Zu dem Thema wurde auf unserer Seite bereits häufig berichtet. Der Vollständigkeit halber möchte ich an dieser Stelle noch auf die bislang auf unserer Seite nicht genannten Guides hinweisen.
Dies wäre zum einen der sehr umfassende Guide auf https://examen-ohne-rep.piranho.de/. Dazu kommt noch https://www.michaelforster.net/.
Die übrigen Beiträge zu dem Thema findet Ihr bei uns, wenn Ihr oben auf den Reiter „Lerntipps“ und dann zu dem Unterpunkt „Examensvorbereitung“ geht (oder direkt hier klicken). Damit solltet Ihr einen umfassenden Grundstock an Erfahrungsberichten zur Verfügung haben, womit die Organisation eines solchen Unterfangens ein gutes Stück vereinfacht werden sollte.
Schlagwortarchiv für: Examen ohne Repetitor
Update 02.01.2011: Die Liste ist wieder online abrufbar!
Aufgrund der großen Nachfrage laden wir nunmehr erneut eine Literaturliste von Nicolas hoch. Die Liste beinhaltet die Literatur, die Nicolas für seine Examensvorbereitung ohne Repetitor herangezogen hat.
Es sei in diesem Zusammenhang auch nochmal auf die Artikel zu diesem Thema hingewiesen.
Antonia aus Münster hat kürzlich einen sehr umfassenden und gelungenen Leitfaden zum Thema „Examen ohne Repetitor“ online gestellt. Da der Artikel in viele Unterkategorien gegliedert ist, belasse ich es bei einer Verlinkung, anstatt den gesamten Text zusätzlich bei juraexamen.info einzustellen.
Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Nicolas veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.
Examen ohne Rep – Ein Zwischenbericht
Kommerzielle Repetitorien gehören in der deutschen Juristenausbildung seit Jahrzehnten zum „Standardprogramm“ auf dem Weg zu einem – hoffentlich erfolgreichen – Staatsexamen. Erst seit einigen Jahren, so scheint es, ist unter Jurastudenten überhaupt bekannt, dass eine Vorbereitung ohne Repetitorium eine echte Alternative sein kann. Nichtsdestotrotz erscheint die Vorstellung allgemein immer noch als beängstigend oder geradezu leichtsinnig, auf die „Vorzüge“ eines solchen Jahreskurses gänzlich zu verzichten. Dass die Wiederholung und Vertiefung der Themen innerhalb einer privaten Lerngruppe mindestens genauso effektiv, wenn nicht sogar effektiver sein kann, ist den allerwenigsten bewusst. Und: Es macht Spaß!
Der folgende Bericht kann insoweit zwar nur als Zwischenbericht gewertet werden (Mein Examen steht erst Mitte nächsten Jahres an), soll aber trotzdem zumindest einige gewichtige Argumente für ein Examen ohne Rep liefern und gleichzeitig einen Einblick in die alltägliche Gruppenarbeit verschaffen. Nach nunmehr 8 Monaten (und über 50 Treffen!) konnten bereits einige Erfahrungswerte gesammelt werden, von denen es sich zu berichten lohnt. Hinsichtlich aller offen gelassenen Punkte kann ergänzend auf den sehr guten Artikel von Anna-Lena hingewiesen werden.
1. Rep oder AG?
Interessanterweise stellt sich diese Frage bei den meisten gar nicht. Dabei ist sie von allergrößter Wichtigkeit! Denn die Antwort bestimmt immerhin, wie man die nächsten 12-16 Monate verbringen wird, welchem Lernkonzept man folgt, welche Literatur man verwenden wird, etc. Es geht nicht darum, das Konzept Repetitorium schlechthin als Schwachsinn und „Geldmacherei“ darzustellen, denn eines ist sicher: Beide Vorbereitungsarten erfordern einen hohen Zeitaufwand und ein hohes und vor allem stetiges Arbeitspensum über viele Monate. Es geht vielmehr darum, den eigenen Weg zu finden, um für sich persönlich das Beste herauszuholen, anstatt dem allgemeinen Herdentrieb blindlings zu folgen. Hierfür muss aber zuerst eine Basis geschaffen werden, die die repetitorlose Vorbereitung als Konzept überhaupt mit einschließt. Die Entscheidung bleibt dann letztendlich jedem selbst überlassen.
