Update 02.01.2011: Die Liste ist wieder online abrufbar!
Aufgrund der großen Nachfrage laden wir nunmehr erneut eine Literaturliste von Nicolas hoch. Die Liste beinhaltet die Literatur, die Nicolas für seine Examensvorbereitung ohne Repetitor herangezogen hat.
Es sei in diesem Zusammenhang auch nochmal auf die Artikel zu diesem Thema hingewiesen.
Schlagwortarchiv für: Examen ohne Rep
In der letzten Zeit hatten wir bereits in einigen Artikeln von den Streitigkeiten zwischen der Universität Göttingen und einem kommerziellen Jura Repetitorium berichtet. Im Juli hat das OVG Lüneburg in einem Eilverfahren beschlossen, dass der Widerspruch eines kommerziellen Repetitoriums gegen das von der Universität Göttingen erteilte Haus- und Werbeverbot aufschiebende Wirkung habe. Es erscheine zweifelhaft – so das OVG Lüneburg – ob der erlassene Bescheid der Universität ermessensfehlerfrei sei. Weiteres dazu im Artikel hier.
Unireps rühren kräftig die Werbetrommel
An manchen Unis mag das Jura Unirep bereits jetzt schon ein wesentlicher Bestandteil der Examensvorbereitung der Studenten sein. Doch es scheint, als ob sich derzeit die Fachbereiche einzelner Unis langsam darüber im Klaren werden, dass sie sich mehr für die Ausbildung den Jurastudenten einsetzen müssen. So wurde an der Uni Passau eigens ein Institut für Rechtsdidaktik gegründet. An der Uni Frankfurt wirbt der Studiendekan selbst fleißig für das Uni Repetitorium:
„In Hessen gibt es keine Studiengebühren – außer für Jurastudenten! Sie heißen zwar nicht so und kommen auch nicht Ihrer Universität zugute, aber fast alle Studierende unseres Fachbereichs bezahlen sie doch. Sie betragen rund 2.000 € und landen in den Kassen der kommerziellen Repetitoren. Haben Sie Interesse daran, diese 2.000 € zu sparen? Dann kommen Sie zu unserem neuen Examensprogramm.“
Uni Rep vs Kommerzielles Jura Repetitorium vs Examen (fast) ohne Rep
In der Tat ist es so, dass wohl mehr als 90 % kommerzielle Jura Repetitorien besuchen und dort viel Geld liegen lassen. Manche bezeichnen es als ein Geschäft mit der Angst der Studenten. Auf der anderen Seite war es wohl bis jetzt so, dass die Alternative „Uni Rep“ in den Augen vieler Examenskandidaten bis jetzt keine wirkliche Alternative war – sei es wegen der mangelnden Motivation der Dozenten oder der schlechten Aufbereitung der Materialien. Da sagen sich dann viele Studenten: „Lieber jetzt Geld bezahlen als später wegen einer schlechten Note kein Geld verdienen.“ Andere wiederum haben die Alternative „Examen ohne Rep“ bzw. „Examen fast ohne Rep“ für sich entdeckt. Jeder muss für sich das Richtige finden, doch es scheint, dass man sich an so manchen Unis in der nächsten Zeit auf jeden Fall einmal das Uni Rep anschauen sollte.
Lesenswerte Artikel zu diesem Thema:
- Süddeutsche Zeitung: Jurastudium: Keine Geschäfte mehr mit der Angst
- Erfahrungsbericht: Examen fast ohne Repetitor
- Examensvorbereitung ohne Repetitor: Erfahrungsbericht I & Erfahrungsbericht II
- Examensvorbereitung mit kommerziellem Rep: Erfahrungsbericht
Viel Erfolg bei Eurer Examensvorbereitung!
Antonia aus Münster hat kürzlich einen sehr umfassenden und gelungenen Leitfaden zum Thema „Examen ohne Repetitor“ online gestellt. Da der Artikel in viele Unterkategorien gegliedert ist, belasse ich es bei einer Verlinkung, anstatt den gesamten Text zusätzlich bei juraexamen.info einzustellen.
Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Fabian Rösner zu seiner Examensvorbereitung und zum 1. Staatsexamen posten zu können.
Hallo liebe Leser auf juraexamen.info,
ich heiße Fabian Rösner und habe von 2003 bis 2008 in Münster studiert. Seit 2009 promoviere ich hier im Gesellschafts- und Stiftungsrecht und steige zu November ins Referendariat ein. Mit der Distanz von fast zwei Jahren habe ich mich an das Abfassen eines „Examensberichts“ gemacht. Die „richtigen“ Empfehlungen für die eigene Vorbereitung gibt es selbstverständlich nicht, aber vielleicht kann der ein oder andere Leser aus meinen Erfahrungen zumindest ein paar Anregungen für die eigene Examensvorbereitung mitnehmen.
I. Vorfrage: Examen mit / ohne /Uni- Rep?
Die erste Frage, die jeder kurz-, mittel- oder langfristige Examensanwärter (in diversen social und career networks mit Beginn der Examensvorbereitung leider viel zu oft schon einmal staatstragend als „cand. iur.“ bezeichnet) für sich beantworten muss, ist die nach dem Besuch eines Repetitoriums. Wie so oft gibt es eine generelle Handlungsempfehlung nicht und Berichte über erfolgreiches „Exorep“ sind auf juraexamen.info bereits nachzulesen.
Deshalb bleibt, statt der Beantwortung der Frage, nur eine Aufstellung der pro- und contra-Kriterien. Erstes Kriterium sollte der – selbst hinreichend kritisch hinterfragte – eigene Leistungsstand sein. Wer schon im Grundstudium Gas gegeben hat und die Examensvorbereitung tatsächlich nur noch zum „repetieren“ des Stoffes benötigt, kann vermutlich eher das Examen ohne Rep wagen als andere Kandidaten. Für mich selbst war die Wahl klar: Ich hatte im Grundstudium gerade die nötigsten credit-points zusammengesammelt , alles darüber hinausgehende verschoben und stattdessen viel anderes gemacht. Deshalb war für mich klar, dass ich einen „Grundkurs“ von den Basics an brauchte. Wer sich in dieser Situation gegen das Rep entscheidet, läuft vermutlich eher Gefahr, sich mangels Überblick über die Masse insgesamt und die einzelnen Materien im speziellen schnell zu verzetteln.
Zweites Kriterium ist die eigene Motivationsfähigkeit. Da würde ich mir tendenziell keine Probleme unterstellen, wer jedoch gelegentlich den berühmten Tritt in den Allerwertesten benötigt, sollte ebenfalls verstärkt über den Besuch eines Reps nachdenken. Andererseits: Ich kenne auch genügend Leute, die meinten sämtlichen Lernverpflichtungen mit dem Besuch von 3 x 3 Rep-Stunden pro Woche nachgekommen zu sein. Auch das ist natürlich nicht Sinn der Sache.
Drittes Kriterium sind sicherlich die Finanzen. Natürlich ist das Rep teuer. Dennoch: Wer sich nach den übrigen Kriterien für ein Rep entscheiden würde, sollte es daran nicht scheitern lassen. Nachvollziehbar ist es, wenn das Geld einfach fehlt. Hier könnte man dennoch über gelegentliche Aushilfsjobs o.ä. nachdenken, mit denen die ca. 150 Euro im Monat durchaus zusammenzubekommen sein sollten (ich habe das ganze Vergnügen über eine Stelle als studentische Hilfskraft finanziert). Wer sich aus weltanschaulichen Überzeugungen („diesen Ausbeutern stecke ich mein Geld nicht in den Hals“) gegen das Rep entscheidet, sollte bedenken, dass sich das leistungsorientierte System des Arbeitsmarktes dafür recht schnell rächen kann und beim Jurastudium Preise für überzeugungsgeleitetes Handeln nicht und insbesondere dann nicht verliehen werden, wenn am Ende das (Examens-)Ergebnis nicht stimmt. Zuzugeben ist selbstverständlich, dass man – egal welches – Repetitorien stets mit einer gewissen kritischen Distanz betrachten und sich bewusst sein sollte, dass bei den Anbietern nicht Altruismus sondern Profit im Vordergrund steht.
