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Du bist hier: Startseite1 > Examensreport November 2011 NRW

Schlagwortarchiv für: Examensreport November 2011 NRW

Redaktion

Sachverhalt der 3. Zivilrechtsklausur – November 2011 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Wir danken Christina für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im November 2011 in NRW gelaufenen 3. Klausur im Zivilrecht.
Falls jemand noch Informationen und Ergänzungen hinzufügen möchte, kann er sich gern bei uns melden.
Weiterhin wären wir euch dankbar, wenn ihr uns eure Sachverhalte aus dem Examen schicken könntet. Nur so können wir die Examensklausuren möglichst vollständig bereitstellen. Das Projekt lebt von eurer Mitarbeit!
 
Sachverhalt
-K möchte privat einen Gebrauchtwagen kaufen. Er sieht eine Anzeige des V, der seinen 8 Jahre alten PKW privat verkauft. Sie treffen sich zur Besichtigung, K sagt der Wagen zu.
-K und V einigen sich darüber, dass K den Wagen für 6000 Euro erwerben solle. Zunächst bezahlt er 3000 Euro bei der Abholung und weitere 3000 Euro einen Monat später. Der Verkauf erfolgt unter Eigentumsvorbehalt.
-Am nächsten Tag auf dem Weg zur Arbeit auf einer offenen, geradlinigen Straße geschieht ein Unfall. K fährt anstatt mit 50 km/h wie gewöhnlich mit 60 km/h pro Stunde. Der A hatte ihm die Vorfahrt genommen, denn er hat seine Geschwindigkeit falsch eingeschätzt. Wäre K 50 km/h gefahren, wäre der Unfall nicht geschehen.
– K lässt das Auto von einem Sachverständigen begutachten . Der Restwert beträgt 2500 Euro. Eine Reparatur würde 2000 Euro kosten. Bei der Begutachtung stellt der Gutachter fest, dass das Fahrzeug einen Vorschaden auf der Beifahrerseite hatte, der sehr gut seinerzeit ausgebessert wurde und daher nicht mehr erkennbar war. Das Fahrzeug hatte jedoch nur einen Wert von 5000 Euro wegen des Vorschadens. V wusste nichts von dem Schaden. Er hatte den PKW vor 4 Jahren selbst gebraucht gekauft.
-K erklärt nun ggü V, dass er das Auto nicht mehr haben wolle und bietet ihm eine Rückgabe des (unreparierten) Autos gegen Rückzahlung der 3000 Euro Anzahlung an. V meint, dass er das Auto nicht zurücknehmen müsse. Falls ja, so müsste K zumindest die Reparatur des Unfalls bezahlen, immerhin habe er ihn verschuldet. Zumindest müsse bei der Rückabwicklung berücksichtigt werden, dass K ja auch Ansprüche gegen den Unfallgegner A hat.
Frage 1: Welche Ansprüche haben V und K gegeneinander?
Frage 2: Welche Ansprüche hat V gegen A?
Bearbeitervermerk: Ansprüche des StVG sind NICHT zu prüfen und für die Bearbeitung außer Acht zu lassen. Sollte es für die Bearbeitung wichtig sein, so trifft K ein Verschulden von 30% und A von 70% an dem Unfall.

26.11.2011/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-11-26 09:55:542011-11-26 09:55:54Sachverhalt der 3. Zivilrechtsklausur – November 2011 – 1. Staatsexamen NRW
Redaktion

Sachverhalt der 1. Zivilrechtsklausur – November 2011 – 1. Staatsexamen NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen

Wir danken Christina für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im November in NRW gelaufenen 1. Klausur im Zivilrecht.
Falls jemand noch Informationen und Ergänzungen hinzufügen möchte, kann er sich gern bei uns melden.
Weiterhin wären wir euch dankbar, wenn ihr uns eure Sachverhalte aus dem Examen schicken könntet. Nur so können wir die Examensklausuren möglichst vollständig bereitstellen. Das Projekt lebt von eurer Mitarbeit!
 
Sachverhalt
-E möchte einen Aktivurlaub buchen
-geht ins Reisebüro des R, wird dort von dem Angestellten A informiert, der ihm ein Reisepaket „Wandern in Nepal“ vom Reiseveranstalter V anbietet, dies beinhaltet Hin-und Rückflug, Hotelübernachtung, Verpflegung, geführte Touren für September 2009
-die allgem. Reisebedingungen besagen, dass alle Ansprüche innerhalb eines Jahres verjähren
-E entscheidet sich dafür, unterschreibt eine Anmeldebestätigung
-Bestätigungsbrief des V
-E tritt die Reise Anfang September an (er hat sie für 2 Woche gebucht), in der ersten Woche läuft alles glatt, am 7. Tag sollte eine Wandertour im Hochgebirge stattfinden. Auf dem Weg dorthin hatte der Reisebuss einen schweren Unfall. Grund: der vom Hotel eingesetzte Busfahrer war alkoholisiert
-E hatte das Bein eingegipst und konnte die letzte Woche das Hotelzimmer nicht verlassen
-direkt zurück in Deutschland (Ende September) verlangt er von V Ersatz der Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld u Entschädigung in Geld für entgangenen Urlaubsgenuss per Brief (den schickt er ca. 3 Wochen nach der Rückkehr ab, Daten weiß ich nicht mehr!), der Brief brauchte jedoch über eine Woche für die Ankunft bei V, denn der Postbote vergaß ihn im Postsack
-V lässt sich nicht auf Verhandlungen und Gespräche mit E ein
-E vergisst die Sache und im Oktober 2010 sucht er einen Rechtsanwalt auf und fragt nach seinen vertraglichen Ansprüchen gegen V.
Was wird der Rechtsanwalt ihm antworten?
Bearbeiterhinweis: § 6 der BGB-Info VO ist eingehalten worden, die Reisebedingungen wirksam einbezogen wurden, E ist privat krankenversichert u es ist davon auszugehen, dass die Versicherung noch nichts bezahlt hat und etwaige Ansprüche nicht auf die Versicherung übergegangen sind.
Zusatzfrage:
Angenommen auf das vertragliche Verhältnis von E und V ist die ROM I- VO anwendbar. Welches Sachrecht wäre auf etwaige deliktische Ansprüche anwendbar?

26.11.2011/1 Kommentar/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-11-26 09:47:552011-11-26 09:47:55Sachverhalt der 1. Zivilrechtsklausur – November 2011 – 1. Staatsexamen NRW

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