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Schlagwortarchiv für: Frankfurt

Redaktion

Anzeige: JURAcon Frankfurt am 08.05.2018 – die bundesweite Karrieremesse für Juristen

Startseite, Verschiedenes

JURAcon Frankfurt – die bundesweite Karrieremesse für Juristen

Mit rund 60 Ausstellern ist die JURAcon Frankfurt eine der größten Karrieremessen für (Nachwuchs-)Juristen in Deutschland. Wenn Sie sich über Ihre Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten als Volljurist, Angebote für die Anwalts-/Wahlstation, einen Praktikumsplatz oder eine Nebentätigkeit informieren möchten, sollten Sie die JURAcon Frankfurt am 8. Mai 2018 auf keinen Fall verpassen.
Online-Bewerbungsservice – Machen Sie die Aussteller bereits vor der Veranstaltung auf sich aufmerksam und melden Sie sich bis zum 4. Mai 2018 im Karriere-Portal an. Stellen Sie Ihr Profil im veranstaltungseigenen Portal ein und fragen Sie interessante Kanzleien und Unternehmen gezielt nach Gesprächsterminen für den Messetag.
Umfangreiches Rahmenprogramm – Zahlreiche Aussteller – von Kanzleien bis hin zu öffentlichen Institutionen – stellen ihre Geschäftsbereiche und Karriereangebote in Unternehmenspräsentationen vor. Am Veranstaltungstag werden zudem kostenlose Bewerbungsmappen-Checks und eine professionelle Karriereberatung angeboten.
abc
Kostenfreier Bus-Shuttle – Auch in diesem Jahr wird ein kostenfreier Bus-Shuttle-Service aus zahlreichen Städten nach Frankfurt angeboten. Alle Informationen und die Anmeldung finden Sie unter: www.juracon.de/busshuttle
Veranstaltungsort
Kap Europa
Osloer Straße 5
60327 Frankfurt am Main
 
 

18.04.2018/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2018-04-18 11:00:052018-04-18 11:00:05Anzeige: JURAcon Frankfurt am 08.05.2018 – die bundesweite Karrieremesse für Juristen
Redaktion

Anzeige: MIT RECHT KARRIERE MACHEN – JURAcon Frankfurt am 11. Mai 2017

Startseite, Verschiedenes

Ankunft-002
 
Angehenden Juristen bietet sich nach Abschluss des Studiums ein breites Betätigungsfeld, etwa als Staats- oder Rechtsanwalt, Richter oder Unternehmensjurist. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Konkrete Gespräche mit Kanzleien und Unternehmen können helfen, Vorstellungen der eigenen beruflichen Zukunft zu präzisieren.
Die JURAcon Frankfurt bietet Studierenden, Referendaren und Volljuristen am 11. Mai 2017 in Frankfurt genau dies: Von 10 bis 17 Uhr geben dort über 60 namhafte Kanzleien, Unternehmen und Institutionen, Auskünfte zu Praktika, Referendariaten und Festanstellungen. Bereits zum 18. Mal können Juristen aller Ausbildungsphasen so mit mehreren potentiellen Arbeitgebern ins Gespräch kommen.
 

Einzelgespräche

Einzelgespräche auf der JuraCon


 
„Wir führen die JURAcon Veranstaltungen schon seit 1999 bundesweit durch. Sie werden sowohl von Seiten der Bewerber als auch von Unternehmen und Kanzleien beständig genutzt. Der direkte und persönliche Kontakt hat sich bewährt. Beim ersten Treffen direkt einen persönlichen Eindruck hinterlassen zu können, bietet immense Vorteile gegenüber dem klassischen Bewerbungsprozess“, resümiert Susanne Glück, Geschäftsführerin der IQB Career Services GmbH.
Eine Vielzahl der Aussteller – von Kanzleien bis hin zu öffentlichen Institutionen –stellen zusätzlich in einem umfangreichen Rahmenprogramm ihre Geschäftsbereiche, Unternehmensphilosophie und Karrieremöglichkeiten in Unternehmenspräsentationen vor.  Zudem werden am Messetag  neben Bewerbungsmappen-Checks und einer professionelle Karriereberatung auch Vorträge über verschiedene berufsrelevante Themen angeboten.
JURAcon-Frankfurt_940_376
Auch in diesem Jahr wird ein kostenfreier Bus-Shuttle-Service aus zahlreichen Städten nach Frankfurt angeboten. Alle Informationen und die Anmeldung finden Sie unter: www.juracon.de/busshuttle
Der Eintrittspreis für die Karrieremesse beträgt 10€ an der Tageskasse. Alle Bewerber, die sich vorab im Karriereportal der JURAcon registrieren oder den Busshuttle-Service in Anspruch nehmen, erhalten freien Eintritt. Darüber hinaus können sich Interessierte über das Karriereportal schon im Vorfeld der Messe bei Kanzleien und Unternehmen um Gesprächstermine bewerben und so die Chancen auf ein erfolgreiches Gespräch mit Vertretern von Top-Arbeitgebern am Messetag erhöhen.
 
