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Schlagwortarchiv für: Examensklausuren Juli 2011

Dr. Christoph Werkmeister

Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – Juli 2011 – 1. Staatsexamen Hessen

Examensreport, Hessen

Hier ein Gedächnisprotokoll der zweiten Zivilrechtsklausur (Z II) für diesen Monat aus Hessen, der uns von Corinna zugesandt wurde.
Sachverhalt
Im Termin Hessen Juli 2011 kam in der ZR II Klausur ein Fall dran, der in der NJW 2011, 139 veröffentlicht wurde. Meine ganz grobe Erinnerung, die ich mithilfe der NJW Sachverhaltsangabe zusammengeschustert habe:
Der Veranstalter (V) richtete in der Zeit vom … bis … ein Reit- und Springturnier aus. Dazu ließ er in der Ausgabe der bekannten Zeitschrift „Reiter und Pferde“ eine Ausschreibung mit „Allgemeinen Bestimmungen“  veröffentlichen.
Nummer 5 und 6 dieser „Allgemeinen Bestimmungen“ lauten wie folgt:
5. Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits und den Besuchern, Pferdebesitzern und Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis; mithin ist jede Haftung für Diebstahl, Verletzungen bei Menschen und Pferden ausgeschlossen.
6. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
Die minderjährige (R) meldet sich mit der Zustimmung der Eltern bei dem Turnier an und bekommt mit nochmaliger Vorlage der „Allgemeinen Bestimmungen“ eine Bestätigung ihrer Annahme als Teilnehmerin von V. Da sie kein eigenes Pferd hat, darf R das Pferd Filou von ihrem Onkel (O) nehmen. V beauftragt zum Aufstellen der Hindernisse auf dem Parcours die Poker-?-GmbH, dessen alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der (P) ist.
Beim Turnier kollidiert Filou mit einem Fangständer beim letzten Hindernis und stürzt. Nach erfolgloser Heilbehandlung muss Filou eingeschläfert werden. Ein Sachverständigengutachten ergibt, was der Wahrheit entspricht, dass der Fangständer unsachgemäß aufgestellt wurde. Das Pferd des O war 280.000 Euro wert. O verlangt von V nun „umfassenden Schadensersatz“. Er meint, dass auch ein Schuldverhältnis entstanden sei, wie bei einem Preisausschreiben. V meint, dass R wahrscheinlich falsch geritten sei.
 Welche Ansprüche hat O gegen V und vor welchem Gericht kann er sie geltend machen?

20.07.2011/11 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2011-07-20 16:23:432011-07-20 16:23:43Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – Juli 2011 – 1. Staatsexamen Hessen
Redaktion

Sachverhalt der 1. Zivilrecht Examensklausur Juli 2011 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

Examensreport, Niedersachsen

Hier ein Gedächtnisprotokoll des Sachverhalts von der 1. Zivilrecht Examensklausur im Juli 2011 in Niedersachsen:

1. Aufgabe:
Der Minderjährige K (wohnhaft in Hamburg) stellt in die Zeitschrift „Bobby“ eine Suchanfrage nach 10 Micky-Mouse Heften. Diese liest der auch 12-jährige V (wohnhaft in München). V schreibt dem K, er würde ihm die 10 Hefte zu je 8 Euro verkaufen. K antwortet darauf schriftlich, er nehme das Angebot an und V möge ihm die Hefte schicken. Die Hefte hat V zuvor mit seinem eigenen Geld gekauft. K erhält monatlich 40 € Taschengeld. V bringt die 10 Hefte zur Post. Zwei Tage später ruft K den V an und behauptet er habe nur 5 Hefte erhalten. K weigert sich darauf hin, irgendetwas zu zahlen. Zu Recht?
2. Aufgabe

a)
Die Eltern des V rufen bei den Eltern des K an und fragen, ob diese den Kaufvertrag auch genehmigen würden. Diese überweisen daraufhin V 40 € und verlangen Nachlieferung der 5 fehlenden Hefte, zumindest aber Schadensersatz, da die Hefte inzwischen 12 € das Stück wert seien. Die Eltern des V verlangen die Zahlung weiterer 40 €.
b)
Die Eltern des V wenden sich an einen Anwalt und wollen wissen, wer in einem Prozess beweisen müsse, dass das Packet unsorgfältig verpackt gewesen sei, bzw. dass K tatsächlich nur 5 Hefte erhalten habe. Sie misstrauen dem K und glauben, er würde lügen. Außerdem wollen sie wissen, ob V die Kosten für das Ferntelefonat zu tragen habe.
Bearbeitervermerk:
Zu allen im SV aufgeworfenen Rechtsfragen ist Stellung zu nehmen. Zudem wollen die Eltern des V wissen, ob sie die Anwaltskosten ersetzt bekommen können. Bei den Ansprüchen ist auch die Post zu berücksichtigen. Sollten solche Ansprüche relevant sein, ist von einer Pflichtverletzung der Post auszugehen. Die Post hat die Haftung nicht in ihren AGB beschränkt oder ausgeschlossen.

19.07.2011/12 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2011-07-19 21:11:152011-07-19 21:11:15Sachverhalt der 1. Zivilrecht Examensklausur Juli 2011 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

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