Hat man sich generell für den Besuch eines Repetitoriums entschieden, bleibt die Frage „wohin?“. Da ich selbst bei Hemmer war, ist alles Folgende natürlich in besonderem Maße subjektiv. Uni-Rep habe ich für mich deshalb ausgeschlossen, weil man wieder vor dem gleichen Problem wie während des Studiums steht: Mit fähigen und unfähigen, motivierten und unmotivierten Professoren steht und fällt die eigene Examensvorbereitung. Die Professionalisierung schreitet – hier in Münster in besonderem Maße und sei hier auch besonders lobend hervorgehoben – selbstverständlich immer weiter voran, aber das Grundproblem bleibt. Auch die Qualität der kommerziellen Reps mag unterschiedlich sein, ich zähle dort aber auf die Marktgesetze und bin der Meinung, dass sich kein Rep über längere Zeit minder qualifizierte und unmotivierte Dozenten leisten kann. Diese Auslese findet an der Uni nicht in diesem Maße statt.
Bei Alpmann Schmidt hier in Münster war ich nur einmal zum Probehören. Die Unterlagen haben mir anfangs gut gefallen, weil sie meiner Vorstellung von einer Vorbereitung „von Null an“ näher kamen. Es war alles recht leicht verständlich, Meinungen übersichtlich gegliedert, Übersichten mit gefühlten 27 pro- und contra-Argumenten, alles dabei (dazu später mehr). Die Dozenten gefielen mir allerdings nicht. Das ist Geschmacksache und kommt auf den eigenen Typ an. Ich persönlich kann es nicht gut vertragen, wenn abgrundtief unpassende Antworten mit einem „ja, schon nicht schlecht, aber hat jemand vielleicht noch einen Vorschlag, der ein klein wenig treffender ist?“ bedacht werden. Den Samthandschuh mit Vaseline gibt es auch später im Berufsleben nicht und für die Examensvorbereitung ist es – so denke ich – für alle Beteiligten zielführender, wenn zwischen „richtig und falsch“ (ja, ich weiß, es gibt nur vertretbar und nicht so gut vertretbar – aber will man schnell und effizient lernen, muss man manches auch gelegentlich in Schubladen einteilen) klar getrennt wird und nicht 30 Minuten lang bei einer einfachen Frage gemeinsam und wohlmöglich noch mit Gesprächskerze nach der richtigen Antwort gefahndet wird.
Aus diesem Grund habe ich mich hier in Münster für Hemmer entschieden, wobei die Entscheidung nach ca. 5 Minuten Probehören bei Michael „Michi“ Sperl gefallen war. Dieser unterrichtet hier in Münster (und diversen anderen Städten) im Zivilrecht, das zumindest hier in NRW das mit Abstand examenswichtigste Rechtsgebiet ist. Ihn zeichnen insbesondere zwei Qualitäten aus: Er macht klare Ansagen und vermittelt sowohl für den Kurs als auch für den juristischen Inhalt eine Struktur, die ihresgleichen sucht. Ist hier eine Antwort „falsch“, so wird dies auch deutlich gesagt. Natürlich kann man sich persönlich dann Gedanken darüber machen, ob die Antwort nicht vielleicht doch zumindest „vertretbar“ war, aber das ist eine Frage, die man oft zunächst für sich selbst klären sollte, bevor man mit dieser Meinung eine Diskussion des ganzen Kurses einleitet. Damit einher geht natürlich ein gewisser Stil, der von manchen Teilnehmern sicher als „ruppig“ empfunden wird. Darüber sollte man sich vorher klar sein und sich fragen, ob einen das „runterzieht“ , motiviert oder einem bestenfalls egal ist und man das produktive Ergebnis dieser Art von Wissensvermittlung in den Vordergrund stellt. Ich persönlich mache Fehler dann nicht noch einmal, wenn man mir diese besonders deutlich vor Augen führt. Zudem bietet der Zivilrechts-Kurs bei Michael Sperl hier in Münster den Vorteil, dass er unglaublich gut komplizierte Zusammenhänge bis zum gerade noch zulässigen Maß vereinfachen kann. Dadurch treten Zusammenhänge und die dahinter stehenden Wertungen derart deutlich hervor, dass man sich manchmal schon fragt, warum man den entsprechenden Zusammenhang vorher noch nicht begriffen hatte. Auch die Kurse im öffentlichen und Strafrecht bei Hemmer hier in Münster kann ich empfehlen, wenn auch gewisse Schwächen in den Nebengebieten auftreten.
Vielfach hört man, das Niveau bei Hemmer sei hoch, bei Alpmann niedriger. Ich kenne genug Leute, die mit Hemmer ein schwaches und bei Alpmann ein unglaublich starkes Examen gemacht haben. Hier bleibt die Frage: Trotz oder wegen? Ich bewerte Niveau und Herangehensweise beider Repetitorien wie folgt, wobei die Frage hilft, was man im Examen wirklich braucht. Man stelle sich das ganze wie ein Thermometer mit einer Skala von 0 Grad bis 100 Grad vor. Im Examen verlangt wird eine „Zubereitungstemperatur“ zwischen 50 Grad und 70 Grad. Alpmann beginnt den Wohlfühl-Erwärmungsprozess bei etwa 10 Grad. Es geht langsam auf 20 Grad, und schließlich vielleicht bis auf 60 Grad. Es bleibt Luft nach oben, aber bis 50 Grad kann man dann wunderbar auf Examensniveau arbeiten. Hemmer fängt bei 40 Grad an und kocht schnell mal bis auf 70 Grad auf, um im weiteren Verlauf schließlich die gesamte Temperaturskala bis 100 Grad auszunutzen. Was fällt auf? Alpmann legt mehr Wert auf Basics, Hemmer kocht auch in Bereichen, bei denen der Nutzen im Examen marginal ist (es sei denn, man legt von Anfang an Wert darauf, statt 15 gerne 17 Punkte schreiben zu wollen). Was heißt das für die eigene Bewertung? Bei Alpmann muss mir klar sein, dass ich allein mit dieser Vorbereitung noch nicht heiß genug kochen kann. Ich muss also selbst drauflegen. Bei Hemmer muss mir hingegen klar sein, dass selbst im Examen meist nicht so heiß gegessen wie hier gekocht wird. Ich kann die dortige Vorbereitung also als Maßstab nehmen, sollte mich damit aber nicht unter Druck setzen (auch bei mir löste der Flugreisefall als allererster Fall in BGB-AT ein gewisses Unwohlsein aus). Den Hemmer-Spruch „wer auf 4 Punkte lernt, landet leicht bei 3“ fand ich immer ziemlichen Quatsch. Wer sich jedoch vom Niveau her auf 10 oder 11 Punkte vorbereitet, hat gute Chancen auch an einem mäßigen Tag bei 4 oder 5 Punkten zu landen. Dabei muss man allerdings natürlich die erwähnte kritische Distanz in besonderem Maße aufbringen: Bekannte schoben bereits nach 3 Wochen Hemmer Nachtschichten ein, weil sie meinten mit dem Stoff nicht mehr klarzukommen. Das ist natürlich Quatsch. Wer die Messlatte beim Lernen höher anlegt, darf sich natürlich von Misserfolgen nicht so schnell entmutigen lassen. Für die Unterlagen gilt: Die Alpmann-Unterlagen halte ich für die Klausuren teilweise zu untypisch aufbereitet. Nach Durchsicht der Unterlagen im Bau- und Kommunalrecht hätte ich danach keine Klausur schreiben können. Man sieht jedenfalls: Die Wahl des konkreten Reps ist sicher ortsbedingt und typabhängig.