Interessante Beiträge zu berufsrelevanten Themen sowie einen informativen  und kompakten Überblick über den Rechtsmarkt und die führenden Großkanzleien bietet zudem das neue JURAcon Jahrbuch 2017/2018, das kostenlos über die Homepage der IQB bestellt werden kann.
 
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.juracon.de

12.04.2017/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2017-04-12 21:57:582017-04-12 21:57:58Anzeige: MIT RECHT KARRIERE MACHEN – JURAcon Frankfurt am 11. Mai 2017
Tom Stiebert

VG Frankfurt: Neues zum baurechtlichen Drittschutz: Landschaftsschutzverordnung schützt nicht Anwohnerrechte

Baurecht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Schon gelesen?, Startseite, Verwaltungsrecht

Fragen des Drittschutzes sind im Baurecht von erheblicher Bedeutung. Hier sollte zwingend die Rechtsprechung im Auge behalten werden. Einen sehr relevanten Fall hatte das VG Frankfurt am 4.5.2016 im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes zu entscheiden (Az. 8 L 1334/16.F).
I. Sachverhalt
Hier ging es Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Errichtung einer mobilen Flüchtlingsunterkunft in Holzrahmenbauweise als Anlage für soziale Zwecke – Unterbringung von maximal 672 Asylsuchenden, sowie Herstellen von drei Stellplätzen für einen Zeitraum von April 2016 bis 31.12.2018 am „Alten Flugplatz Bonames“ in Frankfurt.
Mehrere Anwohner hatten gegen die hierfür erteilte Baugenehmigung Widerspruch eingelegt und begehren nun die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO. (Hinweis: In Bundesländern ohne Vorverfahren (bspw. NRW – § 110 JustG NRW) würde es insofern um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gehen.
II. Lösungsüberblick
An dieser Stelle soll nicht auf die zahlreichen denkbaren Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes eingegangen werden, sondern allein die Problematik der Antragsbefugnis erörtert werden. Zu speziellen Fragen des § 80 Abs. 5 VwGO und zur Wiederholung empfehlen wir unseren Beitrag.
Fraglich war hier, ob sich die Antragssteller auf die Verletzung eigener Rechte stützen können (§ 42 Abs. 2 VwGO). Der Antrag ist nur zulässig, wenn die Erteilung der Baugenehmigung gegen den Schutz des Nachbarn bezweckende Baurechtsnormen verstößt. Im Baurecht ist dies häufig sehr problematisch (siehe unsere umfangreiche Darstellung).
Zur Begründung ihres Begehrens stützten sich die Antragsteller im Wesentlichen auf naturschutzrechtliche Gesichtspunkte, insbesondere die Beeinträchtigung geschützter Arten und den Gewässerschutz. Außerdem sehen sie das auch im Außenbereich Geltung beanspruchende nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot verletzt.
Das VG lehnte teilweise eine Antragsbefugnis bereits deshalb ab, weil die Antragssteller bereits personell nicht in den Schutzbereich nachbarschützender Vorschriften fielen:

Die Unzulässigkeit für zwei Antragsteller folge bereits daraus, dass sie nicht Eigentümer eines in der Nähe des Vorhabens liegenden Grundstücks sind.

Aber auch im Übrigen fehlt es aus Sicht des VG an der Antragsbefugnis.

