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Schlagwortarchiv für: Februar 2012

Nicolas Hohn-Hein

Examensreport: Zusammenfassung Februar 2012

Baden-Württemberg, Bremen, Examensreport, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schon gelesen?, Thüringen, Zusammenfassung Examensreport

Im Folgenden findet ihr eine Zusammenfassung der Klausurthemen der im Februar 2012 gelaufenen Klausuren im ersten Staatsexamen in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und weiteren Bundesländern. Für evtl. Abweichungen in den Sachverhalten der einzelnen Bundesländern schaut einfach in die Kommentarbereiche der jeweiligen Gedächtnisprotokolle.
Wie immer sind wir dabei auf vor allem eure Mithilfe angewiesen. Damit wir diesen Service auch in Zukunft ausbauen können, schickt uns Gedächtnisprotokolle eurer Examensklausuren! Nur so können wir euch einen umfassenden Überblick über den wirklich relevanten Examensstoff liefern!
Bremen ZI
– Minderjährigenrecht
– lediglich rechtlich vorteilhafte Geschäfte
– Gutgläubiger Erwerb vom Minderjährigen
– fehlende Genehmigung
ZII
– Erbrecht, Testament
– Mängelrechte
– Verkaufte Software beinhaltet Computervirus, anschließende Zerstörung des Computers des Käufers
– Schadensersatz wegen irrtümlichen Überspielens eines USB-Sticks – § 4 Abs. 1 BDSG – vgl. auch hier
ZIII
– Handels- und Gesellschaftsrecht
– unterschiedliche Sach- und Geldeinlagen durch die Kommanditisten
– Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs der vermietenden KG (jetzt schon ein Klassiker, siehe hier)
– Austritt des „bedürftigen“ Gesellschafters vor Auszug des Mieters
– vor Auszug: Geplatztes Wasserrohr zerstört Bücher des M
– Ansprüche des M?
ÖI
– Bundesgesetz gegen Killerspiele
– „Aktionsbündnis Winnenden“ – Herstellungs- und Verkaufsverbot inkl. Strafandrohung
– X-GmbH kann solche Spiele nicht mehr verkaufen
– Rechtsbehelfe der X-GmbH?
– Fraktion F bezweifelt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und sieht Grundrechte der Computerspieler verletzt – Rechtsbehelfe der Fraktion?
ÖII
– A ist psychisch krank und Wohnungsmieter des X. Wegen der verbalen Ausfälle des A kündigt X das Mietverhältnis fristlos
– es ergeht Räumungsurteil
– A, dem die Obdachlosigkeit droht, wendet sich an die Behörden. Fachärzte stellen fest, dass A in der Wohnung bleiben muss, um nicht durchzudrehen – X sieht sich u.a. in Art. 14 GG verletzt
S
– Seemann A sucht sich Frau O aus Somalia und erzählt ihr in Deutschland, sie dürfe das Haus nicht verlassen.
– Notwehr des A gegen erbosten Nachbarn, der ins Gleisbett fällt. A hat Angst vor Strafe und hilft dem N nicht. O könnte, hat aber Angst vor dem A. – Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Notwehr, Nötigung, etc
– §§ 315, 221 StGB sind nicht zu prüfen
 
