Im Skandal um die nicht zugelassenen Billig-Brustimplantate des Herstellers PIP hat die französische Justiz ein Anklageverfahren gegen Unternehmensgründer Jean-Claude Mas eingleitet. Dem 72-Jährigen wird nach Angaben seines Anwalts fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen (mehr dazu hier).
Für mündliche Prüfungen bietet der Fall eine gute Gelegenheit, sich noch einmal mit den Grundsätzen der Fahrlässigkeitsdelikte auseinanderzusetzen. Auch die Frage, inwiefern medizinisch indizierte Eingriffe eine Körperverletzung darstellen, sollte geläufig sein.
Im Übrigen sei für die Prüfungsgespräche auf den dem Wesen nach vergleichbaren Fall der Strafbarkeit des Kapitäns der Costa Concordia verwiesen.