Mit Erscheinen der Pressemitteilung Ende Juni zur examensrelevanten Sterbehilfe-Entscheidung des 2. Strafsenats des BGH hatten wir versucht, eine Lösung im Gutachtenstil herauszubringen. Die Entscheidung (2 StR 454/09) ist nun seit Freitag im Volltext verfügbar.
Die Leitsätze der Entscheidung:
1. Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung (Behandlungsabbruch) ist gerechtfertigt, wenn dies dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht (§ 1901a BGB) und dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen.
2. Ein Behandlungsabbruch kann sowohl durch Unterlassen als auch durch aktives Tun vorgenommen werden.
3. Gezielte Eingriffe in das Leben eines Menschen, die nicht in einem Zusammenhang mit dem Abbruch einer medizinischen Behandlung stehen, sind einer Rechtfertigung durch Einwilligung nicht zugänglich.
Hier der Link zum Volltext der Entscheidung.
Empfehlenswert zudem die Ausarbeitung des Sterbehilfe Falls bei Fall des Monats – September 2010
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Sören Hemmer veröffentlichen zu können. Der Autor hat Rechtswissenschaften an der Universität Bonn studiert und strebt nun das Referendariat an. A. Einleitung Gleich […]
Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Moritz Augel veröffentlichen zu können. Der Autor ist studentische Hilfskraft am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Anstoß […]
Wir freuen uns einen Gastbeitrag von Christian Mildenberger LL.M. veröffentlichen zu können. Der Autor ist Rechtsreferendar am OLG Köln, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn sowie Lehrbeauftragter an der Fliedner […]
Support
Unterstütze uns und spende mit PayPal
© 2022 juraexamen.info