track wechseln.
Der Alternative Track steht Berufsanfängern offen ebenso wie Kolleginnen und Kollegen, die bereits in der Kanzlei arbeiten. Das heißt, Kolleginnen und Kollegen, die bereits auf dem Partner Track sind, können auf den Alternative Track wechseln. Dies bietet die Flexibilität, beide Tracks auszuprobieren.
 
Für wen eignet sich der Alternative Track?
Der Alternative Track eignet sich für verschiedene Zielgruppen:

  • AnwältInnen und SteuerberaterInnen, die sich eine ausgeglichene Work-Life-Balance wünschen,
  • WirtschaftsjuristInnen sowie
  • JuristInnen mit einem ausländischen Abschluss.

In der Branche ist ein Karrierepfad, der wie der Alternative Track unserer Kanzlei eine Alternative zum Partner Track darstellt, noch eher selten anzutreffen. Wer sich für einen Karriereweg wie den Alternative Track interessiert, steht vor Fragen wie „Gibt es Unterschiede im Hinblick auf den Arbeitsinhalt zwischen Partner- und Alternative Track?“.
Die inhaltliche Arbeit eines Associate auf dem Alternative Track entspricht in der Regel der Arbeit eines Associate auf dem Partner Track. Das bedeutet: JuristInnen auf dem Alternative Track beschäftigen sich genauso mit den herausfordernden und spannenden Sachverhalten wie diejenigen auf dem Partner Track. Alle Angebote der Kanzlei wie z.B. Entwicklungsprogramme stehen allen Associates gleichermaßen zur Verfügung. Ein Unterschied ist, dass Associates auf dem Alternative Track weniger Business Development Aktivitäten betreiben.
 
Persönliche Erfahrungen mit dem Alternative Track
Als Jurist mit einem ausländischen Abschluss befinde ich mich seit Sommer 2019 auf dem Alternative Track und habe während dieser Zeit positive Erfahrungen mit diesem Track gesammelt. Der Bereich M&A/Gesellschaftsrecht, in dem ich arbeite, ist sehr projektbezogen, und die mit komplexen Unternehmenstransaktionen verbundenen Aufgaben sind sehr spannend. Durch meine reduzierten Stundenvorgaben lässt sich meine Arbeit grundsätzlich mit meinem Privatleben vereinen. Gemeinsam mit meinem Mentor achte ich auf meine Stundenzahlen und meine Arbeitsbelastung. Daher war ich bislang angemessen und gut ausgelastet, aber nicht überlastet.
Bei der Kanzlei ist mein Aufgabenspektrum sehr vielfältig. Ich wirke vor allem an gesellschaftsrechtlichen Gutachten mit, begleite Umstrukturierung von großen Unternehmen, koordiniere M&A Transaktionen, bereite Transaktionsdokumente vor und bearbeite diese, ebenso wie gesellschaftsrechtliche Dokumente. Ich habe spannende Herausforderungen, die sich vor allem zeigen, wenn wir große Unternehmenstransaktionen oder Projekte gestalten, an denen mehrere Jurisdiktionen beteiligt sind. Innerhalb unseres Teams sowie im Umgang mit Mandanten bin ich auf dem Alternative Track vollkommen gleichberechtigt.
 
Fazit 
Der Associate Alternative Track bietet Associates Gelegenheit, nahezu alle Angebote der internationalen Wirtschaftskanzlei zu nutzen, z.B. umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, eine hohe Lernkurve, eine Tätigkeit im Ausland und darüber hinaus flexiblere Arbeitszeiten zu haben.
Das führt dazu, dass man sein Privatleben mit der komplexen und spannenden Arbeit einer Großkanzlei vereinbaren kann – in meinem Fall mit der Transaktionsarbeit. Wie man die Flexibilität ausgestaltet, etwa die Arbeitszeiten und das Spektrum der Aufgaben, hängt von der eigenen Planung und Organisation, dem Team und dem Mentor ab. Daher sollte man, bevor man sich für diesen alternativen Karrierepfad entscheidet, die eigenen Vorstellungen vorab mit seinem Mentor und anschließend auch mit dem eigenen Team kommunizieren. In den deutschen Büros unserer Kanzlei gibt es zahlreiche Associates auf dem Alternative Track, die dieses Thema sehr gut handhaben.

