Der Vorschlag der Bundesregierung für ein Tarifeinheitsgesetz ist nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wegen Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 3 GG verfassungswidrig (s. Tagespresse). Dies entspricht der hier bereits vertretenen Ansicht (s. unseren grundlegenden Beitrag).
Kurz zusammengefasst: Die gesetzlich angeordnete Verdrängung eines abgeschlossenen Tarifvertrages durch die Kollektivvereinbarung einer anderen Gewerkschaft stellt einen Eingriff in Art. 9 Abs. 3 GG dar. Dieser müsste gerechtfertigt sein, d.h. insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Hier können verschiedene Argumente (Sicherung des Betriebsfriedens, Stärkung der Tarifautonomie, Vereinfachung der Abrechnung vs. Monopolisierung, Minderheitenschutz) ausgetauscht werden, eine generelle Verdrängungswirkung wird aber m.E. unzulässig sein.
Spannend bleibt, wie es jetzt weitergeht. Ob der Gesetzgeber das große Risiko einer Karlsruher Klatsche eingeht, ist doch mehr als fraglich. Wahrscheinlicher, da verfassungsrechtlich (eher) zulässig, wird die Normierung einer obligatorischen Schlichtungslösung oder Absprachepflichten zwischen den Gewerkschaften sein – oder ein vollständiges Abstandnehmen von dem Vorhaben. Nicht nur in der öffentlichen Wahrnehmung dringender erscheint darüberhinaus eine Regelung des Streiks in der Daseinsvorsorge (Bahn, ÖPNV, Flugverkehr).
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Eine gut gemeinte Geste, die aber in einem juristischen Fiasko enden kann: Nach dem Ableben des Erblassers geht das Vermögen des Verstorbenen auf seine Erben über, welche – statt das […]
Das Versäumnisurteil gegen den Beklagten gem. §§ 331 ff. ZPO ist eine gute Möglichkeit eine Examensklausur im Zivilrecht prozessual einzukleiden, ohne den Fall mit Problemen des Prozessrechts zu überladen. Denn […]
Im Examen ist ein Verständnis für die systematischen Zusammenhänge unerlässlich. Allerdings kommt man hin und wieder nicht um das Auswendiglernen gewisser Lerninhalte herum. Die folgenden 10 Eselsbrücken und Merktipps aus […]
Support
Unterstütze uns und spende mit PayPal
© 2022 juraexamen.info