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Du bist hier: Startseite1 > Gefährliches Werkzeug

Schlagwortarchiv für: Gefährliches Werkzeug

Charlotte Schippers

OLG Karlsruhe: Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 StGB

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, StPO, Strafrecht, Strafrecht BT, Uncategorized

Körperverletzungsdelikte, gerade auch die Qualifikationen des § 224 StGB sind ein Dauerbrenner im Examen, sodass ihre Beherrschung und die Kenntnis aktueller Rechtsprechung essentielle Voraussetzung für eine gute Bearbeitung der Strafrechtsklausur im ersten Examen sind. Im vorliegenden Fall hat das OLG Karlsruhe (Beschl. v. 16.3.2022 – 1 Ws 47/22, BeckRS 2022, 6692) sich inhaltlich mit der Frage beschäftigt, ob medizinische Instrumente gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 StGB sein können.

I. Sachverhalt (leicht abgewandelt und gekürzt)

Der Angeklagte Z ist als Zahnarzt tätig. In einer Zeitspanne von ca. vier Jahren hat er, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, in 33 Fällen seinen Patient:innen Zähne gezogen, obwohl es hinreichend aussichtsreiche Behandlungsalternativen gab. Dennoch hatte er die Extraktion der Zähne als zwingend notwendig empfohlen, weshalb die betroffenen Patient:innen ihm vertraut und der Behandlung zugestimmt haben. Die Eingriffe wurden im Übrigen sachgerecht und mit den notwendigen ärztlichen Instrumenten durchgeführt. Dennoch steht fest, dass die Patient:innen bei angemessener und richtiger Aufklärung über Behandlungsalternativen diesen den Vorzug gegeben hätten, um die Zähne zu erhalten. Z wollte damit erreichen, dass seine Patient:innen zur weiteren Behandlung von ihm mit Zahnersatz versorgt würden, was für ihn größere Erträge bedeutet.

II. Rechtliche Ausführungen

1. Das OLG Karlsruhe hatte nun über die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, die sie in Bezug auf die Ablehnung der Hauptverfahrenseröffnung durch das LG Karlsruhe eingelegt hatte. Wegen der etwaigen Verfolgungsverjährung einiger der dem Z vorgeworfenen Taten kam es hier entscheidend darauf an, ob es sich lediglich um einfache Körperverletzungen gem. § 223 Abs. 1 StGB oder gefährliche Körperverletzungen gem. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB handelte, für die eine Verjährungsfrist von zehn Jahren angesetzt ist, vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB.

Das OLG Karlsruhe entschied, dass die dem Z vorgeworfenen Taten als gefährliche Körperverletzung gem. §§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2, 53 StGB zu qualifizieren sind. Dreh- und Angelpunkt ist die Frage, ob es sich bei den medizinischen Instrumenten des Z um gefährliche Werkzeuge handelt.

2. Zur Einordnung als gefährliches Werkzeug, so das OLG Karlsruhe, komme es darauf an, dass dieses nach der Konzeption des § 224 Abs. 2 Nr. 2 StGB nicht mehr wie früher als ein Beispiel für eine Waffe, sondern die Waffe als Unterfall des gefährlichen Werkzeugs einzuordnen sei (Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 224 Rn. 9). Daher sei eine Abgrenzung dahingehend auch nicht mehr anhand der Frage vorzunehmen, ob es wie eine Waffe zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken eingesetzt werde (so noch BGH, Urt. v. 23.12.1986 – 1 StR 598/86; Urt. v. 22.2.1978 – 2 StR 372/77). Das OLG Karlsruhe stellt die jetzt maßgeblichen Punkte heraus:

„Vielmehr ist auch bei ärztlichen Instrumenten wie der vorliegend vom Angeklagten verwendeten Instrumente zur Zahnextraktion danach zu fragen, ob der Gegenstand aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und der Verwendung im konkreten Fall dazu geeignet ist, dem Opfer erhebliche Verletzungen beizubringen.“

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.3.2022 – 1 Ws 47/22, BeckRS 2022, 6692 Rn. 7 m.w.N., Hervorhebung der Verfasserin

Folgend nimmt das Gericht die entsprechende Subsumtion vor: Zunächst erkennt es an, dass die Zahnentfernung zwar aufgrund der örtlichen Betäubung nicht mit Schmerzen verbunden ist. Dennoch seien die auf die Behandlung folgenden Verletzungen und damit einhergehenden Schmerzen und Beeinträchtigungen so gravierend, dass von der Qualifikation als gefährliches Werkzeug auszugehen sei:

