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Schlagwortarchiv für: Aktenvortrag

Gastautor

Rezension: Jäckel, Der zivilrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen, 2. Aufl. 2010

Rezensionen, Verschiedenes

Von Claudia Lecking
Jäckel, „Der zivilrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen“, 2. Auflage 2010, ISBN 978-3-406-61437-8
Das Buch ist Teil der JuraKompakt-Reihe – Studium und Referendariat. Aus dieser Reihe gibt es außerdem noch Jäckel/Schneider, „Der strafrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen“ und Kerst, „Der öffentlich-rechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen“.  Es richtet sich an Referendare, die – so werden alle Verfasser der Ratgeber-Bücher nicht müde zu betonen – so früh wie möglich mit der Vorbereitung für den Aktenvortrag beginnen sollten.
1. Erscheinungsbild
Das äußere Erscheinungsbild überzeugt. Die Schriftgröße mag etwas klein geraten sein, durch sinnvolle und aussagekräftige Zwischenüberschriften und den maßvoll eingesetzten Fettdruck ist es aber sehr einfach, sich auch nach erfolgter Lektüre noch einmal schnell einen kurzen Überblick zu verschaffen. Die Formulierungsbeispiele, die sich über die ersten 57 der insgesamt 94 Seiten verteilen, sind grau unterlegt und kursiv gedruckt.
2. Aufbau und Inhalt
Die ersten vier Kapitel befassen sich mit eher allgemeinen Erläuterungen und Ratschlägen zu den Grundlagen, der Vorbereitung auf den Aktenvortrag, der äußeren Vorgehensweise und den typischen Hindernissen sowie der Bearbeitung der Prüfungsaufgabe. Diese circa ersten zwanzig Seiten finden sich beinahe wortgleich auch in den bereits erwähnten anderen beiden Büchern dieser Reihe, wobei sich die jeweiligen Verfasser durchaus die Mühe gemacht haben die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes zu berücksichtigen. Als besonders hilfreich hervorzuheben sind insofern die „Worst-Case-Exit-Strategien“ für den Fall, dass dem Prüfling die Zeiteinteilung während des Vortragens misslingt oder der rote Faden verloren geht.
Das fünfte Kapitel widmet sich detaillierter dem grundlegenden Aufbau speziell des zivilrechtlichen Aktenvortrags. Der Verfasser spart auch hier nicht mit einfach umzusetzenden Ratschlägen und Beispielformulierungen, u. a. für Pauschalisierungen und Verweisungen. Auch in diesem Teil sind die Formulierungsbeispiele besonders nützlich, die für fast jede Fragestellung eine Antwort parat haben. Insbesondere die Hinweise in Bezug auf die Darstellung des Sachberichts sind hilfreich.
In den folgenden zwei Kapiteln werden sodann die Besonderheiten von Aktenvorträgen aus richterlicher und anwaltlicher Sicht dargestellt. Aus der richterlichen Perspektive werden u. a. die besonderen Fallkonstellationen der einseitigen Erledigungserklärung, der Widerklage, des Berufungsverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes herausgegriffen. Hier wäre es durchaus hilfreich gewesen an passender Stelle den Aufbau kurz zusammenfassend darzustellen, z. B. durch die Abbildung eines Prüfungsschemas. Auch habe ich die besondere Konstellation des Prozesskostenhilfeantrags vermisst, bei dem sich insbesondere hinsichtlich der Bezeichnung der Beteiligten, der Sachverhaltsdarstellung und der Antragswiedergabe Besonderheiten ergeben. Aus der Sicht des Rechtsanwalts wird auf die unterschiedlichen Aufbaumöglichkeiten, je nachdem ob aus Klägerpersektive oder als Anwalt des Beklagten zu beraten ist, hingewiesen. Das Kapitel schließt mit einer komprimierten, aber sehr nützlichen Zusammenfassung denkbarer Zweckmäßigkeitserwägungen. Hierin liegt ein Vorzug des Werks gegenüber anderen Darstellungen.
Im achten und letzten Kapitel schließlich – nach immerhin 57 von 94 Seiten – sind vier Übungsfälle abgedruckt. Zwei der Fälle haben einen Vortrag aus Sicht des Gerichts, zwei einen Vortrag aus Sicht des beratenden Anwalts zum Gegenstand. Die Vorträge weisen – wie auch die Aktenvorträge im Examen – unterschiedliche Schwierigkeitsgrade auf. Nach Darstellung des Aktenstücks ist eine ausformulierte Lösung abgedruckt, also letztlich der Vortrag, so wie er vor der Prüfungskommission in der mündlichen Prüfung zu erfolgen hätte. Dies ist insbesondere deshalb hilfreich, weil in den, über die Internetauftritte einiger Landesjustizprüfungsämter aufzufindenden Lösungsskizzen zu den dort zu Übungszwecken angebotenen Aktenvorträgen, kein Wort über die Darstellung im Rahmen des Sachberichts zu finden ist. Teilweise finden sich bereits in den Fußnoten zur ausformulierten Lösung neben weiterführenden Hinweisen und Fundstellen auch Anmerkungen zu den gewählten Formulierungen, in jedem der vier Fälle schließt die Darstellung mit ergänzenden Bemerkungen, die dem Leser noch einmal kurz die jeweiligen Besonderheiten des Falles und vor allem die erforderliche Schwerpunktsetzung vor Augen führen.
Auf den letzten beiden Seiten – vor dem Stichwortverzeichnis – finden sich zwei Kurzübersichten über den Aufbau und die Zeiteinteilung sowie das „Wichtigste auf einen Blick“.
3. Fazit
Dieses Werk ist insgesamt – trotz einiger Verbesserungsmöglichkeiten – mit das Beste, das derzeit auf dem Markt erhältlich ist. Es eignet sich nicht nur für die bereits frühzeitige Vorbereitung im Rahmen des Referendariats sondern vor allem auch für die Zeit des Lernens unmittelbar vor der mündlichen Prüfung und enthält für viele denkbare Fallkonstellationen nützliche Hinweise und Lösungsmöglichkeiten. Insbesondere mit Blick auf die unterschiedlichen Anforderungen in den verschiedenen Bundesländern – allein die Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag variiert zwischen 60 und bis zu 90 Minuten – kann und will es wohl das selbständige Einüben von Aktenvorträgen allerdings nicht ersetzen. Insofern sind auch die Übungsfälle nur bedingt zur – examensrealitätsnahen – Vorbereitung geeignet. Hier ist vor allem der Referendar selbst gefragt, sich über die entsprechenden Internetangebote der Justizprüfungsämter das notwendige Übungsmaterial zu beschaffen.
Die Autorin Claudia Lecking absolvierte ihr Studium und ihr Referendariat in Bonn. Sie ist derzeit wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Düsseldorf.