Hessen
ZI
– Regress
-Ansprüche gegen Lieferanten
– fehlende Feststellbarkeit eines Mangels
– Ersetzbare Schäden: Fehleridentifizierung, Fahrtkosen, Handling-Pauschale?
ZII
– Schadensersatzansprüche im Rahmen einer „Mitfahrgelegenheit“
– Schriftliche Haftungsbegrenzung des Fahrers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
– Schulden und Mitverschulden der Unfallbeteiligten
– Schadensberechnung beim Verkehrsunfall, 4-Stufen-Modell des BGH, Unterscheidung zwischen Restwert, Wiederbeschaffungswert und Widerbeschaffungsaufwand, Totalschaden, 130%-Grenze
– Kostenersatz für nicht durchgeführte Operation – Prozessuale Zusatzfrage: Versäumnisurteil und Aufrechnung
ZIII
– Gründung und Rechtsform einer A, B, C, D – KG
– Gesellschafter C zahlt nicht die volle Pflichteinlage ein und den Restbetrag (500 EUR) persönlich an einen Gläubiger der KG. Scheidet dann aus. D zahlt gar nicht. A und B haften persönlich und sind gemeinsam zur Vertretung befugt.
– Dritter hat Forderung gegen die KG in Höhe von 500 EUR aufgrund einer Bestellung des A, aber Gegenanspruch der KG in selber Höhe aus unerlaubter Handlung
– Geltendmachung der Forderung des Dritten gegenüber wem?
ÖI
– Präsident des BT hält Partei X für verfassungswidrig und lehnt einen Antrag auf Teilfinanzierung ab. Geht das?
– Sitzungsausschluss eines Abgeordneten der X nach § 38 GO BT , weil der sich über das Verhalten des BT-Präsidenten echauffiert. – Auflösung des BT, Regierungspartei schickt vor den Neuwahlen Schneidebrettchen als Geschenke an die Wähler raus. S siehe Bremen
 
Rheinland–Pfalz
ZI
– vertragliche und deliktische Ansprüche
– „Verschreiben“ auf Preisetikett
– Sorgfalt und Vertretungsmacht eines Ladenangestellten/eines Gehilfen
– Herausforderungsfälle im Deliktsrecht
– Nutzungsausfallschaden für Motorrad nach Unfall, Verdienstausfall
– Mitverschulden des Geschädigten
ZII
siehe Bremen
ZIII
siehe Bremen
S
siehe Bremen
 
NRW
ZI
siehe Hessen
S
siehe Bremen
 
Thüringen
ÖI
– Immunität eines BT-Abgeordneten
– Mehrheitsverhältnisse bei Beschlüssen des BT
– Verdacht der Veruntreuung von Geldern durch einen BT-Abgeordneten
– Durchsuchung von Räumen des Abgeordnteten, Einsetzung eines UA
– Einsetzung des UA möglicherweise nur aus politischem Kalkül wegen anstehender Wahlen S siehe Bremen
 
Hamburg
ZI
siehe Bremen
ZII
siehe Bremen
ZIII
siehe Bremen
ÖI
siehe Thüringen
S
siehe Bremen
 
Baden-Württemberg
ZII
siehe Bremen

13.03.2012/0 Kommentare/von Nicolas Hohn-Hein
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Nicolas Hohn-Hein https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Nicolas Hohn-Hein2012-03-13 15:47:002012-03-13 15:47:00Examensreport: Zusammenfassung Februar 2012
Redaktion

Zivilrecht Z II – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen

Hessen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Februar 2012 gelaufenen zweiten Klausur im Zivilrecht in Hessen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt

Der G möchte mit seinem Auto von Wiesbaden nach Kassel fahren. Dafür sucht er einen Mitfahrer. Er bekommt den L vermittelt. Am Anfang der Fahrt bittet  G den L, ein vom G nur für diese Fahrt entworfenes Schriftstück zu unterzeichnen, das besagt, dass der G nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden kann, außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der L unterschreibt.
Auch der F ist mit einem Auto unterwegs. Dieses hat er vom H geliehen. Als der F auf die Autobahn auffahren möchte, übersieht er den G. Zum Unfall kommt es aber nicht. Der G allerdings muss wegen leicht fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung so stark bremsen, dass er die Kontrolle über sein Auto verliert und in der Leitplanke endet. Das Auto hat technischen Totalschaden, Restwert 500 €. Der Wiederbeschaffungswert beträgt 2500 € + 475 € USt.
Das Verschulden am Unfall liegt zu 25 % bei G und zu 75 % bei F. Trotz intensiver Suche findet der G erst 20 Tage später einen Ersatz für 2500 € von privat. Den alten kann er zum Preis von 500 € an eine Werkstatt verkaufen.
Aufgabe 1: G fordert nun von F und/oder H 2975 € (Kaufpreis + USt) – 500 € (Restwert) = 2475  + 1000 € (Nutzungsentschädigung: 20 Tage zum angemessenen Preis für einen Mietwagen von 50/Tag). H macht geltend die Umsatzsteuer sei gar nicht angefallen und außerdem müsse das Verschulden berücksichtigt werden.
Aufgabe 2: L möchte von H Schmerzensgeld (500 €) + 400 € für eine kosmetische Operation, da er duch den Unfall eine Narbe im Gesicht davon getragen hat. Die Operation will er aber nicht antreten, da ihn die Narbe nicht stört.
H macht geltend, er habe schon die Arztkosten ersetzt und auch hier müsse das Mitverschulden des G berücksichtigt werden.

