I. Schutzbereich
1. Persönlicher Schutzbereich
→ Deutschengrundrecht, Art 116 GG
2. Sachlicher Schutzbereich
→ Beruf: jede auf Dauer angelegte, der Schaffung oder Erhaltung einer Lebensgrundlage dienenden Betätigung
II Eingriff
→ Subjektiv oder objektiv berufsregelnde Tendenz
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
1. Schranke
→ Regelungsvorbehalt gem. Art. 12 I 2 GG
2. Schranken-Schranke
→ Verhältnismäßigkeit
Drei-Stufen-Theorie:
- Stufe: Berufsausübungsregelung
- Stufe: Subjektive Berufswahlregelung
- Objektive Berufswahlregelung