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Schlagwortarchiv für: Gedächtnisprotkoll

Redaktion

Gedächtnisprotokoll Zivilrecht II Februar 2025 NRW

Examensreport, Kreditsicherung, Nordrhein-Westfalen, Rechtsgebiete, Sachenrecht, Startseite, Verschiedenes, Zivilrecht

Wir freuen uns sehr, ein Gedächtnisprotokoll zur zweiten Klausur im Zivilrecht des Februar-Durchgangs 2025 in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen zu können und danken Laura erneut ganz herzlich für die Zusendung. Selbstverständlich kann juraexamen.info keine Gewähr dafür geben, dass die in Gedächtnisprotokollen wiedergegebene Aufgabenstellung auch der tatsächlichen entspricht. Dennoch sollen Euch die Protokolle als Anhaltspunkt dienen, was euch im Examen erwartet.

Sachverhalt:

V verkauft und vermietet Drucker und Kopierer. Der K betreibt eine Druckerei und hat schon häufiger bei V gemietet und auch gekauft. Anfang Dezember 2023 möchte der K ein hochwertiges C2-Kopiergerät (nachfolgend Kopierer) kaufen. Der Wert des Druckers beträgt 20.000 Euro. V und K einigen sich darauf, dass der K den Kopierer in 4 Raten a 5.000 Euro kaufen kann. Er soll den Kopierer auch sofort mitnehmen können, aber er soll erst nach voller Kaufpreiszahlung dem K gehören. Die Raten sind Ende Februar 24, Ende Mai 24, Ende August 24 und Ende November 24 fällig. 

Mitte Dezember 2023 kommt es in der Buchhaltung durch einen Fehler eines Angestellten der V zu einer falschen Eintragung des Vertrages des K und dieser wird als Mietvertrag bis Ende Dezember 2024 vermerkt. Im Januar 2024 veräußert die V dann, auf Grund dieses Fehlers, den Kopierer ein zweites Mal an die D zum Preis von 15.000 Euro (der Wert am Ende der vermeintlichen Mietdauer). Die beiden vereinbaren, dass D sofort Eigentümerin werden soll, den Drucker aber erst am Ende der vermeintlichen Mietdauer erhalten soll. Dazu tritt V ihr alle möglichen Forderungen ab.

Im Februar 2024 ist der K knapp bei Kasse und bittet seinen Freund F um ein Darlehen in Höhe von 15.000 Euro. Zur Sicherung seiner Forderung möchte der F gerne eine Sicherheit in Form des Kopierers haben. Die beiden einigen sich auf die Eigentumsübertragung, der Kopierer soll aber beim K verbleiben. Das zinslose Darlehen soll der K bis Ende November zurückzahlen. Dabei denkt der K fälschlicherweise, dass ihm der Kopierer bereits gehört.

Im November 2024 hat der K das Darlehen nicht zurückgezahlt, weswegen der F die Herausgabe des Kopierers verlangt. Dem K ist bei der Durchsicht seiner Unterlagen jetzt aufgefallen, dass ihm der Kopierer noch gar nicht gehört. Er hat bereits 3 volle Raten an V gezahlt, und für die letzte Rate konnte er lediglich 4.000 Euro aufbringen, welche er bereits überwiesen hat. 

Mitte Dezember überweist der F dann 1.000 Euro an die V und gibt als Verwendungszweck „Restschuld K“ an und schreibt zeitgleich eine Mail an V, in welcher er sie darüber informiert, dass er die restliche Zahlung veranlasst hat. Beides geht noch am selben Abend bei der V ein, so dass sie es auch spätestens am nächsten Tag auf einem Überweisungsträger einsehen kann. 

Vier Tage später kommt die D zu der V und verlangt jetzt nach Ende der Mietdauer die Herausgabe. Erst jetzt fällt V die Überweisung des F auf und somit auch die doppelte Veräußerung durch den Fehler des vermeintlichen Mietvertrages. Sie überweist das Geld an F zurück und schreibt zeitgleich eine Mail jeweils an F und K, in der sie klar macht, dass sie mit der Zahlung des F nicht einverstanden sei, da der K schuldet.

Im Januar 2025 taucht nun die D bei K auf, die von dem Fehler des vermeintlichen Mietvertrages und auch den Zahlungen von K an V nichts weiß und fordert von ihm die Herausgabe der vermeintlichen Mietsache. Der K ist so überrumpelt von der bestimmenden, aber freundlichen D, dass er ihr ohne das Missverständnis zu erklären den Kopierer mitgibt.

Der F möchte jetzt die Herausgabe von der D. Beide sind der Meinung ihnen stünde das Eigentum am Kopierer zu. 