15.05.2020/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2020-05-15 09:27:392020-05-15 09:27:39Anzeige: Großkanzlei-Life-Balance
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Anzeige: Von wegen trocken! Steuerrecht in einer Großkanzlei

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Das Steuerrecht hat bei vielen Jurastudentinnen und -studenten sowie Referendarinnen und -referendaren das Image einer eher trockenen und langweiligen Materie. Absolut zu Unrecht, sagen wir als Steuerteam von Baker McKenzie mit Überzeugung. Ein Blick in die Praxis.  

Von Ariane Schaaf, Christoph Becker und Rabea Lingier
 
Ariane Schaaf ist Senior Associate der Praxisgruppe Tax bei Baker McKenzie in Frankfurt. Sie berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Umsatzsteuerrechts und Steuerstrafrechts.  
 
Christoph Becker ist Partner und Leiter der deutschen Praxisgruppe Tax bei Baker McKenzie in Frankfurt. Er berät seit mehr als zehn Jahren Mandanten im Bereich des internationalen und nationalen Steuerrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen.
 
Rabea Lingier ist Associate der Praxisgruppe Tax bei Baker McKenzie in Düsseldorf. Sie berät multinationale Unternehmen verschiedener Branchen und Gesellschaftsformen, vorwiegend auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts und der Verrechnungspreise.
 
Weit, komplex, abwechslungsreich – diese Attribute sind es, die das Steuerrecht ausmachen. Interessant ist das Rechtsgebiet Tax zwar schon für sich alleine. Obendrauf kommt, dass es viele Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten bietet,  z.B. zum Zivilrecht, Gesellschaftsrecht und zum Arbeitsrecht. Daher sollte man für die Arbeit im Steuerrecht auf jeden Fall auch ein Grundverständnis für diese Bereiche mitbringen.
 
In die Materie eintauchen – auch grenzüberschreitend
Wer im Bereich Tax arbeitet, kommt täglich mit rechtlichen und tatsächlichen Vorgängen in Berührung, welche die komplette Bandbreite der Tätigkeiten von Unternehmen betrifft. Man durchdringt diese Materie, um ihre Steuerfolgen beurteilen zu können – das ähnelt fast einer detektivischen Arbeit. In Großkanzleien stimmt man sich nicht nur eng mit den Kolleginnen und Kollegen aus anderen Rechtsgebieten ab, sondern steht auch in regem Austausch mit den Steuerteams der ausländischen Büros.
 
Das Steuerrecht – permanent in Bewegung
Viele Sachverhalte, die es für Mandanten steuerlich zu beurteilen gilt, haben heute eine grenzüberschreitende Komponente. Oft arbeiten deshalb Steuerexpertinnen und -experten mehrerer Jurisdiktionen an der Lösung eines Problems. So schaut man laufend über den eigenen Tellerrand und die Arbeit bleibt auch nach Jahren spannend.
Dazu kommt: Im Steuerrecht ändern sich gesetzliche Vorschriften so oft wie in fast keinem anderen Rechtsgebiet. Auch die Entwicklungen in der Rechtsprechung der nationalen Finanzgerichte sowie des Europäischen Gerichtshofs sowie die Richtlinien der Europäischen Kommission und der deutschen Finanzverwaltung muss man kontinuierlich verfolgen und im Blick haben, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
 
Politische Dimensionen des Steuerrechts
Vor allem das internationale Steuerrecht hat in der jüngeren Vergangenheit zunehmend eine politische Dimension bekommen. Stichwort ist hier vor allem  die sog. BEPS-Diskussion (“Base Erosion and Profit Shifting“, auf deutsch Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung), die zu umfangreichen gesetzlichen Änderungen geführt haben und noch führen werden.
Als wäre all dies nicht schon genug, erlangte das Steuerrecht besonders auch durch das Engagement der EU-Wettbewerbskommissarin Verstager zuletzt eine beihilferechtliche Komponente. Das sorgt einmal mehr dafür, dass das Steuerrecht ein extrem abwechslungsreiches Rechtsgebiet ist.
 