„Die vom Angeklagten vorsätzlich ohne medizinische Indikation zur Zahnextraktion verwendeten Instrumente […] führten unmittelbar nach dem Eingriff aber […] nach Trennung der Verbindung zum versorgenden Nerv zu dem unwiederbringlichen Verlust eines Teils des Gebisses sowie zusätzlich zu einer – jedenfalls für die Dauer einiger Tage – offenen Wunde im Mundraum der Patienten. Derartige Eingriffe sind nach Abklingen der lokalen Narkose regelmäßig mit nicht unerheblichen Schmerzen, Beschwerden bei der Nahrungsaufnahme und der Gefahr von Entzündungen verbunden, welche nur durch Einnahme von Tabletten und oralhygienische Maßnahmen gemindert werden können, und zwar insbesondere dann, wenn wie vorliegend nacheinander mehrere Zähne entfernt werden […]. Von sowohl nach ihrer Intensität als auch ihrer Dauer gravierenden Verletzungen im Mundraum der Patienten ist daher auszugehen (vgl. auch BeckOK StGB/Eschelbach StGB, 52. Ed. 01.02.2022, § 224 Rn. 28, 28.4), weshalb in den genannten Fällen der Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Ziff. 2 StGB erfüllt ist […].“

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.3.2022 – 1 Ws 47/22, BeckRS 2022, 6692 Rn. 8; Hervorhebung der Verfasserin

Das OLG stellt daneben heraus, dass es, wenn es um die Einordnung als gefährliche Werkzeuge gehe, auf die Tatsache nicht ankomme, dass Z zum Zeitpunkt der Eingriffe approbierter Zahnarzt und zur sachgerechten Anwendung der Instrumente und Durchführung der Operation in der Lage war sowie die Instrumente auch so angewendet hat.

Im Ergebnis gab das OLG Karlsruhe der sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft statt und hob den ablehnenden Beschluss des LG Karlsruhe hinsichtlich der Eröffnung des Hauptverfahrens (teilweise) auf.

III. Summa

Insgesamt handelt es sich hier um einen Fall, der keine großen Überraschungen bietet. Es geht um eine saubere Subsumtion unter die – Jurastudent:innen  allgemeinhin bekannte – Definition des gefährlichen Werkzeugs. Dabei ist zu beachten, dass auch die Folgen der Behandlung mit den medizinischen Instrumenten mitentscheidend sein können. Eine prozessrechtliche Einkleidung wie hier ist für das erste Examen allerdings ungewöhnlich, was jedoch nicht daran hindert, die inhaltlichen Erwägungen des OLG Karlsruhe aufzunehmen.

10.08.2022/1 Kommentar/von Charlotte Schippers
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Charlotte Schippers https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Charlotte Schippers2022-08-10 06:51:242022-08-12 12:50:01OLG Karlsruhe: Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 StGB
Redaktion

Neues Kapitel zum gefährlichen Werkzeug

Rechtsgebiete, Startseite, Strafrecht, Strafrecht BT, Verschiedenes


Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift JURA – Juristische Ausbildung zwecks freier Veröffentlichung auf Juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag

“Neues Kapitel zum gefährlichen Werkzeug” von Prof. Dr. Christian Fahl

befasst sich mit der Änderung des § 113 StGB durch das 44. Strafrechtsänderungsgesetz (wir hatten dazu berichtet). In § 113 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB wurde als zweite Alternative neben der Waffe das gefährliche Werkzeug aufgenommen. Der vorliegende Beitrag erklärt den Hintergrund der Neuregelung und deren Implikationen für die Auslegung des Begriffs „gefährliches Werkzeug“ im StGB.
Ihr findet den Beitrag hier.

15.08.2013/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2013-08-15 09:00:142013-08-15 09:00:14Neues Kapitel zum gefährlichen Werkzeug
Christian Muders