II. Vorbereitungszeit: 1 oder 1,5 Jahre? Abschichten oder nicht?
Vielfach stellt sich die Frage gar nicht, hier in Münster ist sie – wie es in vielen „FFA-Städten“ der Fall sein dürfte – fast die Regel. Soll man sich 1 Jahr oder – wenn mit dem FFA-Freisemester möglich – 1,5 Jahre vorbereiten? Die Regel „was lange währt, wird endlich gut“ gilt hier nicht. Ich persönlich habe mich 1,5 Jahre vorbereitet, was allerdings daran lag, dass anfangs noch diverse andere Dinge parallel liefen. Die „Netto-Vorbereitungszeit“ würde ich auf etwa 12-13 Monate veranschlagen. Der Vorteil von 1,5 Jahren ist allerdings, dass das Rep in der Regel nach einem Jahr vorbei ist und man danach nochmal davon „unbelastet“ alleine an die Sache herangehen kann. Man muss sich aber jedenfalls – ich glaube es ist in einem Beitrag zur Schnelligkeit des Studiums schon angeklungen – klarmachen, dass einem das Vergessen irgendwann einen Strich durch die Rechnung macht. Man sollte meiner Erfahrung nach in mehreren Phasen planen. Eine Phase zum Verständnis des Stoffes mit Anfertigung von Zusammenfassungen (Karteikarten, Skripten, dazu gleich) und dann mehrere (!) Wiederholungsphasen. Diese sollte man im zur Verfügung stehenden Rahmen von Anfang an begrenzen. Beschränkungen auf gewisse Lernmaterialien sind von Vorteil. Jedenfalls sollte man wenn möglich versuchen, den Freischuss mitzunehmen.
Vom Abschichten halte ich persönlich nicht viel. Nach allem was ich mitbekommen habe, sind die Nachteile in anderen Bereichen zu gravierend. So motiviert man auch sein mag – hat man bspw. mit der abgeschichteten Strafrechtsklausur die erste „Hürde“ genommen, tritt erstmal ein gewisser Motivationsabfall ein und die Vorbereitung auf die nächsten Klausuren wird beeinträchtigt. Bis auf Leute mit wirklich eiserner Disziplin kommt hinzu, dass dann oftmals Probeklausuren mit der Ausrede „Ö-Recht schreibe ich nicht mit, ich schreibe ja nächsten Monat erstmal Strafrecht“ umschifft werden und dann in der Gesamtabrechnung das Quorum für die einzelnen Rechtsgebiete deutlich unterboten wird. Kurios finde ich es zudem immer, wenn bekannte „ich-mache-mich-gerne-mal-verrückt-Kandidaten“ vehement für das Abschichten eintreten. Gerade mit solch verfasster Psyche sollte man sich einmal den Genuss von drei kompletten Rechtsgebieten und einer verbleibenden Woche Vorbereitungszeit gönnen. Das Gefühl von „jetzt kann ich auch nicht mehr viel ändern“ kann dann auch etwas sehr Befreiendes haben. Stattdessen widmet sich dieser Typ von Examenskandidat noch am Wochenende vor der (einen einzigen) Strafrechtsklausur den gefühlten 17 Untermeinungen zur actio libera in causa, um schließlich am Montag in der Klausur mit der Prüfung fahrlässiger Sachbeschädigung (allerdings mit exzellenten Ausführungen zu den dogmatischen Grundlagen der Fahrlässigkeitstat) den Prüfer in nur sehr begrenzte Begeisterung zu versetzen.
Ich persönlich war außerdem froh, alles in „einem Abwasch“ erledigt zu haben. Man entwickelt eine unvorstellbar wertvolle Routine und auch eine gewisse Gleichgültigkeit, wenn man in 8 Tagen zu 6 Klausuren antreten darf. Die meisten mir bekannten Examenskandidaten, die in drei Schritten abgeschichtet haben, kamen stattdessen auch drei Mal in das Gefühl eines unglaublich flauen Magens vor der nun wieder „ersten“ Klausur.
III. Vorher klarmachen: Lerntechniken
Unterschätzt habe ich das Thema der Lerntechniken. Auch hier empfiehlt sich: Wer im Training den Elfmeter immer in die Mitte schießt, sollte bei der Examensvorbereitung nicht versuchen in den Winkel zu treffen. Nachdem im Rep wärmstens Karteikarten empfohlen wurden („Mehrstufen-System“), habe ich zunächst auch angefangen, Karteikarten zu schreiben. Für mich persönlich war das aber nichts. Strukturen kann ich mir auf DIN-A-4-Seiten besser skizzieren und mit dem Computer tippe ich um ein vielfaches schneller als ich mit der Hand schreiben kann. Wie schon im Grund- und Schwerpunktstudium habe ich deshalb recht schnell wieder angefangen, Skripte zu schreiben. Dies sollte jeder so halten, wie er es am besten kann. Viel bringt es aber, sich einmal über den eigenen Lerntyp Gedanken zu machen. Wer wie ich zu denjenigen gehört, die irgendwann einfach vor dem geistigen Auge „sehen“, wo dieses oder jenes auf der Seite oder der Karteikarte stand, sollten bei diesen Methoden bleiben. Nicht wenige Leute hören aber offenbar besser als sie sehen. Für diese sind sicher selbst besprochene MP3s (oder altmodisch Kassetten) durchaus eine Option. Ich habe das schließlich mit den (wenigen) Definitionen gemacht, die man trotz allem leider halbwegs auswendig wissen muss.
In den Wiederholungsphasen habe ich meine Skripten immer und immer wieder gelesen (ich konnte es am Ende nicht mehr sehen) und habe teilweise noch Kurzfassungen in Organigramm-Form handschriftlich angefertigt (z.B.: Norm -> verschiedene Tatbestandsmerkmale -> Zuordnung der verschiedenen Streitigkeiten unter den jeweiligen Begriff). Das hilft vor allem dabei, die Streitigkeiten nachher nicht im luftleeren Raum, sondern bei den jeweiligen Tatbestandsmerkmalen anzusetzen.
Bei meinen Skripten habe ich mich auf wenige „Basisprodukte“ beschränkt. Ich habe dabei die wesentlichen Probleme aus den Hemmer-Fallbüchern (ja, die kleinen, angeblich „für Anfangssemester“) und wo das zu knapp war aus den Hemmer-Skripten zusammengestellt. Nur wenn danach wirklich Lücken blieben, habe ich prägnante Lehrbücher (z.B. Plate, Florian Faust oder Loosschelders fürs Zivilrecht) hinzugezogen. Empfehlen kann ich fürs Ö-Recht zudem Gersdorf (Verwaltungsprozessrecht) und fürs Strafrecht die Klausurenkurse von Wessels/Beulke. Es klingt komisch und vielleicht wenig, aber ich denke das was man vorbereiten kann, hat man mit einem solchen recht übersichtlichen Programm abgedeckt. Ich habe mich immer köstlich amüsiert, wenn Leute mit dem MüKo-BGB oder dem Tröndle/Fischer gelernt haben. Das ist was zum Nachschlagen, aber garantiert nicht zum Lernen.
IV. Lernort und Work-Life-Balance: „Ich war heute wieder 12 Stunden in der Uni“
Typsache ist sicher auch, wo man lernen möchte. Vielen ist das „Wohlfühl-Feeling“ wichtig, wenn sie sich morgens im Jogger und mit dem Pott Kaffee und zwei Marmeladen-Brötchen an den Schreibtisch setzen. Für mich war eine strikte Trennung von Arbeit und Freizeit, auch in räumlicher Hinsicht, wichtig. Wenn ich zu Hause lerne, sind Ablenkungsmöglichkeiten groß und letztlich führt das dazu, dass der Lerntag nach hinten „ausfranst“ („na gut, ich gucke jetzt ein wenig fern und mache dafür nachher etwas länger“). Abends ist man dann meist unzufrieden, weil um 9 immer noch die Sachen auf dem Schreibtisch liegen und man nicht richtig abschalten kann. Außerdem verbindet man so die Atmosphäre zu Hause nicht mit einem „Lerngefühl“ sondern hat hier einen wirklichen Freizeitbereich. Ich bin deshalb in der Regel zwischen 8 und 9 in die Uni-Bib gefahren. Der Vorteil war, dass es der größte Teil des Freundeskreises auch so gemacht hat. Um halb 11 war dann die erste halbe Stunde Kaffeepause, danach wieder Lernzeit bis 1, Mittag bis 2 und dann nochmal bis etwa 5 Uhr mit nachmittäglicher Kaffeepause gelernt. Eine solche recht strikte und vielleicht „bürokratische“ Zeiteinteilung hat mir sehr geholfen, mich in den „Lernzeiten“ wirklich zu konzentrieren und voranzukommen. Ich habe mich dazu auch in einen wenig frequentierten Teil der Bib zurückgezogen. Vielfach wird das Lernen in der Uni als „meet and greet“-Veranstaltung missverstanden. Wer von 8 bis 20 Uhr in der Uni ist, davon aber von halb 9 bis halb 12 frühstücken, von halb 1 bis 3 Mittagessen und von 4 bis halb 7 Kaffeetrinken ist, belügt sich selbst.