Bezüglich der übrigen Antragsteller folge die Unzulässigkeit des Eilrechtsschutzbegehrens daraus, dass sie in ihrer eigenen Wohnnutzung durch das Vorhaben nicht eingeschränkt werden. Zudem dienen Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung nicht dem Schutz der individuellen Rechte der Anwohner.

Entscheidend war hier insbesondere, ob die Regelungen der Landschaftsschutzverordnung drittschützend sind. Dies war abzulehnen. Auch die Rechtsprechung in anderen Fällen bestätigt das. So hat das VG Sigmaringen bereits 2004 entsprechend geurteilt (4 K 1715/04):

Die Bestimmungen einer Landschaftsschutzverordnung nach § 22 NatSchG BW dienen grundsätzlich ausschließlich den in § 22 NatSchG BW genannten öffentlichen Interessen. Sie dienen insbesondere nicht den privaten Interessen der Grundstückseigentümer im Landschaftsschutzgebiet.

Nach § 22 NatSchG BW dienen Landschaftsschutzgebiete dem besonderen Schutz der Natur und der Landschaft. Sie werden mit dem Ziel eingerichtet, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu erhalten oder zu verbessern, die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit der Natur und Landschaft zu erhalten oder um den besonderen Erholungswert von Natur und Landschaft für die Allgemeinheit zu erhalten, zu steigern oder wiederherzustellen.

Diese, der streitgegenständlichen Entscheidung zugrunde liegenden Bestimmungen dienen nach ihrem Wortlaut und Zweck ersichtlich ausschließlich dem öffentlichen Interesse am Erhalt einer intakten Natur und Landschaft. Sie sind daneben nicht auch zum Schutz des Antragstellers bestimmt. Eine Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts des Antragstellers ist daher ausgeschlossen, so dass es an einer Antragsbefugnis fehlt.

Insofern fehlt es an der Antragsbefugnis. Weder aus dem Gebot der Rücksichtnahme ergibt sich eine solche noch aus der Landschaftsschutzverordnung. Der Antrag war daher abzulehnen.

III. Bewertung und Examensrelevanz

Der Fall ist perfekt für eine mündliche Prüfung geeignet, bei der eine eigenständige Argumentation abverlangt wird. Kenntnisse der Grundlagen des Drittschutzes sind hier unentbehrlich. Aber auch in einer Klausur könnte dieser Teil der Prüfung sehr relevant werden. Der Fall sollte daher auf jeden Fall durchdacht werden.

09.05.2016/0 Kommentare/von Tom Stiebert
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tom Stiebert https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tom Stiebert2016-05-09 08:30:082016-05-09 08:30:08VG Frankfurt: Neues zum baurechtlichen Drittschutz: Landschaftsschutzverordnung schützt nicht Anwohnerrechte
Redaktion

Anzeige: Trefft Juraexamen.info auf der JURAcon in Frankfurt am 10.05.16

Verschiedenes

JURAcon_Frankfurt2016
 
Liebe Leserinnen und Leser, liebe Kooperationspartner,
Ihr wolltet schon immer die Köpfe hinter Juraexamen.info persönlich kennenlernen? Ihr habt eigene Ideen und wollt Euch aktiv bei uns einbringen? Dann trefft uns auf der JURAcon am 10.05.2016 in Frankfurt.
Aber auch sonst lohnt ein Besuch. Mit rund 50 Ausstellern ist die JURAcon eine der größten Karrieremessen für Juristen in Deutschland. Egal ob Praktika, Referandariat oder Festanstellung – die JURAcon bietet Euch zahlreiche Möglichkeiten, in Kontakt mit namhaften Kanzleien und Unternehmen zu treten.
Haben wir Euer Interesse geweckt, aber Ihr zögert noch wegen der weiten Anfahrt? Kein Problem, dieses Jahr stellt die JURAcon einen eigenen Bus-Shuttle bereit. Meldet Euch einfach hier an und trefft uns an unserem Stand!
 
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme!
 
Euer Team von juraexamen.info e.V.
 
 
 
 

15.03.2016/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2016-03-15 16:00:242016-03-15 16:00:24Anzeige: Trefft Juraexamen.info auf der JURAcon in Frankfurt am 10.05.16

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