Der Bundestag hat am heutigen 23.05.2012 eine Verfassungsänderung mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen, nach der nun Parteien, die nicht zur Bundestagswahl vom Bundeswahlausschuss zugelassen sind, noch vor der Wahl den Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht beschreiten können.
Ausführliche Informationen hierzu findet man auf den Seiten des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf findet man hier bzw. bzgl. der Grundgesetzänderung hier.
Hintergrund der Änderung
Nach bisheriger Rechtslage konnte gegen die Nichtzulassung zu Kommunal- und Landtagswahlen Beschwerde bei der nächsthöheren Prüfungsebene eingelegt werden. Bei einer Bundestagswahl bestand ein solcher vorheriger Rechtsschutz nicht; hier waren die Parteien auf eine nachträgliche Wahlprüfungsbeschwerde beschränkt, die aber nicht die Verletzung der Rechte, sondern die Gültigkeit der Wahl zum Inhalt hat. Eine solche Klagemöglichkeit wird durch die Neueinfügung des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4c GG geschaffen.
Um sich einen Überblick über die bisherige Rechtslage zu verschaffen, empfiehlt sich ein Blick auf unsere Artikel hierzu:
- Klage der „Grauen Panther“
- Klage der „PARTEI“ und der „Freien Union“
- Abweisung der Klage von „PARTEI“ und der „Freien Union“