Bei fast allen Transaktionen spielt Steuerrecht eine Rolle
In Großkanzleien ist das Steuerrecht oft eine der integralen Praxisgruppen: Es ist bei fast allen Transaktionen von Unternehmen zu berücksichtigen und häufig Treiber für ein bestimmtes Handeln der Akteure.
Man könnte auch überspitzt sagen: Das Steuerrecht marschiert voran und bestimmt das weitere Vorgehen, während andere Rechtsgebiete dafür zuständig sind, steuerliche Vorgaben umzusetzen.
 
Ein Blick hinter die Kulissen
Um sich ein Bild davon machen zu können, welche Tätigkeiten Steuerjuristinnen und -juristen in einer Großkanzlei erwarten, geben wir nachfolgend ein paar Beispiele aus unserer täglichen Praxis:

  • In enger Zusammenarbeit mit dem M&A-Team beschäftigen sich Steuerrechtler mit den steuerlichen Auswirkungen des Kaufs oder Verkaufs von Unternehme Im Fokus steht nicht nur, die steueroptimierte Ankaufs- oder Verkaufsstruktur zu planen. Es geht auch z.B. darum, während einer sog. Tax Due Diligence steuerliche Risiken zu untersuchen, die im zu erwerbenden Unternehmen stecken.
    Um die Folgen der Steuerrisiken für den Käufer zu minimieren, entwickelt man im nächsten Schritt geeignete Vertragsklauseln für die Unternehmenskaufverträge. Diese verhandelt man mit der Gegenseite verhandelt. Die Vertragsgestaltung ist daher auch ein zentrales Thema, mit dem man sich als Steuerrechtlerin bzw. Steuerrechtler immer wieder auseinandersetzt. 
  • Man begleitet Mandanten bei steuerlichen Betriebsprüfungen und verteidigt sie ggf. in Einspruchs- oder Klageverfahren gegen unrechtmäßige Steuerforderungen der Finanzbehörden – wenn nötig, bis zum Bundesfinanzhof oder Europäischen Gerichtshof.
  • Im Themenfeld Verrechnungspreise betreut und verteidigt man Mandanten auch in sog. Joint Audits. Joint Audits sind grenzüberschreitende Betriebsprüfungen, die die Finanzbehörden zweier Länder gemeinsam durchführen. Dieses Instrument ist eine neuere Entwicklung im Bereich des internationalen Steuerrechts. Daher gibt es noch keine umfangreichen Erfahrungswerte und Kommentierungen, auf die man zurückgreifen könnte. Die Möglichkeit, weitestgehend „Neuland“ zu entdecken, macht dieses Gebiet so spannend. Man entwickelt in einer solch speziellen Betriebsprüfung neue Beratungsfelder und -möglichkeiten und begleitet den Mandanten.
  • Wer im Bereich Umsatzsteuer aktiv ist, kommt um folgendes brandaktuelle Thema nicht herum: die 2019 neu eingeführte Haftungsregelung im Umsatzsteuergesetz für Betreiber von Online-Marktplätzen. Nach dieser Regelung haften die Marktplatzbetreiber grundsätzlich für Umsatzsteuer, die Verkäufer, die die Plattform nutzen und oft im Ausland angesiedelt sind, nicht abgeführt haben. Der Gesetzgeber will mit dieser Neuregelung den Missbrauch von Online-Marktplätzen für Steuerbetrug eindämmen. Die Marktplatzbetreiber müssen nun die Verkäufer auf ihrer Plattform intensiver überprüfen, um das Risiko von steuerlichem Fehlverhalten zu minimieren.
    Die neuen Regelungen wurden sehr kurzfristig eingeführt und es gibt noch viele rechtliche und praktische Unklarheiten in diesem Zusammenhang. Hier gilt es, eng mit den Mandanten zusammenzuarbeiten, um Risiken zu identifizieren und neue Prozesse zu entwickeln – mit dem Ziel, Haftungsfälle zu vermeiden. Dafür muss man eine große Portion Kreativität und vertiefte Kenntnisse über unternehmensinterne Abläufe und Strukturen mitbringen.
    Ein anderes Beispiel für einen typischen Verrechnungspreisfall: Ein Mandant führt eine umfassende internationale Restrukturierung durch. Als Steuerrechtlerin bzw. Steuerrechtler berät man im Schulterschluss mit ausländischen Kollegen und unterstützt Mandanten, die Restrukturierung rechts- und zukunftssicher umzusetzen. Eine besondere Herausforderung ist es, im äußerst dynamischen Steuerrecht eine Lösung zu finden, die den Bedürfnissen des Mandanten gerecht wird und sich langfristig eignet, Steuerrisiken zu minimieren.
  • Auch das Steuerstrafrecht ist ein Thema in der Großkanzlei, vor allem im Umsatzsteuerrecht. Der Grund: Die Steuerbehörden werden intern verstärkt dazu angehalten, bei vermeintlichen Steuerverkürzungen oder Korrekturen durch den Steuerpflichtigen, die Angelegenheit an die Buß- und Strafsachenstelle weiterzuleiten. Da kleine Fehler in der Beurteilung umsatzsteuerlicher Sachverhalte schnell zu hohen Umsatzsteuer-Nachzahlungen führen können, ist der Korrekturprozess höchst sensibel und sorgfältig zu gestalten. Nur so dämmt man das Risiko ein, dass Strafverfahren eingeleitet werden.

