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Schlagwortarchiv für: Examensklausuren

Redaktion

Sachverhalt der 3. Zivilrecht Examensklausur – Februar 2011 – 1. Staatsexamen Hessen und NRW

Examensreport, Hessen, Nordrhein-Westfalen

Im Folgenden ein zugesandtes Gedächtnisprotokoll vom Sachverhalt der 3. Zivilrecht Examensklausur, die gestern in Hessen und in NRW lief:

L ist Einkaufsleiter in der großen Brauerei B. Dort ist er letztendscheidungsbefugt für den Einkauf u.a. von Flaschenkorken zuständig, die für die Herstellung benötigt werden. L schließt mit der Zulieferfirma Z-Gmbh (Z) eine „Vermittlungsvereinbarung“. Diese sieht vor, dass B die Flaschenkorken bevorzugt bei Z kauft. Hierfür soll der L eine Provision in Höhe von 3% aller erzielten Umsätze von Z erhalten. L ist bekannt, dass die zu zahlende Provision dadurch refinanziert wird, dass die Z diese auf den Verkaufspreis für die Korken draufrechnet. B weiß von dem aber nichts.
Die Summe der bereits erhaltenen Provision beläuft sich mittlerweile auf 48.000 Euro. Zusätzlich hat der Geschäftsführer (G) der Z dem L zu Weihnachten einen neuen Flachbildfernseher in Höhe von 3.600 Euro „als Dank für die bisherige Zusammenarbeit und in der Hoffnung, dass die Zusammenarbeit fortgeführt werde“ geschenkt. L hat den Fernseher nun bereits seit einiger Zeit genutzt. Der Fernseher ist mittlerweile nur noch 1.800 Euro wert.
Außerdem stimmt G zu, dass dem L ein zinsloses Darlehen in Höhe von 25.000 Euro ausgezahlt wird. Sowohl dem L als auch dem G ist klar, dass dies nur deshalb geschieht, damit die Zusammenarbeit nach der „Vermittlungsvereinbarung“ weiter fortgesetzt wird.
Nachdem dies alles ans Tageslicht kommt, wird G entlassen. Z verlangt von L Rückgewähr aller „Zuwendungen“. Z meint, die Vermittlungsvereinbarung sei sittenwidrig.
B verlangt ebenfalls Herausgabe der hinter ihrem Rücken erhaltenen Vorteile. Es entspreche einem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass ein Angestellter alle erlangten Dinge, die über den Lohn hinausgehen, an den Arbeitgeber herauszugeben habe.
Zudem verlangt B von Z Schadensersatz i.H.v. 48.000 Euro. Z bestreitet nicht, dass die Korken zu einem höheren Preis verkauft wurden. Jedoch läge kein Schaden vor, da der erhöhte Einkaufspreis in den höheren Verkaufspreis der Flaschen einkalkuliert worden sei und durch den Gewinn ausgeglichen wurde. Zudem habe B aufgrund dessen keine Verlust erlitten.
Aufgabe:
Prüfen Sie gutachterlich die Ansprüche der Z gegen L, der B gegen L und B gegen Z.
Bearbeitervermerk:
Deliktische Ansprüche und Ansprüche nach dem UWG sind nicht zu prüfen!

23.02.2011/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-02-23 09:28:502011-02-23 09:28:50Sachverhalt der 3. Zivilrecht Examensklausur – Februar 2011 – 1. Staatsexamen Hessen und NRW
Redaktion

Examensreport – Zivilrecht Examensklausuren 1. Staatsexamen – Mai 2010 – NRW

Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Sachenrecht, Schuldrecht, Zivilrecht

Was lief im Mai in den Zivilrecht Examensklausuren im 1. Staatsexamen in NRW?
Die Sachverhalte können hier heruntergeladen werden.
Kein ZPO, keine Nebengebiete, dafür aber Schuldrecht AT und BT und Sachenrecht
1. Klausur
– Schwerpunkt: Schuldrecht AT und BT (Kaufrecht)
– Exakt die gleiche Klausur (auf den Wortlaut genau!!!) lief auch im Oktober 2007 in NRW in der 1. Klausur im Zivilrecht
– Fiktive Schadensberechnung, Ansatz der Kosten einer Fachwerkstatt: Ersatz fiktiver Reparaturkosten im Rahmen des § 249 Abs. 1 BGB
– Ersatz entgangener Nutzungen
– Ersatzfähigkeit eines so genannten „Unfallersatztarifs“ und Aufklärungspflichten der Fahrzeugvermietung
– Erklärungen am Unfallort als deklaratorisches Schuldanerkenntnis
– Ersatz des Minderwertes bei Unfallwagen
– Relevante Rechtsnormen: § 249 Abs. 1 BGB, 253 Abs. 2 BGB, § 7 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1 BGB, 18 StVG, §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 1 BGB
2. Klausur
– Schwerpunkt: Sachenrecht
– Abwandlung von BGH Urteil vom 1.2.2008 (V ZR 47/07)
– Nachbarrechlichtes Schuldverhältnis
– Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch
– § 951 BGB als Rechtsfortwirkungsanspruch i.V.m. § 812 ff BGB nach Verarbeitung
– BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – X ZR 5/07
– Übertragung von Anwartschaftsrechten analog den Regeln über das Vollrecht
– Übereignung durch bloße Einigung (§ 929 S. 2 BGB) im Rahmen einer Handschenkung (§ 516 S. 1 BGB)
– Fahrzeugbrief als Legitimationspapier analog § 952 Abs. 2 BGB
3. Klausur
– Schwerpunkt: Schuldrecht AT und BT (Kaufrecht)
– Klausur bestehend aus zwei Original BGH Entscheidungen
– BGH, Urteil vom 28. November 2007 – VIII ZR 16/07
– Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls nach Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangels wegen eines unbehebbaren Mangels
– nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt (§ 325 BGB)
– Abgrenzung der Schadensarten
– Als Zusatzfrage: BGH Urteil vom 15.9.2009: Gesetzliches Aufrechnungsverbot des § 393 BGB unerlaubten Handlungen

03.06.2010/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2010-06-03 21:38:202010-06-03 21:38:20Examensreport – Zivilrecht Examensklausuren 1. Staatsexamen – Mai 2010 – NRW

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