• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensklausuren April 2011

Schlagwortarchiv für: Examensklausuren April 2011

Samuel Ju

Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin Brandenburg

Berlin, Brandenburg, Examensreport

Wir danken Nastassia für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls von der 2. Zivilrecht Examensklausur im April 2011 im 1. Staatsexamen in Berlin / Brandenburg:

A kauft von B (Händler) einen gebrauchten Pkw, für welchen er sich aufgrund der weißen Rennstreifen auf der Motorhaube, sowie der weißen Ledersitze und einzelner technischer Ausstattungen entscheidet. Im Vertragsformular gibt B in der Spalte „Unfallschäden lt. Vorbesitzer“ „Nein“ an.
Der Wagen soll 12.000 € kosten. Da der einkommens- und vermögenslose A das Geld nicht aufbringen kann, einigt er sich mit B, dass er den Kaufpreis erst in 2 Monaten entrichten muss. B möchte dafür aber eine Sicherheit.
A sucht daraufhin noch am selben Tag seinen Freund den C überraschend in seiner Wohnung auf und bittet ihn um eine Bürgschaft, das ganze sei nur eine Formalität, da er, A, die 12.000 € „mit links“ aus seinem Vermögen zahlen könne, wenn der Preis fällig würde. C unterschreibt daraufhin ein Papier, mit welchem er sich bereit erklärt, „selbstschuldnerisch für die Forderungen des B gegen A bis zu einer Höhe von 12.000 € zu bürgen“.
Am nächsten Tag schließen A und B schriftlich den Kaufvertrag und B übergibt den Pkw an A.
Kurz darauf stellt sich heraus, dass der Wagen einen schweren Unfall hatte, bei welchem die Motorhaube komplett eingebeult wurde und im Rahmen einer Reparatur ausgebeult, verspachtelt und neu lackiert werden musste.
Ein Sachverständiger stellt in einem Gutachten fest, dass der tatsächliche Wert des Pkw 9.000 € beträgt.
A teilt dem B daraufhin mit, dass er den Wagen wohl behalten möchte, nunmehr aber nur 9.000 € dafür bezahlen will. Der hypothetische Wert des Pkw ohne den Unfall beträgt 12.000 €.
Als der Kaufpreis nach 2 Monaten fällig wird, kann A nicht zahlen.
B wendet sich daraufhin sofort an C.
Dieser teilt dem B in einem Telefax mit, dass er die Bürgschaft rückgängig machen will, da er getäuscht und überrumpelt wurde.
Frage 1: Kann B von A den Kaufpreis verlange und ggf. in welcher Höhe ?
Frage 2: Kann B von C Zahlung von 12.000 € verlangen ?
Abwandlung:
Die D sieht sich bei B nach einem Pkw für Wochenendausflüge um. Sie entscheidet sich für einen Renault, der als Unfallwagen gekennzeichnet ist.
Jedoch wurden die Reperaturen an dem Wagen unsachgemäß ausgeführt (was für einen erfahrenen Händler – wie B – erkennbar gewesen wäre), was zur Folge hatte, dass der Wagen nunmehr nicht verkehrs- und betriebssicher war.
D kauft den Wagen bei B für 10.000 €.
Kurz Zeit später erfährt D von der nicht vorhandenen verkehrs- und betriebssicherheit des Wagen und fordert daraufhin den B auf, den Schaden zu beheben. Der B entgegnet, dass er gar nicht daran denke noch irgendetwas an dem Wagen der D zu tun.
Daraufhin teilt die D dem B mit, dass sie den Wagen dann nicht mehr möchte und fordert ihn auf ihr unverzüglich die 10.000 zurückzuzahlen.
B erwiedert, dass sie ihm 192,- € zahlen müsse, da sie in der Zeit, in welcher sie den Pkw in Gebrauch hatte, 2.400 km gefahren sei.
D ist der Meinung, nichts zahlen zu müssen, da sie das bei einer Reperatur auch nicht gemusst hätte.
In der darauffolgenden Zeit schaut sich die D nach einem neuen Wagen um. Es dauert jedoch 20 Tage bis sie fündig wird.
Dafür möchte sie von B 760,-€ erstattet haben, da sie den Wagen, den sie ja sonst genutzt hätte, nicht nehmen konnte. B meint, die D müsse sich schon entscheiden, ob sie nun den Kaufpreis zurückhaben möchte oder die 760,- €. Beides ginge jedenfalls nicht.
Frage 3: Kann D von B den Kaufpreis zurückfordern ?
Frage 4: Kann D von B Zahlung der 760,- € verlangen?
Bearbeitungshinweis: Bei den angegebenen Beträgen ist zu unterstellen, dass sie angemessen sind.

Update: In der Klausur wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass sich die 192€  aus den 0,08 €/km ergeben. Entsprechend die 760 € aus den 38€/Tag (Danke an Stephanie für den Hinweis).

20.04.2011/9 Kommentare/von Samuel Ju
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Samuel Ju https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Samuel Ju2011-04-20 19:34:382011-04-20 19:34:38Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin Brandenburg

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • La dolce vita – Rechtspflegepraktikum in Rom
  • OLG Oldenburg zu gutgläubigem Erwerb eines Kfz auf Imbiss-Parkplatz
  • Urteil des OLG München: Online-Glücksspiel im Bereicherungsrecht

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Alexandra Alumyan

La dolce vita – Rechtspflegepraktikum in Rom

Alle Interviews, Für die ersten Semester, Interviewreihe, Lerntipps, Schon gelesen?, Startseite, Tagesgeschehen

Um zum ersten Staatsexamen zugelassen zu werden, muss man während der Semesterferien eine praktische Studienzeit – ein Praktikum – jeweils in der Rechtspflege und in der Verwaltung ableisten. Während einer […]

Weiterlesen
18.05.2023/von Alexandra Alumyan
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2023-05-18 16:18:112023-05-22 12:36:15La dolce vita – Rechtspflegepraktikum in Rom
Simon Mantsch

OLG Oldenburg zu gutgläubigem Erwerb eines Kfz auf Imbiss-Parkplatz

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht, Zivilrecht

Jüngst hatte sich das OLG Oldenburg (Urt. v. 27.03.2023 – 9 U 52/22) mit dem gutgläubigen Eigentumserwerbs an einem Lamborghini zu befassen. Die Sachverhaltsumstände wirken dabei geradezu grotesk. Nicht nur […]

Weiterlesen
26.04.2023/1 Kommentar/von Simon Mantsch
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Simon Mantsch https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Simon Mantsch2023-04-26 06:00:002023-04-26 07:17:55OLG Oldenburg zu gutgläubigem Erwerb eines Kfz auf Imbiss-Parkplatz
Alexandra Alumyan

Urteil des OLG München: Online-Glücksspiel im Bereicherungsrecht

Bereicherungsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht

In seiner Entscheidung vom 20.09.2022 – 18 U 538/22 befasste sich das OLG München mit einem immer wiederkehrenden Klassiker des Bereicherungsrechts: Die teleologische Reduktion des § 817 S. 2 BGB. Die Vorschrift des § 817 S. 2 BGB […]

Weiterlesen
17.04.2023/von Alexandra Alumyan
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2023-04-17 10:16:132023-04-17 10:31:39Urteil des OLG München: Online-Glücksspiel im Bereicherungsrecht

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Nach oben scrollen