 
Komplexere Wirtschaftswelt – Bedarf an steuerlichem Fach-Know-how steigt
Die Arbeit  eines Steuerjuristen ist also sehr facettenreich. Wer in einer internationalen Großkanzlei arbeitet, findet darüber hinaus ein großes weltweites Netzwerk von Kolleginnen und Kollegen im Steuerrecht und weiteren Rechtsbereichen vor. Man tauscht sich regelmäßig bei gemeinsamen nationalen und internationalen Events aus und erweitert das eigene Netzwerk bei Aufenthalten in ausländischen Büros.
In einer Zeit, in der die Wirtschaftswelt wird immer dynamischer und komplexer wird, herrscht ein hoher Bedarf an gut ausgebildeten Steuerrechtlerinnen und -rechtlern. Es lohnt sich also, über einen Einstieg in dieses Rechtsgebiet nachzudenken – das alles andere als trocken ist.

29.03.2019/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2019-03-29 09:18:152019-03-29 09:18:15Anzeige: Von wegen trocken! Steuerrecht in einer Großkanzlei
Redaktion

Veranstaltung: e-fellows.net Perspektive Wirtschaftskanzlei

Startseite, Verschiedenes

Wir möchten Euch im Folgenden auf eine Veranstaltung unseres Partners e-fellows.net hinweisen, die vor allem für diejenigen von Euch interessant sein dürfte, die sich während des Referendariats (z.B. in der Anwaltsstation) oder nach dem 2. Examen eine Tätigkeit in einer Großkanzlei vorstellen können.
Bei Perspektive Wirtschaftskanzlei erhaltet Ihr an zwei Tagen die Gelegenheit über 60 Partner und ebenso viele Associates überregional tätiger Wirtschaftskanzleien kennen zu lernen. Neben Einzelgesprächen, in denen Ihr Eure Einstiegsmöglichkeiten ausloten könnt, diskutiert Ihr mit den Experten in Workshops spannende Fälle aus verschiedenen Rechtsgebieten. Abgerundet wird das Ganze von einem gemeinsamen Abendessen mit anschließendem Bar-Abend, wo ihr in entspannter Atmosphäre Kontakte knüpft.

