Wir hatten im Juli letzten Jahres über die BGH Entscheidung zum Lehrerbewertungsportal spickmich.de berichtet. Eine Lehrerin hatte nun eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt, welche aber mit Beschluss vom 16. August 2010 vom BVerfG nicht angenommen wurde (Az. 1 BvR 1750/09).
Somit bleibt das Urteil des Bundesgerichtshofes (VI ZR 196/08) bestehen, der das Modell des Lehrerbewertung grundsätzlich für zulässig erachtet hatte. Einen lesenwerten Artikel zu diesem Thema findet ihr hier.
Dass auch Entscheidung mit Bezug zu IT Gegenstand einer Examensklausur sein können, zeigt die erste Zivilrecht Examensklausur, die in NRW lief, wo es darum ging, ob der Nutzer einer Online Plattform Netzwerke-VZ.de die Unterlassung der Nutzung persönlicher Daten verlangen kann.
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