Sicherlich bedeutet ein „Examen ohne Rep“ eine ganz andere Herangehensweise, die viel mehr Selbstständigkeit und ein gewisses Grundmaß an Disziplin erfordert. Die Auseinandersetzung mit der Gestaltung und der Organisation des eigenen „Lernprojekts“ macht einen nicht unbedeutenden Anteil aus. Gerade hierin liegen aber auch viele Bedenken, die in Anbetracht der schieren Fülle juristischer (Ausbildungs-)Literatur auf dem ersten Blick als berechtigt erscheinen. Ein Gefühl der Hilflosigkeit macht sich schnell breit. Dabei lassen sich die ersten Zweifel schon zu Beginn durch eine sorgfältige Planung ausräumen. Wichtig ist es, sich mit diesem Organisationsschritt auseinandersetzen zu wollen. Wer es grundlegend ablehnt, den Stoff in Eigeninitiative zu organisieren, dem sei das Repetitorium wärmstens ans Herz gelegt. Wer die Sache jedoch selbst in die Hand nimmt, wird sich im Anschluss umso motivierter und bestätigter fühlen, sobald die ersten Erfolgserlebnisse zu verzeichnen sind.
Dass es sich jedenfalls nicht um examenstechnisches „Kamikaze“ handelt, beweisen nicht nur die zahlreichen positiven Berichte wie das „Ex-O-Rep“©, auf juraexamen.info, sondern auch in Literatur und Internet (z.B https://www.michaelforster.net/index.html) aufzufinden sind.
2. Der AG-Plan
Das Projekt Examens-AG steht und fällt mit der rechtzeitigen Planung aller (!) AG-Sitzungen und den jeweils zu besprechenden Themen. Man sollte sich von vornherein darüber im Klaren sein, dass es eine Menge Stoff zu bewältigen gilt und hierfür ein konsequentes Durchhalten der terminlichen Vereinbarungen unablässig ist. Während jenes im Rep komfortabel für einen erledigt wird, muss an dieser Stelle gründliche Vorarbeit geleistet werden: Aufstellung und Zuteilung der Themenschwerpunkte, Planung der „AG-Wochen“ und der „AG-freien Wochen“, Urlaube, etc. Dies bildet das Grundgerüst, woran unter allen Umständen festzuhalten ist! Je detaillierter vorausgeplant, desto einfacher und klarer wird die spätere Durchführung ausfallen. Und desto höher wird das Erfolgserlebnis sein, das bereits Besprochene „abhaken“ zu können. Sicherlich sind kurzfristige Absprachen – spontane Krankheit, Geburtstagsfeier des Freundes, usw. – nicht zu vermeiden, sollten jedoch rechtzeitig oder mit Vereinbarung eines Ausweichtermins getroffen werden.
Für uns hat sich folgende Aufteilung als praktikabel erwiesen: Getroffen wird sich 2 Mal die Woche, Montag Vormittag und Donnerstag Nachmittag. Der zeitliche Rahmen pro Sitzung umfasst regelmäßig je nach Thema 3 – 4 Stunden, wobei darin 1 – 2 Pausen enthalten sein sollten. Die Vorbereitung der Sitzung umfasst in etwa die Tage, an denen keine AG stattfindet. Hinzu kommt noch etwa 2 Stunden selbstständige Nachbereitung, in denen die besprochenen Problemkomplexe nochmals durchgegangen werden sollten.