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 Für einen ersten Eindruck schaut Euch am besten den offiziellen Film zur Veranstaltung an. Folgende Kanzleien sind vertreten:

  • Clifford Chance
  • DLA Piper
  • Freshfields Bruckhaus Deringer
  • Hengeler Mueller
  • Heuking Kühn Lüer Wojtek
  • Milbank, Tweed, Hadley & McCloy
  • Noerr
  • Shearman & Sterling
  • White & Case

Die Veranstaltung findet am 19. und 20. April im Collegium Glashütten (Taunus) statt und richtet sich an Juristen mit der Note „vollbefriedigend“ im staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, solltet Ihr nicht zu lange mit Eurer Bewerbung warten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer übernimmt e-fellows.net. Darüber hinaus gibt es einen Reisekostenzuschuss und ein Bus-Shuttle ab Frankfurt. Bewerben könnt Ihr Euch bis zum 24. Februar unter www.efellows.net/law.

18.02.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-02-18 09:00:332013-02-18 09:00:33Veranstaltung: e-fellows.net Perspektive Wirtschaftskanzlei
Dr. Christoph Werkmeister

Wirtschaftsministerium: Linklaters wegen mangelnder Ressourcen mit Gesetzesentwurf beauftragt

Öffentliches Recht, Verfassungsrecht

Der aktuellste Auftrag zum Gesetzesentwurf für eine Großkanzlei
In der Diskussion um die Mitarbeit privater Sachverständiger an Gesetzesentwürfen hat das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt, zum Thema «Bankensanierung» über keine ausreichenden eigenen personellen Ressourcen mit praktischen Kenntnissen und Erfahrungen verfügt zu haben. Deswegen habe es sich von der Rechtsanwaltskanzlei Linklaters beraten lassen. Dies antwortet die Bundesregierung (BT-Drs. 16/13983) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/13899).
Vereinbarkeit mit dem GG
Nachdem bereits die Kanzlei Freshfields beim Entwurf des Finanzmarktstabilisierungsgesetz mitwirkte und zuletzt weitere Gesetzesentwürfe vom Wirschaftsministerium an die Kanzlei Linklaters delegiert wurden, muss man sich langsam fragen, ob eine solche Handhabe mit dem geltenden Recht noch vereinbar ist.
Der Grundsatz der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, wobei die Gesetzgebungsorgane nach dem GG hierfür zuständig sind. Eine Delegation von Staatsgewalt auf Private ist so lange noch in Ordnung, wie die von externen Beratern erarbeiteten Entwürfe lediglich als Vorschlag bzw. Anregung in Betracht gezogen werden. Gesetzesinitiativen können nämlich nach Art. 76 Abs. 1 GG selbstverständlich nur von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestags vorgeschlagen werden.
Auch sonst verstößt der Einsatz von externen Beratern nicht gegen Vorschriften des Grundgesetzes. Dies gilt jedenfalls dann, solange die Vorschriften im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren (Art. 76 ff. GG) eingehalten sind. Denn auch ein Gesetz, dass zu 100% federführend von externen Beratern gestaltet wurde, muss immer noch Bundestag und Bundesrat passieren, so dass eine demokratische Legitimation auch in dieser Hinsicht bei jedem verabschiedetem Gesetz gewährleistet ist.
Sachdienlichkeit
Eine solche Praxis sollte jedoch v.a. im Hinblick auf die unterschiedlichen Interessenlagen mit Vorsicht zu genießen sein. Die Kanzleien mögen zwar in deutlich kürzerer Zeit als die Ministerien einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten können. Es besteht jedoch bei ihnen auch ein potentieller Interessenkonflikt, da die Mandanten von Großkanzleien (z.B. Banken) gerade die künftigen Adressaten eines von der Kanzlei erarbeiteten Gesetzes sein werden. Die Anwälte in den Kanzleien werden zwar wohl so professionell sein, dass sie im Zweifel die Belange aller infrage stehenden Parteien berücksichtigen. Andererseits kann eine dauerhafte Praxistätigkeit zugunsten bestimmter Interessengruppen eine gewisse Neigung und Meinungsprägung mit sich bringen.