Frage: kann der F die Herausgabe von D verlangen? 

Bearbeiterhinweis. § 812 und § 823 sind NICHT zu prüfen!

26.02.2025/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2025-02-26 11:45:452025-02-26 14:42:39Gedächtnisprotokoll Zivilrecht II Februar 2025 NRW
Redaktion

Strafrecht SI – Juli 2015 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

Examensreport, Niedersachsen

Nachfolgend findet ihr ein Gedächtnisprotokoll der im Juli 2015 gelaufenen Klausur im Strafrecht des 1. Staatsexamens in Niedersachsen. Vielen Dank dafür. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
Teil 1:
A wird bereits seit geraumer Zeit von seinem Kommilitonen K „geärgert“. Hinter dessen Rücken redet K unverhältnismäßig schlecht über den A. Irgendwann reicht es dem A. Als er eines Abends den K erblickt, geht er auf ihn zu, um ihn zu verprügeln. Dieser durchschaut die Situation jedoch. Er hat allerdings – da er dem A körperlich deutlich unterlegen ist – nur zwei Möglichkeiten, um den unmittelbar bevorstehenden Angriff endgültig abzuwehren: Er könnte weglaufen. Immerhin ist er viel schneller als der A. Er entscheidet sich jedoch für die Alternative und setzt sein Pfefferspray ein, dass er stets in seiner Jackentasche mit sich führt. Dadurch wird der Angriff noch vor dem ersten Schlag abgewendet. A leidet drei Stunden lang unter erheblichem Augenbrennen.
Doch er gibt nicht auf. Er gibt seinem Freund F den Tipp, dass der K eine wertvolle Uhrensammlung besitze. Er solle sich noch am selben Abend unter einem Vorwand Zutritt zu dessen Wohnung verschaffen und ihn umgehend festhalten und ein in einer Flüssigkeit getränktes Tuch ins Gesicht drücken. Der K werde dadurch in Ohnmacht fallen, sodass F in Ruhe die Uhrensammlung aus der Schreibtischschublade nehmen könne. F ist begeistert und verspricht dem A überdies 20 % des Erlöses für den Verkauf der Uhrensammlung. Was F jedoch nicht weiß: K besitzt gar keine Uhrensammlung und auch sonst nichts, von dem der K glaubt, F würde es mitnehmen. A möchte vielmehr, dass K stirbt. Das Tuch ist mit einer tödlich wirkenden Flüssigkeit getränkt. F bricht auf, um nach dem Abendessen, etwa zwei Stunden später, die Tat auszuführen. Kurze Zeit später gibt er seinen Tatplan jedoch vollständig und endgültig auf.
Stattdessen sieht er ein Haus, in dem er es sich zum Abendessen gemütlich machen will. Mit einer Gehwegplatte schlägt er die Scheibe der Terrassentür ein und öffnet diese. Als er durch das Haus schlendert, nimmt er einen beißenden Brandgeruch aus dem Keller wahr. Mit einem herumstehenden Feuerlöscher löscht er das Feuer fachgerecht. Dabei wird jedoch ein Luxusteppich irreversibel verschmutzt. Wenn F nicht eingeschritten wäre, wäre das Haus vollständig abgebrannt.
Prüfen Sie die Strafbarkeit der Beteiligten A, K und F nach dem StGB. §§ 123, 211 StGB sind nicht zu prüfen. Evtl. erforderliche Strafanträge sind wirksam gestellt.
Teil 2: strafprozessuale Zusatzfrage
F wird vom Amtsgericht Osnabrück – Strafrichter – wegen seines Verhaltens verurteilt. Mit seinem Verteidiger V bespricht er, sich telefonisch zu melden, sollte er ein Rechtsmittel einlegen wollen. Nach drei Tagen ruft er in der Kanzlei des V an, erreicht allerdings nur die P, die ihm sagt, sie halte als Praktikantin die Telefonwache, da alle anderen Kollegen sich in einer Besprechung befinden. Sie könne jedoch etwas ausrichten oder der F könne in 30 Minuten noch einmal anrufen. F, der noch am selben Tag in den Urlaub will und daher keine Lust hat nochmals anzurufen, sagt ihr, der V möge für ihn Rechtsmittel gegen die Verurteilung einlegen. P vergisst sich eine Notiz zu machen und V über den Wunsch des F zu unterrichten. Als F zwei Wochen später aus dem Urlaub zurückkehrt, ist noch kein Rechtsmittel eingelegt worden?
Kann F noch ein Rechtsmittel gegen die Verurteilung einlegen?

27.08.2015/1 Kommentar/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2015-08-27 10:00:032015-08-27 10:00:03Strafrecht SI – Juli 2015 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

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