11.06.2012/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2012-06-11 08:30:002012-06-11 08:30:00Rezension: Jäckel, Der zivilrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen, 2. Aufl. 2010
Gastautor

Rezension: Jäckel/Schneider, Der strafrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen, 2. Aufl. 2011

Rezensionen, Verschiedenes

Von Claudia Lecking
Jäckel/Schneider, „Der strafrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen“, 2. Auflage 2011, ISBN 978-3-406-62816-0
Das Buch ist Teil der JuraKompakt-Reihe – Studium und Referendariat. In dieser Reihe sind außerdem noch Jäckel, „Der zivilrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen“ und Kerst, „Der öffentlich-rechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen“ erschienen. Das Buch ist für Referendare geschrieben, die frühestmöglich damit beginnen sollten Aktenvorträg einzuüben – dies zu betonen, werden alle Verfasser der Ratgeber-Bücher nicht müde.
1. Erscheinungsbild
Das Buch überzeugt durch sein ansprechendes äußeres Erscheinungsbild. Den Lesefluss störende Rechtschreibfehler sind nicht ersichtlich, lediglich die Schrift könnte ein wenig größer sein. Die gewählten Zwischenüberschriften sind sinnvoll und aussagekräftig. Der maßvolle Fettdruck ermöglicht es sich auch im Nachhinein, also nach der vollständigen Lektüre, noch einmal schnell das bereits Gelesene vor Augen zu führen. Die Formulierungsbeispiele, die sich durch die ersten 66 der 118 Seiten ziehen, sind grau unterlegt und kursiv gedruckt. Ebenfalls grau unterlegt sind die abgebildeten Prüfungsschemata.
2. Aufbau und Inhalt
Im Kapitel 1 bis Kapitel 4 finden sich eher allgemeine Ratschläge und Erläuterungen zu Grundlagen, Vorbereitung auf den Aktenvortrag, äußerer Vortragsweise und typische Hindernissen sowie der Bearbeitung der Prüfungsaufgabe. Diese ersten circa fünfundzwanzig Seiten sind beinahe wortgleich auch in den bereits erwähnten anderen Büchern dieser Reihe zu finden. Hierbei haben sich die jeweiligen Verfasser allerdings durchaus die Mühe gemacht, die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes zu berücksichtigen. Besonders hilfreich fand ich insofern die Formulierungshilfen für den Fall, dass dem Examenskandidaten während des Vortrags der rote Faden verloren geht oder die Zeiteinteilung misslingt.
Kapitel 5 enthält detailliertere Erläuterungen zum grundlegenden Aufbau des Vortrags bezüglich der Begrüßungsformel, der Einleitung, des Sachberichts, des kurzen Entscheidungsvorschlags, der rechtlichen Würdigung inkl. vermeidbarer Fehler und des vollständigen Entscheidungsvorschlags. Auch in diesem Kapitel finden sich viele einfach umzusetzende Ratschläge und Beispielformulierungen, die auf viele denkbare Fragestellungen Antwort geben. Außerdem verdeutlichen die Verfasser sehr anschaulich, welche Unterschiede sich aus den verschiedenen Aufgabenstellungen ergeben können. Ebenfalls lobenswert ist der sehr deutliche Hinweis auf die möglichen Anknüpfungspunkte der rechtlichen Prüfung. Mag es noch jedem geläufig sein, dass für einen Haftbefehl ein dringender Tatverdacht erforderlich ist, so ist das Prüfungsprogramm aus Sicht des Richters, der über die Anordnung einer Durchsuchung zu entscheiden hat, vielleicht nicht jedem Referendar auf Anhieb bekannt.
In den folgenden Kapiteln 6, 7 und 8 werden die Besonderheiten von Aktenvorträgen aus Sicht des Staatsanwalts, des Richters und aus der Anwaltsperspektive dargestellt.
Jeweils zu Beginn der Kapitel 6 bis 8 finden sich Erläuterungen zu den denkbaren Aufgabenstellungen. So kann beispielhaft aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht nur über die Frage der Anklageerhebung oder des Erlasses eines Haftbefehls zu entscheiden sein, schon vorgekommen sind auch Aufgaben, in denen zu prüfen ist, ob eine Beschwerde gegen eine richterliche Entscheidung eingelegt werden soll oder wie zu einer Vorschaltbeschwerde des verletzten Strafantragsstellers Stellung zu nehmen ist. Schade ist allerdings, dass die an andere Stelle durchaus vorhandenen Prüfungsschemata in diesen Kapiteln fehlen und man sie sich im Rahmen der Vorbereitung aus anderen Lehr- und Lernunterlagen selbst zusammen suchen muss. Es dürfte für die Verfasser ein Leichtes sein, beispielsweise die Prüfungspunkte im Rahmen des Klageerzwingungsverfahrens oder auch