Der beck-Ticker berichtete gestern, dass Bundespräsident Wulff das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlrechts unterzeichnet hat.
Damit bestehen jetzt keine Hindernisse mehr zur Wirksamkeit des Gesetzes. Das Gesetz wurde damit gemäß Art. 82 Abs. 1 GG wirksam vom Bundespräsidenten gegengezeichnet. Damit muss das Gesetz nur noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden und tritt damit nach Art. 82 Abs. 2 GG mit dem dort bezeichneten Tag oder 14 Tage nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Siehe zur Wahlrechtsänderung auch unsere Artikel:
Reform des Wahlrechts passiert Bundesrat
Reform des Wahlrechts überfällig
und allgemein zu Überhangmandaten
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