Für die inhaltliche Gestaltung des AG-Plans sei dabei wieder auf Ausführungen im Artikel von Anna- Lena verwiesen. Auch kann ein Blick in den Plan eines Rep-Jahreskurses nicht verkehrt sein. Ferner finden sich im Internet zahlreich Seiten, die sich mit dieser Frage auseinandersetzen, sowie empfehlenswerte Literatur (siehe Anhang).
3. Durchführung der AG-Sitzungen
Generell kann zwischen der „erarbeitenden“ oder der „falllösenden“ AG unterschieden werden. Wir – insgesamt 3 Leute – haben uns für die letztere Variante entschieden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Erlernte wird anhand von Fällen in schulmäßiger, mündlicher Lösung abgefragt und gleichzeitig in einen anwendungsbezogenen Zusammenhang gebracht. Nebenbei werden die mündlichen Fähigkeiten trainiert, juristische Zusammenhänge präzise und „auf den Punkt gebracht“ darzustellen. Während man sich im Rep zwischen den 30 – 40 Leuten auch mal verstecken kann, ist hier Handeln angesagt!
Bewährt hat sich dabei das Prinzip, die Sitzungen reihum abwechselnd vorzubereiten. Der Sitzungsleiter kopiert die notwendigen Unterlagen und gibt zu Anfang jeder Stunde eine etwa 20-30 minütige Einführung in den zu besprechenden Themenkomplex. Schließlich führt er seine Mitstreiter anhand der Lösungsskizze durch die Fälle, gibt Stichworte, wenn es mal hakt oder erklärt notfalls bestimmte Probleme etwas genauer. Wichtig hierbei ist selbstverständliche eine umfassende und gründliche Vorbereitung des Sitzungsleiters. Insbesondere die Fälle sollten hinsichtlich der Lösung genau durchgearbeitet und verstanden werden. Es schadet aber auch nicht, ein entsprechendes Lehrbuch o.ä. während der AG-Stunde in Reichweite zu haben. Die Bearbeitung von 2 – 3 Fällen mittlerer Länge pro Treffen hat sich dabei als realistisch erwiesen.
4. Fall-Literatur
Häufig wird vertreten, dass ohne Repetitorium die Gefahr viel zu hoch sei, die „wirklich wichtigen Fälle“ auszulassen. Nur der Repetitor verfüge über das nötige Geheimwissen hinsichtlich aller relevanten Probleme und Fallkonstellationen. Wer sich aber nur eine halbe Stunde mit wenigstens 2 Fallbüchern auseinandergesetzt hat, wird feststellen, dass bestimmte Standardprobleme gar nicht zu übersehen sind. Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass kein Mensch jeden einzelnen Meinungsstreit 100%ig kennen kann. Vielmehr bleibt es dem Gruppenleiter überlassen, neben den „Evergreens“ der Fall-Literatur auch das ein oder andere Randproblem in die Fallsammlung mit einfließen zu lassen. Ganz examenstypisch können sich die AG-Mitglieder auf diese Weise auch an unbekanntere Fallkonstellationen heranwagen.
Zu Anfang haben sich vor allem die „Prüfe dein Wissen“-Bände aus dem Beck-Verlag als praktisch erwiesen. Für längere Fälle können die JUS-Fallbücher mit ihren umfangreichen Lösungen herangezogen werden. Für das Strafrecht ist dabei der „Beulke Klausurenkurs“ besonders empfehlenswert. Für eine umfangreiche Liste guter Fallliteratur sei auf den Anhang zu diesem Artikel verwiesen.
Nichtsdestotrotz sollte man die aktuelle Rechtsprechung im Blick behalten, da sich auch hier immer wieder examensrelevante Fälle herausbilden können. Wir haben in der Gruppe die JURA, sowie die RÜ (Alpmann Rechtsprechungsübersicht) abonniert. Letztere glänzt dabei durch ihre gute fallbezogene Darstellung.
5. Motivation
Als besonders motivierend hat sich die Arbeit des Gruppenleiters herausgestellt: Wer die Verantwortung dafür trägt, für die anderen AG-Mitglieder den richtigen Stoff auszuwählen und angemessen zu präsentieren, muss sich mit dem Stoff intensiv auseinandersetzen. Immerhin ist die Qualität der AG-Stunde von einer gründlichen Vorbereitung direkt und unmittelbar abhängig!