Hinsichtlich der Freizeitgestaltung sollte auch klar sein: Die Examensvorbereitung ist ein Marathon. Als ich im Oktober 2006 mit dem Rep anfing und irgendwann Karten für Mario Barth geschenkt bekam (ein Mittwochabend unter der Woche), fragten mich Bekannte ernsthaft, ob ich denn da hingehen wolle – man sei ja nun schließlich im Rep. Es sollte klar sein, dass man die 1 oder 1,5 Jahre ohne entsprechendes Freizeitprogramm nicht durchhält. Wichtig ist es, weiter Abende mit Freunden zu verbringen, durchaus auch mal ein längeres Wochenende „abzuschalten“ und vor allem auch sportlichen Ausgleich zu suchen. Beim sportlichen Ausgleich gilt allerdings: Er gehört zur Freizeit. Bei McFit oder in anderen Studios beeindruckt es niemanden, wenn auf dem Crosstrainer oder auf der Ruderzugmaschine noch schnell ein paar Karteikarten durchgeschaut werden. Ich bin sonst ein hilfsbereiter Mensch, aber als dem Mädel neben mir einmal der Satz Alpmann-VwGO-Karten vom Ergometer fiel, durfte sie die auch schön alleine aufsammeln. Auch ist Rep keine urlaubsfreie Zeit. Ich war zwischendurch immer mal wieder für lange Wochenende Freunde (auch im Ausland) besuchen und war nach dem Rep nochmal richtig schön im Sommerurlaub, bevor ich in die letzte Vorbereitungsphase eingestiegen bin. Mit leerem Akku nützt auch der vollste Kopf nichts.
V. Probeklausuren: Mehr ist mehr
Gilt beim sonstigen Lernen generell eher „weniger ist mehr“, ist dies bei den Probeklausuren nicht so. Man kann hier keine konkreten Zahlen (20, 40, 70 oder vielleicht doch 90?) empfehlen, aber nichts übt den Umgang mit unbekannten Problemen so, wie das Klausurenschreiben. Es ist am Anfang sicherlich frustrierend und macht bis zu einem gewissen Punkt auch nicht sonderlich viel Sinn, insbesondere wenn man bestimmte Rechtsgebiete noch gar nicht (auch nicht im Studium) bearbeitet hat und sie im Rep noch nicht behandelt wurden. Wenn man sich 1,5 Jahre vorbereitet, sollte man aber so ab ca. einem halben Jahr ernsthaft mit dem Klausurenschreiben anfangen. Hier in Münster bietet sich dafür der Uniklausurenkurs an, der inzwischen wieder kostenfrei ist (bzw. über die Studiengebühren finanziert wird). Dort laufen in der Regel alte Examensklausuren, mit denen man einen Eindruck bekommt, was im Examen wirklich verlangt wird. Die Klausuren kommerzieller Anbieter sind dagegen oft darauf ausgelegt, bestimmte Probleme aus dem Kursprogramm abzuprüfen. Das sind oftmals Details, die niemals den Schwerpunkt einer richtigen Examensklausur bilden würden. Nachdem ich mich anfangs recht schwer mit dem Gefühl getan hatte, mit Halbwissen angefertigte Klausuren abzugeben, bin ich in der Endphase dann doch noch recht intensiv in das Klausurenschreiben eingestiegen und bin am Ende auf etwa 70-80 Klausuren gekommen. Soviel müssen es nicht sein, aber ich denke schaden kann es nicht. Ich habe in fast allen (richtigen) Examensklausuren mir völlig unbekannte Konstellationen bekommen und teilweise Normen geprüft, die ich zuvor noch nie gelesen hatte. Ich denke, das ist mir mit der Erfahrung, schon ein paar Mal zunächst ohne jede Ahnung vor Sachverhalten gesessen zu haben, deutlich leichter gefallen.
VI. Die „Endphase“ und die Klausuren selbst
In der letzten Phase vor den Klausuren (3-4 Wochen) sollte man sich notfalls auch selbst belügen. Sicherlich, wenn man ein Rechtsgebiet noch überhaupt nicht bearbeitet hat, sollte man dies schleunigst nachholen. Mehr Sicherheit gibt es aber, in dieser Zeit – neben der Aufarbeitung von aktueller Rechtsprechung – die zuvor angefertigten Lernmaterialien immer und immer wieder zu wiederholen. Das hat zwei Vorteile: Zum einen verschafft man sich selbst eine gewisse Sicherheit und das gute Gefühl, den Stoff „drauf zu haben“, statt sich vor Augen zu führen, was man alles (vermeintlich) nicht kann oder weiß. Zum anderen ist gerade der routinierte Umgang mit den „Basics“ Gold wert. Man sollte sich immer vor Augen führen, dass für eine ordentliche Examensklausur in der Regel kein „Jura am Hochreck“ sondern eine solide Fallbearbeitung verlangt wird. Gerade bei den Nebengebieten kann man so mit solidem Grundlagenwissen sehr ordentliche Punktzahlen erzielen.
Bei den Klausuren selbst sollte man dann die Entspannung in den Vordergrund stellen. In der Regel bringt es recht wenig, am Abend vorher nochmal irgendetwas anzusehen. Wenn man das macht, sollte man sich hier ggf. sogar gezielt Bereiche vornehmen, die zu den eigenen „Lieblingsgebieten“ gehören. Das gibt eine gewisse Sicherheit und ein Gefühl des „gut vorbereitet“-Seins. Die Wahrscheinlichkeit – anders als früher in der Schule – sich zufällig am Abend vorher nochmal den einen oder anderen „Problembereich“ anzugucken, der dann am nächsten Tag „abgefragt“ wird, ist so gering, dass es die Verunsicherung nicht wert ist.
Meine Klausuren haben an einem Montag angefangen. Ich habe das Wochenende vorher komplett frei gemacht und bin Sonntagabend schön mit Freunden etwas Essen und Trinken gegangen. Man sollte sich sicher nicht die „Kante geben“, aber ein Bierchen kann den geruhsamen Schlaf schon fördern. Auch zwischen den Klausuren sollte man nicht mehr allzu viel machen. Zwischen Zivilrecht und Strafrecht war ein Tag Pause, da habe ich mir dann schon nochmal ein paar Sachen angeguckt, aber das dient auch eher der Gewissensberuhigung als dass man noch irgendwelche Dinge „endlich verstehen“ würde.
VII. Vorbereitung auf die mündliche Prüfung und mündliche Prüfung selbst
Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung empfiehlt sich wirklich eine Arbeitsgemeinschaft, sofern man sie bisher nicht hatte. Wir haben das mit 4-5 Personen durchgezogen. Als Material hatten wir zwei „Vortragsbücher“. Das erste (von Pagenkopf/Rosenthal/Rosenthal) kann ich nicht wirklich empfehlen. Ich habe damals eine 15-seitige Fehlerliste an den Autor geschickt und als Dank zwei Exemplare der gleichen Autoren für den Aktenvortrag im zweiten Examen erhalten… Eine Neuauflage des Buches aus dem Boorberg-Verlag ist allerdings bis heute nicht erschienen. Die Mängel waren recht gravierend („der untaugliche Versuch ist nicht strafbar“) und auch vom Stil her sollte man sich so manches dort erwähnte besser verkneifen („ich freue mich, ihnen heute einen besonders spannenden Fall aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts vorstellen zu können“; „ich bedaure, dass meine Redezeit nun schon um ist“). Recht gut waren die kleinen Bücher aus der Beck-Reihe. Dort gibt es für jedes Rechtsgebiet ein Buch mit ca. 10-15 Vorträgen, die vom Niveau und der Falllösungstechnik zu empfehlen sind. Wir haben dann immer zu Beginn der Privat-AG einen Fall für jeden Teilnehmer ausgelost, der dann in der üblichen Vorbereitungszeit vorbereitet wurde. Danach haben wir die Vorträge nacheinander gehalten und bewertet. Auch hier bringt – auch das wurde in anderen Beiträgen schon angesprochen – Schönfärberei wenig. In mühevoller Kleinarbeit haben wir durch ständige Kritik z.B. einer Kommilitonin das „ähm“ abgewöhnt und auch (pingelig!) kleinere fachliche Ungenauigkeiten immer ganz genau angesprochen. Mit „das war schon ganz gut“ ist auch hier keinem geholfen. Beachtet auch hier: Systematik ist alles! In meinem Vortrag (Deliktsrecht) wurde lobend erwähnt, dass ich als einziger Kandidat der Reihe nach richtig und sauber getrennt zwischen den verschiedenen Haftungstypen (Haftung ohne Verschulden / Haftung aus vermutetem Verschulden / Haftung aus nachgewiesenem Verschulden) geprüft hatte. Sowas zeigt, dass man hier Grundlagen begriffen hat und macht mehr Eindruck, als wenn man 7 weitgehend überflüssige Kausalitätstheorien vorstellt, die nachher eh alle zum gleichen Ergebnis führen.