Rechtsprechungsüberblick in Strafsachen

Rechtsprechung, Startseite, Strafrecht

Im Folgenden eine Übersicht über in letzter Zeit in Zeitschriften veröffentlichte interessante Entscheidungen von Obergerichten in Strafsachen (materielles Recht).
I. BGH, Beschl. v. 25.1.2012 – 1 StR 45/11 (= StV 2012, 597 ff = NZWiSt 2012, 340 ff)
– Betrug durch Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen durch einen privatliquidierenden Arzt –
1. Zum Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich erbrachte Leistungen (Leitsatz des Gerichts).
2. Der privatliquidierende Arzt, der nicht eigenhändig erbrachte Leistungen (hier: Laborleistungen) als eigene abrechnet, obwohl die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) diese Leistungen nur dann als abrechnungsfähig ansieht, wenn sie durch den behandelten Arzt selbst erbracht werden (vgl. § 4 Abs. 2 GOÄ i.V.m. Nr. 3 der Allgemeinen Bestimmungen zur Anlage M), täuscht den Patienten über das Vorliegen eines ihm zustehenden Anspruchs; ihm steht weder eine originäre Forderung nach der GOÄ zu noch ein durch den tatsächlich tätigen Laborarzt abgetretener, vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch, da letzterer allein für den privatliquidierenden Arzt tätig wird, so dass ihm ebenfalls keine Forderung gegenüber dem Patienten zustehen kann.
3. Ein Vermögensschaden liegt auch dann vor, wenn die Laborleistungen vom Patienten tatsächlich benötigt und fachlich korrekt erbracht wurden, sofern sie nach der GOÄ nur dann abgerechnet werden dürfen, wenn sie eigenhändig erbracht worden sind. Wenn es an einer solchen Abrechenbarkeit fehlt, kann der Leistung kein für den tatbestandlichen Schaden i.S.v. § 263 StGB maßgeblicher wirtschaftlicher Wert zugesprochen werden (Leitsätze 2. und 3. von JEX).
II. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.3.2012 – III-3 RVs 31/12 (= StraFo 2012, 370 f. = wistra 2012, 357 ff)
– Betrug durch Unterlassen durch nach Todeseintritt des Berechtigten weiter bezogener Rente –
1. Wer unter Verstoß gegen die sich aus § 60 Abs. 1 S. 1 u. 2 SGB I ergebende Pflicht zur Mitteilung des Todes des Berechtigten Rentenzahlungen entgegen nimmt und für sich verbraucht, begeht einen Betrug durch Unterlassen.
2. Die Anzeigepflicht gegenüber dem Rentenversicherungsträger besteht auch, wenn damit der Zwang zur Offenbarung einer strafbaren Handlung verbunden ist (Leitsätze des Gerichts).
III. BGH, Urt. v. 23.5.2012 – 5 StR 54/12 (= NStZ 2012, 562 f.)
– Rücktritt bei mehreren tateinheitlich verwirklichten Tötungsdelikten –
1. Schießt ein Täter innerhalb weniger Sekunden ohne zeitliche Zäsur auf zwei Personen, so liegt die tateinheitliche Verwirklichung mehrerer versuchter Tötungsdelikte vor, wenn er in Kauf nimmt beide Personen zu treffen.
2. Bei der Aufgabe der Tat (hier: durch Wegfahren des Täters) sind daher die Voraussetzungen des Rücktritts für jeden Versuch einzeln zu bestimmen, so dass dann, wenn der Täter zwar nach Abgabe seiner Schüsse weiterhin auf eines der anvisierten Opfer eine freie Schussbahn hatte, das andere Opfer sich aber bereits vor oder kurz nach den ersten Schüssen im Eingangsbereich eines Hauses in Sicherheit gebracht hatte, insoweit ein fehlgeschlagener Versuch zu prüfen ist (Leitsätze von JEX).
IV. BGH, Beschl. v. 21.6.2012 – 5 StR 286/12 (= BGH bei Kudlich JA 2012, 792 ff = NStZ 2012, 571 f.)
– Schraubendreher als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 244 Abs. 1 Nr. 1a Alt. 2 StGB –
1. Das Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs i.S.d. § 244 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB setzt voraus, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen, etwa bei einer Eignung als Stichwerkzeug.
2. Für die Feststellung der objektiven Gefährlichkeit ist hinsichtlich der Beschaffenheit des mitgeführten Werkzeugs eine nähere Beschreibung im Urteil des Tatgerichts erforderlich (Leitsätze von JEX).

30.10.2012/0 Kommentare/von Christian Muders
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Christian Muders https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Christian Muders2012-10-30 10:00:272012-10-30 10:00:27Rechtsprechungsüberblick in Strafsachen
Samuel Ju

10 examensrelevante Artikel der Kalenderwoche 45 aus anderen Jurablogs

Arbeitsrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, ZPO

Im Folgenden eine Zusammenstellung von zehn Links zu examensrelevanten Artikeln der vergangenen Woche aus allen drei Rechtsgebieten von anderen Jura-Blogs:
ZIVILRECHT
@ Rechtslupe:
Vorvertragliche Aufklärungspflichten vs. Gewährleistung
@ Juracity Blog:
Arbeitsrecht: Überstundenpauschale im Arbeitsvertrag: Bundesarbeitsgericht kippt Klausel
@ CMS Hasche Sigle bloggt:
ZPO: Kehrtwende des BGH bei der Drittwiderklage
BGH Entscheidung vom 30. September 2010, Xa ARZ 191/10
ÖFFENTLICHES RECHT
@ Rechtslupe:
Verwaltungsrecht: Ist ein Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid wegen Fehlens einer Rechtsbehelfsbelehrung entbehrlich?
@ Rechtslupe:
NPD hat einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Überlassung kommunaler Einrichtungen
STRAFRECHT
@ Strafrecht-Online Blog:
Der Griff an den Hals muss nicht eine lebensgefährdene Behandlung sein
@ Anwalt bloggt:
Der beschuhte Fuß, ein gefährliches Werkzeug
@ Lawblog:
Wo liegt die Geringwertigkeitsgrenze beim Diebstahl?
@ Strafverteidigerbüro:
Rücktritt von der versuchten räuberischen Erpressung
@ Ferner Alsdorf:
Das berühmte „Schwarzfahren
Allen ein schönes Wochenende!

13.11.2010/0 Kommentare/von Samuel Ju
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Samuel Ju https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Samuel Ju2010-11-13 11:18:012010-11-13 11:18:0110 examensrelevante Artikel der Kalenderwoche 45 aus anderen Jurablogs

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