die formellen Voraussetzungen für den Erlass des Haftbefehls, die teilweise bereits im Fließtext enthalten sind, in grau unterlegte Kästen einzufügen, so wie es im Kapitel über die Revision in der hier vorliegenden 2. Auflage bereits erfolgt ist. Gleiches gilt für die Entscheidung des Gerichts bei einer Beschwerde des Beschuldigten gegen den Erlass eines Haftbefehls oder die Zulässigkeit eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl aus der Sicht des beratenden Anwalts. Dies würde es dem Referendar erheblich erleichtern sich schnell wieder in der – im Zweifel bereits bekannten – Materie zurecht zu finden. Wirklich bedauerlich ist allerdings, dass sich die Ausführungen zum Strafurteil – naturgemäß aus Richtersicht – darauf beschränken, dass es keine Besonderheiten beim Aufbau des Vortrages gäbe. Zwar wird in einer Fußnote ein weiterführender Hinweis auf einen Beispielsfall aus der Ausbildungsliteratur gegeben, der Referendar, der sich aber doch dieses Werk zum Lernen ausgesucht hat oder – noch schlimmer – der Examenskandidat unmittelbar vor der mündlichen Prüfung fühlt sich indes im Regen stehen gelassen. Auch Ausführungen zu Fällen, in denen ein Nebenkläger auftritt, ein Adhäsionsverfahren vorkommt, eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu einer Haftbeschwerde zu erstellen ist oder der Anwalt über die Erfolgsaussichten einer Haftbeschwerde oder über ein Vorgehen gegen einen Einstellungsbescheid zu beraten hat, fehlen bedauernswerter Weise völlig. Auch diesem „Manko“ könnte leicht abgeholfen werden.
Dem revisionsrechtlichen Vortrag ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Vorbildlich finden sich hier neben den Formulierungsbeispielen auch Schemata zur Zulässigkeit der Revision, der Begründetheit der Revision und zur allgemeinen Prüfung einer Verfahrensrüge. Das Kapitel enthält auch gesonderte Zweckmäßigkeitserwägungen des Anwalts bezüglich der Revisionseinlegung.
In Kapitel 10 – nach immerhin 67 von 118 Seiten – sind schließlich fünf Übungsfälle, jeweils bestehend aus Vorbemerkung, Aktenauszug, ausformulierter Lösung und abschließenden ergänzenden Bemerkungen enthalten. Zwei der Fälle befassen sich mit Aktenvorträgen aus der Sicht der Staatsanwaltschaft, einer mit einer gerichtlichen Entscheidung und die letzten beiden Fälle betreffen Aufgabenstellungen, in denen aus Anwaltsperspektive zu beraten ist. Die ausformulierte Lösung ist besonders hilfreich, denn insbesondere über die Sachverhaltsdarstellung verlieren die in einigen Bundesländern über die Internetauftritte der Landesjustizprüfungsämter aufzufindenden Lösungsskizzen zu den dort zu Übungszwecken angebotenen Aktenvorträgen kein Wort. Die abschließenden ergänzenden Bemerkungen sind dazu gedacht dem Leser noch einmal die Besonderheiten und Schwerpunkte des jeweiligen Falles aufzuzeigen.
Auf den letzten beiden Seiten – vor dem Stichwortverzeichnis – sind zwei Kurzübersichten über den Aufbau und die Zeiteinteilung sowie das „Wichtigste auf einen Blick“ zu finden.
3. Fazit
Das Werk ist trotz der angesprochenen Verbesserungsmöglichkeiten wohl mit das beste der derzeitig erhältlichen Bücher zum strafrechtlichen Aktenvortrag im Assessorexamen. Es bietet den vollständigsten Überblick, so dass der Referendar und Examenskandidat nach der Lektüre dieses Buches wohl am wenigsten Gefahr läuft in der Examensprüfung von einer unbekannten Fallkonstellation kalt erwischt zu werden. Wirklich vollständig ist aber auch der hier vermittelte Eindruck der möglichen Prüfungsaufgaben leider nicht. Insbesondere die – zugegebenermaßen eher seltenen – denkbaren Beratungssituationen aus Anwaltssicht sind spürbar zu kurz gekommen. Anzumerken ist weiterhin, dass die Übungsfälle nur bedingt zur – examensrealitätsnahen – Vorbereitung geeignet sind. Allein die Vorbereitungszeit variiert in den verschiedenen Bundesländern von 60 bis zu 90 Minuten, so dass dieses Buch das selbständige Einüben von Aktenvorträgen wohl weder ersetzen kann, noch will. Hier ist vor allem der Referendar selbst gefragt, sich über die entsprechenden Internetangebote einiger Justizprüfungsämter das notwendige Übungsmaterial zu verschaffen.
Die Autorin Claudia Lecking absolvierte ihr Studium und ihr Referendariat in Bonn. Sie ist derzeit wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Düsseldorf.