Fachlich sollte man sich an den normalen Prüfungsstoff halten, allerdings etwas mehr in „Frage-Antwort-Form“ übergehen. Dazu kann man entweder wieder eine „Abfrage-AG“ bilden oder – wenn man das wie ich bisher nicht gemacht hat – zum „Karteikarten-Lernen“ übergehen. Ich fand die Hemmer-Shorties sehr gut. Damit wurde man anfangs zwar belächelt, aber auch damit kann man noch Neues Lernen und es ist motivierend, wenn man in kürzerer Zeit mal 100 Karteikarten am Stück „durchhauen“ kann. Muss man sich wie ich im Sommer vorbereiten, sind die Shorties auch eine gute Alternative, nun doch mal die Grenzen zwischen Frei – und Lernzeit zu verwischen und z.B. am Kanal oder im Freibad wenigstens ein bisschen was fürs Gewissen zu tun.
Empfehlen würde ich zudem, bei einer mündlichen Prüfung zuzuöhren. Die Atmosphäre ist dann bekannt und nicht mehr ungewohnt. Man wird zudem feststellen, dass nichts Übermenschliches verlangt wird und die Prüfer (Ausnahmen bestätigen die Regel) meist wohlwollend sind. Ihr werdet dabei auch folgendes feststellen: Natürlich gilt das viel propagierte „ranquatschen“ – man muss antworten, auch wenn man zunächst vielleicht nicht genau weiß, worauf der Prüfer hinauswill. Allerdings bedeutet „ran“-quatschen auch: Irgendwann muss man beim Thema sein und die Frage beantworten. Nichts nervt Prüfer mehr, als wenn auf eine konkrete Frage dann ewige allgemeine Ausführungen folgen.
Richtig effektiv gestaltet sich die Vorbereitung wohl meist erst dann, wenn man die Protokolle in der Hand hält (hier in NRW 3 Wochen vorher). Diese sollte man auch durchaus ernst nehmen. Ich hatte bspw. Prüfung bei einem Notar, von dem es bisher erst zwei Protokolle gab. Das ist nicht viel, aber man kann auch hieraus Tendenzen erkennen. Er hatte bisher Erbrecht und Grundstücksrecht geprüft, also typische „Notargebiete“. Man sollte sich dann generell mal überlegen, was einem im Zusammenhang mit einem Notar so einfällt und was sich daraus für Fragen ergeben, die allgemein zivilrechtlicher Natur sind (Zweck der Formerfordernisse? Unterschied Beglaubigung / Beurkundung? etc.) und welche Rechtsgebiete so generell wohl in Frage kommen. Auf diesen sollte man dann auch aktuelle Entwicklungen drauf haben. Wie in meiner Prüfung zwei Leute wenig bis keine Ahnung vom Grundschuldrecht haben konnten und auch vom Risikobegrenzungsgesetz (damals aktuell) und den damit einhergehenden Änderungen noch nichts gehört hatten, ist mir unerklärlich. Es gilt hier einfach: Man muss nicht „viel“ machen, aber einfach mal drüber nachdenken was das „richtige“ ist, was man machen kann. Genauso verhielt es sich mit unserem Vorsitzenden: Er war (nebenbei) Vorsteher einer jüdischen Gemeinde und prüfte gerne Religions- und Meinungsfreiheit. Selbstverständlich ist man dann darauf verstärkt vorbereitet und steht nicht (wie wiederum die gleichen zwei Kandidaten)mehr oder weniger völlig auf dem Schlauch, wenn die Frage nach Herrn Lüth und dem Film „Jud Süß“ kommt.
Guckt euch außerdem – auch darauf wurde schon hingewiesen – aktuelle Forschungsprojekte von Profs an, wenn ihr diese als Prüfer habt. Das hat z.B. mein ehemaliger Chef hier in Münster als Standard erwartet und konnte es nicht begreifen, wenn dann auf diesem Gebiet völlige Ahnungslosigkeit herrschte. Er erwartete dann keine vertieften Kenntnisse, sondern einfach nur dass man z.B. mal seinen letzten Aufsatz gelesen hatte.
Ich hoffe, mit meinen Eindrücken aus der Examensvorbereitung an dem ein oder anderen Punkt eine Hilfestellung gegeben zu haben. Es ist ein Erfahrungsbericht, so dass ich hier natürlich auch Geschmacksfragen und persönliche Einschätzungen wiedergebe.
Fragen, Lob und Kritik sind jederzeit willkommen an fabianroesner [at] gmx punkt de.
Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Nicolas veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.
Examen ohne Rep – Ein Zwischenbericht
Kommerzielle Repetitorien gehören in der deutschen Juristenausbildung seit Jahrzehnten zum „Standardprogramm“ auf dem Weg zu einem – hoffentlich erfolgreichen – Staatsexamen. Erst seit einigen Jahren, so scheint es, ist unter Jurastudenten überhaupt bekannt, dass eine Vorbereitung ohne Repetitorium eine echte Alternative sein kann. Nichtsdestotrotz erscheint die Vorstellung allgemein immer noch als beängstigend oder geradezu leichtsinnig, auf die „Vorzüge“ eines solchen Jahreskurses gänzlich zu verzichten. Dass die Wiederholung und Vertiefung der Themen innerhalb einer privaten Lerngruppe mindestens genauso effektiv, wenn nicht sogar effektiver sein kann, ist den allerwenigsten bewusst. Und: Es macht Spaß!
Der folgende Bericht kann insoweit zwar nur als Zwischenbericht gewertet werden (Mein Examen steht erst Mitte nächsten Jahres an), soll aber trotzdem zumindest einige gewichtige Argumente für ein Examen ohne Rep liefern und gleichzeitig einen Einblick in die alltägliche Gruppenarbeit verschaffen. Nach nunmehr 8 Monaten (und über 50 Treffen!) konnten bereits einige Erfahrungswerte gesammelt werden, von denen es sich zu berichten lohnt. Hinsichtlich aller offen gelassenen Punkte kann ergänzend auf den sehr guten Artikel von Anna-Lena hingewiesen werden.
1. Rep oder AG?
Interessanterweise stellt sich diese Frage bei den meisten gar nicht. Dabei ist sie von allergrößter Wichtigkeit! Denn die Antwort bestimmt immerhin, wie man die nächsten 12-16 Monate verbringen wird, welchem Lernkonzept man folgt, welche Literatur man verwenden wird, etc. Es geht nicht darum, das Konzept Repetitorium schlechthin als Schwachsinn und „Geldmacherei“ darzustellen, denn eines ist sicher: Beide Vorbereitungsarten erfordern einen hohen Zeitaufwand und ein hohes und vor allem stetiges Arbeitspensum über viele Monate. Es geht vielmehr darum, den eigenen Weg zu finden, um für sich persönlich das Beste herauszuholen, anstatt dem allgemeinen Herdentrieb blindlings zu folgen. Hierfür muss aber zuerst eine Basis geschaffen werden, die die repetitorlose Vorbereitung als Konzept überhaupt mit einschließt. Die Entscheidung bleibt dann letztendlich jedem selbst überlassen.