 
 

29.02.2012/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-02-29 12:00:232012-02-29 12:00:23Zivilrecht Z II – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen
Redaktion

Zivilrecht Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen

Hessen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Februar 2012 gelaufenen ersten Klausur im Zivilrecht in Hessen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Diesmal benötigen wir eure Hilfe ganz konkret: Hier konnte uns Frage 1 leider nur unvollständig mitgeteilt werden. Wer sich daran erinnert, einfach die Frage als Kommentar posten!
 
 
Sachverhalt

Die A-GmbH stellt Receiver her, die B-GmbH stellt Fernseher her. Die B-GmbH baut in ihre Fernseher die von der A-GmbH hergestellten Receiver ein. Einer der größten Abnehmer der B-GmbH, die C-GmbH, ordert am 28.09.09 250 Geräte. Die B-GmbH betreibt selbst ca. 200 Elektrofachgeschäfte.
Die Geräte werden bei der C-GmbH angeliefert und von dort aus am 05.10.09 an die einzelnen Geschäfte weiterverschickt.
Nun kauft der D bei der C-GmbH am 13.05.10 für seine Wohnung ein solches Gerät für einen Kaufpreis von 1.000 €. Den Transport nach Hause (80 km) übernimmt er selbst. Noch am gleichen Tag probiert der D alles aus und muss feststellen, dass das Gerät nicht funktioniert, wie es soll. Er ruft daher bei der C-GmbH an. Diese schickt am 14.05.10 einen Techniker zum Wohnsitz des D. Nach drei Stunden intensiver Fehlersuche findet er heraus, dass der Receiver defekt ist: Der Receiver empfängt jedesmal, wenn die Betriebsdauer 45 min übersteigt, keine Programme mehr. Der Techniker baut einen neuen, vergleichbaren Receiver ein (Kosten: 75 €). Die Technikerstunde beträgt 25 €, Fahrkosten 50 €, Handling-Pauschale 30 €.

 

Frage 1: Kann C-GmbH von B-GmbH

 

Frage 2: Unterstellen Sie, dass die B-GmbH zahlen muss. Kann sie dann etwas von der A-GmbH verlangen?

 

29.02.2012/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-02-29 10:02:022012-02-29 10:02:02Zivilrecht Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen
Redaktion

Zivilrecht Z III – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen

Hessen

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Februar 2012 gelaufenen dritten Klausur im Zivilrecht in Hessen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt

A, B, C und D möchten eine Gesellschaft gründen. D ist 16 Jahre alt, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters liegt vor. Die A, B & Co KG hat einen Gesellschaftsvertrag: A und B haften persönlich und sind nur gemeinsam zur Vertretung befugt. C und D haben eine Pflichteinlage von je 5.000 €. Dies alles wird eingetragen und die Geschäfte werden aufgenommen. C zahlt jedoch nur 4.500 € ein, D gar nichts. C zahlt 500 € persönlich an einen Gläubiger der KG, macht aber weiter nichts. B scheidet ein halbes Jahr später aus der KG aus, da er kein Interesse mehr hat.
Zum 1. Jahrestag der KG bestellt A bei der XY-oHG eine Torte zum Preis von 500 €. Die Bestellung nimmt der Gesellschafter X an, der sich wundert, da der KG von der oHG noch eine Forderung aus unerlaubter Handlung in Höhe von 500 € zusteht, die seit acht Monaten voll wirksam und fällig ist. Die KG zahlt die 500 € nicht, daher möchte die oHG gegen D und/oder C und/oder B vorgehen.
Aufgabe: Hat die XY-oHG Erfolg dabei?

 

25.02.2012/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-02-25 14:00:582012-02-25 14:00:58Zivilrecht Z III – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen

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