Wie einer aktuellen Meldung im Beck-Ticker zu entnehmen, hat der Bundesrat am 06.07.2012 das Gesetz zur Einführung des sogenannten Warnschussarrests für jugendliche Straftäter gebilligt.
Damit können in Zukunft Jugendliche, die eine Jugendstrafe auf Bewährung erhalten haben, zusätzlich für einen bestimmten Zeitraum in den Jugendstrafvollzug kommen. Dieses neue Instrument soll vor allem zur Abschreckung dienen, da Bewährungsstrafen gerade unter Jugendlichen und Heranwachsenden nicht selten als „Freifahrtschein“ aufgefasst werden. Der Erziehungseffekt tendiert häufig gegen Null. Durch den Warnschussarrest sollen die Täter angehalten werden, über ihr Verhalten intensiver nachzudenken.
Bisher war lediglich Jugendstrafe oder Arrest (Freizeitarrest, Dauerarrest) möglich. Der Beginn des Strafvollzugs muss innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft des Urteils erfolgen.
Die Thematik ist vor allem für Referendare in der Station für Strafsachen und für das 2. Staatsexamen relevant. Mit einem in Kraft treten der neuen Regelung ist in den kommenden Monaten zu rechnen.
Weiterführende Infos zum Thema Warnschussarrest gibt es hier.