Sicherlich bedeutet ein „Examen ohne Rep“ eine ganz andere Herangehensweise, die viel mehr Selbstständigkeit und ein gewisses Grundmaß an Disziplin erfordert. Die Auseinandersetzung mit der Gestaltung und der Organisation des eigenen „Lernprojekts“ macht einen nicht unbedeutenden Anteil aus. Gerade hierin liegen aber auch viele Bedenken, die in Anbetracht der schieren Fülle juristischer (Ausbildungs-)Literatur auf dem ersten Blick als berechtigt erscheinen. Ein Gefühl der Hilflosigkeit macht sich schnell breit. Dabei lassen sich die ersten Zweifel schon zu Beginn durch eine sorgfältige Planung ausräumen. Wichtig ist es, sich mit diesem Organisationsschritt auseinandersetzen zu wollen. Wer es grundlegend ablehnt, den Stoff in Eigeninitiative zu organisieren, dem sei das Repetitorium wärmstens ans Herz gelegt. Wer die Sache jedoch selbst in die Hand nimmt, wird sich im Anschluss umso motivierter und bestätigter fühlen, sobald die ersten Erfolgserlebnisse zu verzeichnen sind.
Dass es sich jedenfalls nicht um examenstechnisches „Kamikaze“ handelt, beweisen nicht nur die zahlreichen positiven Berichte wie das „Ex-O-Rep“©, auf juraexamen.info, sondern auch in Literatur und Internet (z.B https://www.michaelforster.net/index.html) aufzufinden sind.
2. Der AG-Plan
Das Projekt Examens-AG steht und fällt mit der rechtzeitigen Planung aller (!) AG-Sitzungen und den jeweils zu besprechenden Themen. Man sollte sich von vornherein darüber im Klaren sein, dass es eine Menge Stoff zu bewältigen gilt und hierfür ein konsequentes Durchhalten der terminlichen Vereinbarungen unablässig ist. Während jenes im Rep komfortabel für einen erledigt wird, muss an dieser Stelle gründliche Vorarbeit geleistet werden: Aufstellung und Zuteilung der Themenschwerpunkte, Planung der „AG-Wochen“ und der „AG-freien Wochen“, Urlaube, etc. Dies bildet das Grundgerüst, woran unter allen Umständen festzuhalten ist! Je detaillierter vorausgeplant, desto einfacher und klarer wird die spätere Durchführung ausfallen. Und desto höher wird das Erfolgserlebnis sein, das bereits Besprochene „abhaken“ zu können. Sicherlich sind kurzfristige Absprachen – spontane Krankheit, Geburtstagsfeier des Freundes, usw. – nicht zu vermeiden, sollten jedoch rechtzeitig oder mit Vereinbarung eines Ausweichtermins getroffen werden.
Für uns hat sich folgende Aufteilung als praktikabel erwiesen: Getroffen wird sich 2 Mal die Woche, Montag Vormittag und Donnerstag Nachmittag. Der zeitliche Rahmen pro Sitzung umfasst regelmäßig je nach Thema 3 – 4 Stunden, wobei darin 1 – 2 Pausen enthalten sein sollten. Die Vorbereitung der Sitzung umfasst in etwa die Tage, an denen keine AG stattfindet. Hinzu kommt noch etwa 2 Stunden selbstständige Nachbereitung, in denen die besprochenen Problemkomplexe nochmals durchgegangen werden sollten.
Für die inhaltliche Gestaltung des AG-Plans sei dabei wieder auf Ausführungen im Artikel von Anna- Lena verwiesen. Auch kann ein Blick in den Plan eines Rep-Jahreskurses nicht verkehrt sein. Ferner finden sich im Internet zahlreich Seiten, die sich mit dieser Frage auseinandersetzen, sowie empfehlenswerte Literatur (siehe Anhang).
3. Durchführung der AG-Sitzungen
Generell kann zwischen der „erarbeitenden“ oder der „falllösenden“ AG unterschieden werden. Wir – insgesamt 3 Leute – haben uns für die letztere Variante entschieden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Erlernte wird anhand von Fällen in schulmäßiger, mündlicher Lösung abgefragt und gleichzeitig in einen anwendungsbezogenen Zusammenhang gebracht. Nebenbei werden die mündlichen Fähigkeiten trainiert, juristische Zusammenhänge präzise und „auf den Punkt gebracht“ darzustellen. Während man sich im Rep zwischen den 30 – 40 Leuten auch mal verstecken kann, ist hier Handeln angesagt!
Bewährt hat sich dabei das Prinzip, die Sitzungen reihum abwechselnd vorzubereiten. Der Sitzungsleiter kopiert die notwendigen Unterlagen und gibt zu Anfang jeder Stunde eine etwa 20-30 minütige Einführung in den zu besprechenden Themenkomplex. Schließlich führt er seine Mitstreiter anhand der Lösungsskizze durch die Fälle, gibt Stichworte, wenn es mal hakt oder erklärt notfalls bestimmte Probleme etwas genauer. Wichtig hierbei ist selbstverständliche eine umfassende und gründliche Vorbereitung des Sitzungsleiters. Insbesondere die Fälle sollten hinsichtlich der Lösung genau durchgearbeitet und verstanden werden. Es schadet aber auch nicht, ein entsprechendes Lehrbuch o.ä. während der AG-Stunde in Reichweite zu haben. Die Bearbeitung von 2 – 3 Fällen mittlerer Länge pro Treffen hat sich dabei als realistisch erwiesen.
4. Fall-Literatur
Häufig wird vertreten, dass ohne Repetitorium die Gefahr viel zu hoch sei, die „wirklich wichtigen Fälle“ auszulassen. Nur der Repetitor verfüge über das nötige Geheimwissen hinsichtlich aller relevanten Probleme und Fallkonstellationen. Wer sich aber nur eine halbe Stunde mit wenigstens 2 Fallbüchern auseinandergesetzt hat, wird feststellen, dass bestimmte Standardprobleme gar nicht zu übersehen sind. Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass kein Mensch jeden einzelnen Meinungsstreit 100%ig kennen kann. Vielmehr bleibt es dem Gruppenleiter überlassen, neben den „Evergreens“ der Fall-Literatur auch das ein oder andere Randproblem in die Fallsammlung mit einfließen zu lassen. Ganz examenstypisch können sich die AG-Mitglieder auf diese Weise auch an unbekanntere Fallkonstellationen heranwagen.
Zu Anfang haben sich vor allem die „Prüfe dein Wissen“-Bände aus dem Beck-Verlag als praktisch erwiesen. Für längere Fälle können die JUS-Fallbücher mit ihren umfangreichen Lösungen herangezogen werden. Für das Strafrecht ist dabei der „Beulke Klausurenkurs“ besonders empfehlenswert. Für eine umfangreiche Liste guter Fallliteratur sei auf den Anhang zu diesem Artikel verwiesen.
Nichtsdestotrotz sollte man die aktuelle Rechtsprechung im Blick behalten, da sich auch hier immer wieder examensrelevante Fälle herausbilden können. Wir haben in der Gruppe die JURA, sowie die RÜ (Alpmann Rechtsprechungsübersicht) abonniert. Letztere glänzt dabei durch ihre gute fallbezogene Darstellung.
5. Motivation
Als besonders motivierend hat sich die Arbeit des Gruppenleiters herausgestellt: Wer die Verantwortung dafür trägt, für die anderen AG-Mitglieder den richtigen Stoff auszuwählen und angemessen zu präsentieren, muss sich mit dem Stoff intensiv auseinandersetzen. Immerhin ist die Qualität der AG-Stunde von einer gründlichen Vorbereitung direkt und unmittelbar abhängig!
4. Der eigene Lernplan und die Lernmaterialien
Nicht zu vergessen sei der eigene Lernplan, der gleichzeitig zum AG-Plan laufen muss. Ob man das persönliche Lernen an den Inhalten der AG-Stunden ausrichtet oder eine eigene Aufteilung vornimmt, ist Geschmackssache.
Letzteres ist zwar möglich, erfordert aber ein noch höheres Maß an Disziplin und Zeitmanagement, da oftmals 2 Themenkomplexe gleichzeitig behandelt werden müssen. Belohnt wird man hingegen damit, dass in einer später folgenden AG-Stunde bereits ein gewisser Wiederholungseffekt eintritt.
Ein Lernplan abgestimmt auf den AG-Plan bietet dagegen ausreichend Zeit, sich auf das anstehende Treffen intensiv(er) vorzubereiten. Für die Aufstellung des Lernplans sei wiederum auf die angefügten Hinweise verwiesen.
