I. Allgemein
→ Folge der Volkssouveränität
→ Aktive und passive Wahlberechtigung jedes Deutschen (Art. 116 I GG) im wahlfähigen Alter (18 Jahre; Art. 38 II GG)
→ (P): Abschaffung der Briefwahl
II. Unmittelbarkeit
→ Keine Instanz (etwa Wahlmänner) zwischen Wähler und Wahlbewerber
→ Höchstpersönlichkeit des Wahlrechts
III. Frei
→ Offener, unverfälschter Prozess der Meinungsbildung, Staatsneutralität
→ Freier Wahlkampf und freier Wahlwettbewerb
→ (P): Quotierungen (z.B. staatlich vorgeschriebene Frauenquoten)
→ (P): Wahlpflicht (Verletzung der negativen Wahlfreiheit)
IV. Gleich
→ Zählwertgleichheit und Erfolgschancengleichheit jeder Stimme
→ (P): Sperrklauseln („Fünf-Prozent-Hürde)
→ Chancengleichheit aller Bewerber
→ (P): Beeinflussende staatliche Öffentlichkeitsarbeit
IV. Geheim
→ Schutz des Wahlgeheimnisses
→ (P): Briefwahl
V. Öffentlich (Abzuleiten aus Art. 38 GG i.V.m. Art. 20 I, II, GG)
→ Transparenz und Nachprüfbarkeit des Wahlvorgangs
→ Sicherstellung des Vertrauens der Bürger in die Richtigkeit des Wahlergebnisses
→ (P): Wahlautomaten mit elektronischer Stimmzählung