Andrea Klamser schreibt auf Ihrer Seite:
Beim Vortragsüben sagen neuerdings einige Kandidaten als Obersatz „A kann einen Anspruch aus ….. haben“. Assistenten hätten gesagt „könnte“ sei falscher Konjunktiv. Deutsch für Ausländer I an der Volkshochschule sollten die besuchen. Ich kann Fahrrad fahren ist eine Feststellung. Die Falllösung muss aber mit einer Fragestellung beginnen. A kann einen Anspruch haben, ist keine Fragestellung. Gegen den Folgesatz „Dann müsste ….“ haben die dann wiederum nichts einzuwenden. Wäre und hätte ist falsche Konjunktiv. Aber könnte gehört in den Obersatz. Die gleiche Spezies sagt auch so Sachen wie „Vorträge sind auf 6 – 7 Minuten konzipiert“.
Auf ihrer Seite findet Ihr gute Artikel zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung und Zusammenfassungen zu aktuell relevanten Themen für die Vorbereitung der mündlichen Prüfung, z.B. auch was in den August Examensklausuren lief.