Bei der Auswahl der Lernmaterialien kommt es vor allem auf die persönlichen Vorlieben an. Wer mit Lehrbüchern nichts anfangen kann, der kann sich getrost an die Skripten der einschlägigen Repetitorien halten. Umgekehrt kann eine „gesunde Mischung“ nicht schaden, wichtig sollte in jedem Falle aber sein, sich auf Dauer an ein Werk zu halten. Ich habe in meiner Vorbereitung beispielsweise auf den „Joecks Studienkommentar“ im Strafrecht und den „Wolff-Decker VwGO – VwVfG“ gesetzt; für die Grundlagen im Zivilrecht aber die Lehrbücher von Brox herangezogen.
Wichtig ist es lediglich, auch hinsichtlich der Lernmaterialien einen gewissen Planungszeitraum anzusetzen, bevor ist mit den eigentlichen „Pauken“ anfangen soll.
6. Wiederholungsphase
An die Zeit der AG sollten sich mindestens 2 Monate der intensiven Wiederholung anschließen! Für diese Zeit muss schon während der Erarbeitungs- und Lernphase ein geeignetes Lernmedium angelegt werden. Karteikarten, selbstverfasste Skripten, Mindmaps – die Möglichkeiten sind zahlreich. Beliebt sind häufig Karteikarten, da sich so Wissen komprimiert und handlich speichern und abrufen lässt.
7. Der Klausurenkurs
Nicht nur die Inhalte, sondern auch das Klausurenschreiben selbst will gelernt sein! Zeitmanagement, Schwerpunktsetzung, Problembewusstsein – dies alles erfordert Übung und einen gewissen Grad an Routine. Daher sollte möglichst früh damit angefangen werden, den örtlichen Klausurenkurs zu besuchen. Auch wenn die Ergebnisse zu Anfang frustrierend sein werden, stellt sich schon nach kurzer Zeit ein gewisser Übungseffekt ein, der in den Folgewochen und –monaten bereits erste Früchte trägt. 🙂
8. Fazit
Das Examen ohne Rep bringt zwar einen vor allem zu Anfang erhöhten Planungsaufwand mit sich, stellt aber eine echte Alternative zur Vorbereitung mittels eines kommerziellen Repetitoriums dar. Vor allem das grundsätzliche Erfordernis einer eingehenderen, selbstständigeren Beschäftigung mit dem Lernstoff weckt zwangsläufig ein höheres Interesse für juristische Themen und damit verbunden bestenfalls ein tieferes Verständnis für die Materie. Denn nicht konsumieren, sondern agieren ist die Devise! Darüber hinaus werden mit Blick auf die mündliche Prüfung auch solche Fähigkeiten geschult, die im Rep schnell zu kurz kommen.
9. Anhang
Zur Liste mit empfehlenswerter Literatur geht’s hier.
Wir freuen uns, heute einen Erfahrungsbericht unserer Gastautorin Anna – Lena posten zu können zum Thema „Examen ohne Repetitor“. Dies umso mehr, da wir persönlich diesbezüglich wenig eigene Erfahrungen mit einfließen lassen können. Die Verfasserin hat ein (mit Prädikat) abgeschlossenes Studium in Freiburg hinter sich.
Examen ohne Repetitor
Das Examen rückt näher und so langsam stellt sich die Frage, wie man sich denn am Besten auf den “Hammer am Ende” vorbereiten sollte. Für die meisten beschränkt sich die Wahl auf zwei Alternativen: kommerzielles Repetitorium oder Ex-o-Rep (Examen ohne Repetitor) mit einer Lerngruppe. Der folgende Beitrag soll Mut zum Ex-o-Rep machen und ein kleine Anleitung für einen gelungenen Einstieg bieten.
To Rep or not to Rep?! Eine Entscheidungshilfe… Kommerzielle Repetitorien sollen hier gar nicht verteufelt werden, sie leisten häufig gute Arbeit und insbesondere für auditive Menschen mag es durchaus die richtige Vorbereitungsform sein. Viele Studenten besuchen ein Repetitorium jedoch nicht aufgrund einer bewussten Entscheidung, sondern vielmehr aus „Gruppenzwang“, bzw. weil sie eine Vorbereitung ohne Repetitorium für sich selbst als nicht diskutabel empfinden. Das ist schade, denn vieles, was vermeintlich nur ein kommerzielles Repetitorium leisten kann, kann das Ex-o-Rep auch, zum Teil sogar besser!
Viele erhoffen sich vom Repetitorium Antrieb und Motivation, den Stoff bis zur nächsten Stunde auch wirklich gelernt zu haben – wer nicht über unglaubliche Eigenmotivation verfügt, wird hin und wieder einen kleinen Schubs nötig haben. In den Examenskursen der kommerziellen Repetitorien sitzen jedoch oft weit über 50 Personen, eine Masse, in der man durchaus gut untertauchen kann. Eine Ex-o-Rep-Lerngruppe besteht hingegen im Regelfall aus 3-5 Personen – zum Verstecken keine Chance! Wer hier nicht anständig gelernt hat, fällt sofort auf. Zwar wird einen die eigene Lerngruppe nicht sofort lynchen, aber es verursacht schon ein schlechtes Gefühl, alle anderen aus eigener Faulheit auszubremsen. Für Motivation zur nächsten Stunde ist damit immer gesorgt.
Ein weiterer Vorteil des kommerziellen Repetitors ist die Ausgabe umfangreicher Lernmaterialien, eine weitere Suche nach Büchern etc. erübrigt sich damit meistens. Klar, in einer Lerngruppe gibt es so etwas nicht, aber die juristischen Bibliotheken sind voll mit Skripten und Lehrbüchern, viele Professoren stellen mittlerweile eigene Vorlesungsskripte und PowerPoint-Präsentationen online. An Materialen mangelt es also durchaus nicht. Man muss sich nur die richtigen heraussuchen. Durch Querlesen benötigt man dazu normalerweise nicht länger als eine halbe Stunde und man lernt nun mit einem Buch, das einem auch wirklich entgegenkommt.
Ein weiteres Argument für das Repetitorium ist für viele die Angst, etwas beim Lernen zu vergessen. Die Angst ist durchaus nachvollziehbar, dennoch ist das angesichts zahlreicher Lehrbücher, Skripten und Vertiefungsvorlesungen sehr unwahrscheinlich. Hierauf komme ich später noch einmal zurück.
Ein letztes Vorurteil soll nun zum Schluss noch beseitigt werden: Ex-oRep sei nur etwas für Überflieger. Das stimmt so nicht. Bei der Frage nach Repetitor oder Ex-o-Rep geht es weniger um Unterschiede im Inhalt, als um die äußere Organisation des Lernens. Dabei kommt es darauf an, dass man ein Mindestmaß an Eigenorganisation und Disziplin mitbringt und nicht, ob man ohnehin schon alles kann. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine ordentliche Leistungssteigerung auch beim Ex-o-Rep immer „drin“ ist.
Wie geht´s weiter? Steht die Entscheidung für eine Vorbereitung Ex-o-Rep fest, müssen einige Vorbereitungen getroffen werden. Mitstreiter wollen gefunden, ein Lernplan erstellt werden und man muss sich einigen, wie die AG-Sitzungen gestaltet werden. Eins nach dem anderen:
Lernpartner… Im besten Fall hat man seine Mitstreiter schon während des Studiums gefunden und hat schon einmal auf Klausuren zusammen gelernt. Man kann sich aber auch erst zur Examensvorbereitung zusammenfinden. Häufig bieten die Fachschaften der Unis Treffen oder Listen am schwarzen Brett an, in denen man suchen kann, ansonsten muss man ein bisschen kreativ sein. Die optimalen Lernpartner sollten in etwa über die gleiche Motivation und Disziplin für das Examen verfügen; jemand, der nur 3 Stunden auf „ein 4 gewinnt“ lernt, wird mit einem 10-Stunden-18-Punkte-Lerner nicht glücklich und anders herum. Eine gut funktionierende Gruppe besteht normalerweise aus 3-5 Personen, wobei 3 wenig und 5 schon fast zu viele sind.
AG-Form… Hat man sich gefunden, muss man sich einigen, wie die AG-Sitzungen gestaltet werden sollen. Diesbezüglich sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt: gemeinsames Lernen, Fall-AGs, Wiederholungssitzungen, Abfragestunden sind in allen Varianten möglich, z. B. eine Fall-AG, kombiniert mit Wiederholungseinheiten vor der eigentlichen Sitzung.
