Der Verlag von JURA INTENSIV stellt uns monatlich zwei Beiträge aus der Ausbildungszeitschrift RA (Rechtsprechungs-Auswertung) zwecks freier Veröffentlichung auf juraexamen.info zur Verfügung.
Der heutige Beitrag
“Öffentlicher Verkehrsraum für Versammlung“
befasst sich mit einer weiteren Entscheidung aus dem Themenkomplex „Stuttgart 21″. Das Verwaltungsgericht musste in einem Eilrechtsschutz-Verfahren unter verschiedenen Gesichtspunkten die Vereinbarkeit einer Demonstration in der Kopfbahnsteighalle des Stuttgarter Hauptbahnhofs mit den Vorgaben des Versammlungsrechts überprüfen. Der Beschluss ist in den weiteren Kontext der Fraport-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuordnen und betrifft unter anderem die Frage, ob es sich bei einer Demonstration auch dann um eine Versammlung „unter freiem Himmel“ im Sinne des Art. 8 Abs. 2 GG iVm §§ 14 ff. VersG handeln kann, wenn sie mitten in einem Gebäude stattfindet (hier: Stuttgarter Hauptbahnhof). Wie immer werden die Erwägungen des Gerichts gutachterlich aufbereitet.
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