15.09.2009/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2009-09-15 22:10:292009-09-15 22:10:29Wirtschaftsministerium: Linklaters wegen mangelnder Ressourcen mit Gesetzesentwurf beauftragt
Redaktion

Praktikum / Nebentätigkeit in einer Großkanzlei

Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes

Die Motivation
Viele Studenten haben den vagen (nicht näher erklärbaren) Traum, später mal als Big Shot in einer international agierenden Wirtschaftssozietät anzuheuern. Dies liegt vermutlich an den zahlreichen Grisham-Verfilmungen und an der äußerst intensiven Öffentlichkeitsarbeit der soeben benannten Kanzleien.
Wie die Arbeit, die Voraussetzungen und die Stimmung in solch einem Laden allerdings wirklich ist, bekommen nur die wenigsten von den zukünftigen Staranwälten mit. Dieser Artikel basiert auf meiner eigenen Einschätzung nachdem ich als Praktikant und auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter neben der Promotion bei unterschiedlichen Großkanzleien gearbeitet habe.

Voraussetzungen für die Bewerbung
Anhand der einschlägigen Werbeträger habt Ihr sicherlich schon erkannt, dass die Wirtschaftskanzleien exzellente Noten und auch sonstiges Engagement bevorzugen. Das ist allerdings nur teilweise richtig. Es kommt regelmäßig auf die konkrete Lage auf dem Arbeitsmarkt an. Angebot und Nachfrage regieren hier.
Sofern man als Praktikant eingestellt werden möchte, muss sicherlich ein ganz ordentlicher Notenschnitt vorhanden sein. Andererseits gibt es aber auch sehr viele solcher Kanzleien mit entsprechenden Praktikantenprogrammen. Bei den renommiertesten Kanzleien gibt es in dieser Sparte sicherlich mehr Bewerber als freie Praktikatenplätze. Bei Bewerbungen bei mehreren Sozietäten sollte man jedoch auch die second and third tier Kanzleien beachten, die im Hinblick auf die Tätigkeit kaum ein anderes Programm bieten und die in puncto persönlicher Betreuung mitunter sogar mehr zu bieten haben können. Dies lässt sich allerdings schwer verallgemeinern. Zusammenfassend lässt sich aber sagen, dass wenn man ein Praktikumsplatz haben möchte, man auch einen bekommen kann.
Bei den Plätzen als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Anwalt sieht es allerdings schon anders aus. Prädikatsexamina sind hier tatsächlicher eher Pflichtprogramm. Ausnahmen werden trotz allem  – gerade bei hoher Nachfrage – immer wieder gemacht, so dass man auch mit einer drei nicht unbedingt den Kopf in den Sand stecken muss.
Tätigkeit
In der Regel wird man als Mitarbeiter in solche einer Sozietät für die Anfertigung von sog. Vermerken eingesetzt. Hierbei handelt es sich um spezifische Rechtsfragen, die ähnlich dem Gutachtenstil gelöst werden müssen. Auch bei der Arbeit an Aufsatzprojekten fällt häufig einiges für Praktikanten oder WissMits an.
Von der Verantwortung der Aufgaben lässt sich sagen, dass Ihr meist mit Aufgaben betreut werdet, die in einem längeren Zeitfenster zu erledigen sind. Sofern Ihr dann ordentlich performed und Anerkennung geerntet habt, könnt Ihr natürlich auch mit mehr Verantwortung belastet werden.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Arbeit für die WissMits und Praktikanten doch sehr wissenschaftlich abläuft. Aufwendige Literaturrecherchen oder argumentative Abstimmung von Schriftsätzen gehören zum Standardprogramm. Mit dem Wissen vom Studium und vom Examen kann man hier meist ausreichend klar kommen. Stationsreferendare oder sogar neue Associates wissen in ihrem eigenen Rechtsgebiet meist kaum mehr als ihr; wenn dann der Schwerpunkt noch in die jeweilige Fachrichtung ging, kann man mit anspruchsvollen Aufgaben nach kurzer Zeit rechnen.
Arbeitsbelastung
In der Regel kann man sagen, dass Ihr als Praktikant/WissMit schon bis minimum 18:30 oder sagen wir eher nach 19:00 bleiben müsst. Der Tag ist also gelinde gesagt gegessen. Die Anwälte arbeiten im Schnitt bis minimum 20:00 oder sagen wir doch eher 21-22:00.