Lernplan… Darauf aufbauend muss ein Lernplan erstellt werden. Dies nimmt ein bisschen Zeit in Anspruch, am Besten reserviert sich die Lerngruppe dafür ein Wochenende, so kann man nach getaner Arbeit noch gemeinsam etwas unternehmen. Zur eigentlichen Erstellung arbeitet man sich vom Groben ins Feine durch. Unentbehrlich dabei ist die JaPrO – so hat man alle relevanten Gebiete stets im Blick. Als erstes legt man die Länge der gemeinsamen Vorbreitung fest (idR 12-15 Monate), wie oft man sich wöchentlich trifft (idR 2-3 Mal) und wie lange die einzelnen Sitzungen dauern sollen (idR 3-5 Stunden inkl. Pause). Dann werden die einzelnen Sitzungen auf Zivil-, und Öffentliches und Strafrecht entsprechende der Examensrelevanz gewichtet verteilt (bspw. 50-30-20). Anschließend wird innerhalb der Rechtsgebiete weiter ausdifferenziert: wie viele Sitzungen für BGB AT, Schuldrecht AT und BT bzw. Verwaltungsrecht, Staatsrecht, Prozessrecht und Strafrecht AT und BT etc. Als letzten Schritt teilt man die einzelnen Sitzungen auf: eine Sitzung Diebstahl, eine Sitzung für Entstehung der Grundschuld und eine weitere für Übertragung etc. Damit ist der Lernplan fertig Das hört sich erst einmal nach viel Arbeit an, hat aber auch etwas Positives: durch die intensive Beschäftigung mit dem Stoff wird er überschaubar, man steht nicht mehr vor einem unüberwindbaren Berg an Lernstoff und hat selbst im Kopf, welche Gebiete examensrelevant sind. Die lange Zeit bis zum Examen ist nun „mit Leben“ gefüllt und das vage, etwas unsichere Gefühl verflüchtigt sich langsam.
Es geht los! Wenn der Lernplan erst einmal steht, kann es (fast) losgehen. Worum man sich jetzt noch kümmern muss, ist ein Raum für die AG-Sitzungen. In manchen Unis kann man sich Räume zuteilen lassen, ein Tisch in einer großen WG-Küche tut es aber auch.
AG-Sitzungen…Hat man sich auf eine Fall-AG verständigt, ist es ratsam, reihum einen der Mitlerner als Sitzungsleiter zu bestimmen. Das macht man am Besten schon bei der Erstellung des Lernplans, damit die Verteilung der verschiedenen Rechtsgebiete in etwa gleichmäßig ist. Der Sitzungsleiter bereitet die Sitzung vor, sucht Fälle heraus, kopiert Sachverhalte und Lösungen und arbeitet die Fälle schon einmal durch. In der Sitzung kann er so die Mitstreiter durch die Falllösung führen und Hilfestellung geben, wenn es hakt. Geeignete Fälle findet man über Online Datenbanken (Stichwort: Examensklausur + das jeweilige Thema) in den Ausbildungszeitschriften und Fallbüchern; eine gute Hilfe leistet auch der „Der Fundus“ von Tholl, eine Sammlung von thematisch geordneten Fällen aus JuS, JA und Jura.
In der Sitzung sollte ein bisschen Zeit zu Eindenken in den Sachverhalt und das Anfertigen einer knappen Lösungsskizze gewährt werden, danach wird der Fall mündlich gelöst. Als sehr hilfreich für die Sitzungen haben sich die Studienkommentare aus dem Beck Verlag erwiesen, so kann man Probleme gleich nachschlagen, wenn es einmal nicht weitergeht.
Lernen… Das eigentliche Lernen des Stoffs bleibt bei einer Fall-AG jedem selbst überlassen. Die Materialen sollte man den eigenen Vorlieben anpassen. Auch wenn man nicht zum Repetitorium geht, kann man dennoch mit Skripten lernen. Daneben gibt es Lehrbücher, Vorlesungsmitschriften, vielleicht ein besonders gutes Skript oder Powerpoint-Präsentation eines Professors… Empfehlenswert ist es auch, die Veranstaltungsangebote der Uni zu nutzen, Wiederholungs- und Vertiefungskurse sind eine gute zusätzliche Wissensquelle, sie sorgen aber auch für Abwechslung im etwas tristen Lernalltag. Hinsichtlich der Auswahl der Kurse sollte man ehrlich mit sich sein, denn 90 min sind wertvolle Zeit. Lerne ich gut durch zuhören? Bringt mir der Kurs etwas, kann ich dem Professor gut folgen? Alle Kurse kann man häufig aus Zeitmangel nicht belegen, daher ist etwas Mut bei der Auswahl gefragt.
Klausurenschreiben… Sehr wichtig ist weiterhin das Schreiben von Klausuren. Den meisten Jurastudenten wird im Laufe ihres Studiums aufgefallen sein, dass inhaltliches Können und Klausuren-schreiben-können zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Deshalb sollte man die erste 5-stündige Klausur nicht erst im Examen schreiben. Außerdem kann man anhand der Klausuren seinen Wissensstand objektiv beurteilen lassen. Mein persönlicher Tipp lautet daher schreiben, schreiben, schreiben –von Anfang an und das Geschriebene auch abgeben! Von Anfang an mitschreiben, weil es von Anfang an etwas bringt: es fällt einem immer irgendetwas ein, vielleicht erst nach 90 min herumstochern, aber immerhin. Setzt man sich in einer Klausur einmal intensiv mit einem Problem auseinander, versteht man es zudem viel besser. Außerdem umgeht man so eine Falle: Auch nach 2, 4 oder 6 Monaten Examensvorbereitung hat man viele Rechtsgebiete noch nicht behandelt und fühlt sich immer noch nicht „klausurbereit“. Irgendwann muss man mit dem Klausurenschreiben jedoch anfangen. Auch im Examen kann man in Klausuren auf Sachverhalte oder Probleme treffen, die man so nicht kennt. Da ist es besser, solche Situation vorher geübt zu haben und sich selbst vertrauen und sagen zu können: ich kann damit umgehen.
Ein paar Tipps zum Abschluss… Ex-o-Rep hat viele Vorteile, häufig stellt man jedoch die Minderheit dar. Wenn Kollegen aus dem Repetitorium von wahnsinnig examenrelevanten Problemen sprechen, von denen man selbst gerade zum ersten Mal hört, muss man schon sehr stoisch veranlagt sein, um nicht flatterige Nerven zu bekommen. Davon sollte man sich nicht zu sehr beeinflussen lassen: es ist wirklich äußerst unwahrscheinlich, dass man etwas vergisst. Erstens sehen 16 wachsame Augen sehr viel, zweitens besucht man Veranstaltungen und drittens lernt man mit vollständigen Lehrbüchern/Skripten. Meistens wird das Problem in einer späteren AG-Sitzung noch behandelt. Zweifel tauchen in jeder Examensvorbereitung auf, davor sind auch Repetitoriumsgänger nicht gefeit.
Fazit Ich hoffe, dieser kleine Text hat das Ex-o-Rep ein wenig „entmystifiziert“ und macht vielen LeserInnen Mut zur selbstbestimmten Vorbereitung. Zwar mag der zeitliche Aufwand größer sein, aber die sehr intensive Auseinandersetzung mit dem Stoff ist mit Blick auf das Examen durchaus positiv zu werten und verhilft zu einem vertieften Verständnis des Rechts. Außerdem ist es ein unglaublich motivierendes Gefühl zu merken, was man selbst leisten kann. Ex-o-Rep ist keine Notlösung, sondern eine vollwertige Alternative, die viele Vorteile aufweist.
Ein letzter Aspekt: für ein kommerzielles Repetitorium zahlt man im Schnitt mehr als € 1500 für einen kompletten Kurs – was man mit diesem Geld sonst noch machen könnte, überlasse ich eurer Fantasie… 🙂
Als weitere Hilfestellung sei auf das Forum und auf folgendes Buch verwiesen, eine echte Motivationsspritze mit vielen hilfreichen Details und Tipps:
Achim Berge, Christian Rath und Friederike Wapler: Examen ohne Repetitor, 2001, Nomos Verlag.