4. Der eigene Lernplan und die Lernmaterialien
Nicht zu vergessen sei der eigene Lernplan, der gleichzeitig zum AG-Plan laufen muss. Ob man das persönliche Lernen an den Inhalten der AG-Stunden ausrichtet oder eine eigene Aufteilung vornimmt, ist Geschmackssache.
Letzteres ist zwar möglich, erfordert aber ein noch höheres Maß an Disziplin und Zeitmanagement, da oftmals 2 Themenkomplexe gleichzeitig behandelt werden müssen. Belohnt wird man hingegen damit, dass in einer später folgenden AG-Stunde bereits ein gewisser Wiederholungseffekt eintritt.
Ein Lernplan abgestimmt auf den AG-Plan bietet dagegen ausreichend Zeit, sich auf das anstehende Treffen intensiv(er) vorzubereiten. Für die Aufstellung des Lernplans sei wiederum auf die angefügten Hinweise verwiesen.
Bei der Auswahl der Lernmaterialien kommt es vor allem auf die persönlichen Vorlieben an. Wer mit Lehrbüchern nichts anfangen kann, der kann sich getrost an die Skripten der einschlägigen Repetitorien halten. Umgekehrt kann eine „gesunde Mischung“ nicht schaden, wichtig sollte in jedem Falle aber sein, sich auf Dauer an ein Werk zu halten. Ich habe in meiner Vorbereitung beispielsweise auf den „Joecks Studienkommentar“ im Strafrecht und den „Wolff-Decker VwGO – VwVfG“ gesetzt; für die Grundlagen im Zivilrecht aber die Lehrbücher von Brox herangezogen.
Wichtig ist es lediglich, auch hinsichtlich der Lernmaterialien einen gewissen Planungszeitraum anzusetzen, bevor ist mit den eigentlichen „Pauken“ anfangen soll.
6. Wiederholungsphase
An die Zeit der AG sollten sich mindestens 2 Monate der intensiven Wiederholung anschließen! Für diese Zeit muss schon während der Erarbeitungs- und Lernphase ein geeignetes Lernmedium angelegt werden. Karteikarten, selbstverfasste Skripten, Mindmaps – die Möglichkeiten sind zahlreich. Beliebt sind häufig Karteikarten, da sich so Wissen komprimiert und handlich speichern und abrufen lässt.
7. Der Klausurenkurs
Nicht nur die Inhalte, sondern auch das Klausurenschreiben selbst will gelernt sein! Zeitmanagement, Schwerpunktsetzung, Problembewusstsein – dies alles erfordert Übung und einen gewissen Grad an Routine. Daher sollte möglichst früh damit angefangen werden, den örtlichen Klausurenkurs zu besuchen. Auch wenn die Ergebnisse zu Anfang frustrierend sein werden, stellt sich schon nach kurzer Zeit ein gewisser Übungseffekt ein, der in den Folgewochen und –monaten bereits erste Früchte trägt. 🙂
8. Fazit
Das Examen ohne Rep bringt zwar einen vor allem zu Anfang erhöhten Planungsaufwand mit sich, stellt aber eine echte Alternative zur Vorbereitung mittels eines kommerziellen Repetitoriums dar. Vor allem das grundsätzliche Erfordernis einer eingehenderen, selbstständigeren Beschäftigung mit dem Lernstoff weckt zwangsläufig ein höheres Interesse für juristische Themen und damit verbunden bestenfalls ein tieferes Verständnis für die Materie. Denn nicht konsumieren, sondern agieren ist die Devise! Darüber hinaus werden mit Blick auf die mündliche Prüfung auch solche Fähigkeiten geschult, die im Rep schnell zu kurz kommen.
9. Anhang
Zur Liste mit empfehlenswerter Literatur geht’s hier.