09.06.2012/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2012-06-09 13:36:152012-06-09 13:36:15Rezension: Jäckel/Schneider, Der strafrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen, 2. Aufl. 2011
Tom Stiebert

16 Punkte im Juristischen Staatsexamen – so einfach kann’s gehen

Lerntipps, Mündliche Prüfung, Schon gelesen?, Startseite, Verschiedenes

Ein Urteil des OVG Koblenz vom 03.02.2012 (Az. 10 A 11083/11.OVG) zeigt, dass eine Verbesserung von einem knappen ausreichend (4,18 Punkten) in der schriftlichen Prüfung zu 16 Punkten im Aktenvortrag durchaus möglich ist.
Was war passiert? Nach einem Notendurchschnitt von 5,75 Punkten bzw. 6,2 Punkten im Ersten Staatsexamen und 4,18 Punkten in den Aufsichtsarbeiten des zweiten Staatsexamen „erreichte die Klägerin im Aktenvortrag des Wahlfachs Steuerrecht 16 Punkte; ihre Wahlfachprüfung wurde mit 7 Punkten bewertet“.
Auffällig ist dabei der deutliche Ausschlag der Note im Aktenvortrag. Aufhorchen lässt insbesondere die Tatsache, dass der Lebensgefährte der Referendarin am gleichen Tag als Prüfer in einer parallelen Prüfungskommission tätig war und dabei auch Kenntnis vom Sachverhalt des Aktenvortrags bereits vor dem Prüfungstag hatte.
Dies mag zwar ein „gewisses“ Indiz dafür sein, dass die Referendarin bereits im Vorfeld Kenntnis vom Sachverhalt hatte. Ausgeschlossen werden könne aber freilich mit letzter Sicherheit nicht, dass es sich nicht um eine „herausragende Einzelleistung“ handelt. Insofern kann der erforderliche Anscheinsbeweis nicht geführt werden.
Fazit: Die Beziehung mit einem erfahrenen Juristen kann durchaus leistungsfördernd wirken!
 

23.02.2012/8 Kommentare/von Tom Stiebert
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tom Stiebert https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tom Stiebert2012-02-23 16:54:272012-02-23 16:54:2716 Punkte im Juristischen Staatsexamen – so einfach kann’s gehen

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