Geld
Finanziell kann man sagen, lohnen sich Großkanzleien – sofern man nicht als Anwalt angestellt ist – nicht so sehr. Bei einem Praktikum bekommt man zwar immerhin in der Regel eine Praktikantenvergütung. Die Höhe des Gehalts hält sich dabei aber auch eher in Grenzen.
Als WissMit oder Stationsreferendar bekommt man zwar schon ganz ordentlich Geld. Andererseits arbeitet man dafür aber auch sehr viel. Im Schnitt kann man somit behaupten, dass man an der Uni beinahe genausoviel verdienen kann. Man sollte sich also nicht unbedingt wegen dem Geld für diese Läden interessieren, sofern man noch kein Anwalt ist – das fachliche Interesse und die Neugier sollten deshalb die einzigen Aspekte sein, die einen leiten – reich wird man hierdurch während oder nach dem Studium also nicht.
Soll man es machen?
Wie immer – es kommt darauf an. Ihr solltet nicht denken, dass die Kanzleien mit dem Angebot von Praktikantenstellen und Nebentätigkeiten keine eigennützigen Motive verfolgen. Zum ersten geht es ihnen ganz klar um die Akquise von neuer Manpower! Die Kanzleien wollen euch binden und versorgen euch deshalb u.U. mit Fingerfood-Events und sonstigen Sportaktivitäten, die allesamt sehr schick sind und viel Geld kosten.
Von diesen Nebensächlichkeiten solltet Ihr euch aber nicht blenden lassen. Entweder Ihr mögt das Arbeitsambiente oder nicht. Wenn Ihr bis 21:00 im Office abhängen müsst, Sachen tut, die euch nicht interessieren und obendrein vom überarbeitetem Associate ohne social-life angeschissen werdet, lohnt das alles nicht. Deshalb ist es ganz wichtig, beim Vorstellungsgespräch auszuchecken, ob Ihr mit den Leuten klar kommen könntet. Das ist nicht bloß so daher gesagt – wenn Ihr die Leute mies findet, sucht euch lieber eine andere Stelle. Bei mir persönlich hatte ich immer sehr viel Glück mit meinen Chefs – aber andere sind je nachdem nicht so glimpflich davon gekommen.
Fazit
Alles in allem sind die Großkanzleien auch nur normale Arbeitgeber wie jeder andere sonst. Man sollte sich jedoch von dem vielen Glitzerlicht nicht blenden lassen, sondern muss sich selbst ein Urteil bilden.
Auch Studenten, die meinen, sie wollen nicht die kapitalistische Schiene fahren und deshalb auf keinen Fall eine M&A-Bude besuchen, sollten sich informieren. Es gibt practice-groups wie Umweltrecht, Ö-Recht, Litigation, die mit dem Stereotyp des Kapitalistenanwalts nicht unbedingt vereinbar sind. Man sollte es dann evt. wirklich einfach mal ausprobieren.

28.07.2009/9 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2009-07-28 15:03:382009-07-28 15:03:38Praktikum / Nebentätigkeit in einer Großkanzlei

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