• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > AG Düsseldorf

Schlagwortarchiv für: AG Düsseldorf

Dr. Marius Schäfer

AG Düsseldorf: Im Stehen-Pinkeln als vertragsgemäßer Gebrauch

Mietrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Zivilrecht

In einem bereits viel diskutierten und kurios anmutenden Urteil vom 22.01.2015 (Az. 42 c 10583/14) hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden, dass der beklagte Mieter in der Toilette der Mietwohnung im Stehen pinkeln dürfe, da dies zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zähle. Die online-Zeitschriften berichteten bereits feierlich, Männer könnten nunmehr aufatmen (WDR), denn nun sei auch endlich richterlich geklärt, dass Männer im Stehen pinkeln dürften (N24 und Stern). „Ein Mann sei nunmal ein Mann“, folgerte die FAZ. Doch kann dieser Schluss so leicht gezogen werden?
 
Sachverhalt
Der Sachverhalt kann kurz zum Besten gegeben werden: Geklagt hatte in diesem Fall der Eigentümer der Mietwohnung, der ca. 1.900 € der insgesamt 3.000 € betragenden Mietkaution einbehalten wollte. Als Begründung dafür gab der Eigentümer an, dass die durch den Stehpinkler entstandenen Urin-Spritzer Abstumpfung an dem in der Toilette befindlichen Marmorboden verursacht hätten. Die Ursächlichkeit des Schadens konnte vor Gericht nachvollziehbar und glaubwürdig durch einen Sachverständigen bestätigt werden.
 
Ausführungen des AG Düsseldorf
Trotz der nachweislich verursachten Schäden führte das AG Düsseldorf aus, dass der Vermieter die Mietkaution nicht einbehalten dürfe, um damit die Kosten der Reparaturen zu decken. Das Urinieren im Stehen sei nicht nur weit verbreitet, sondern sei auch als vertragsgemäßer Gebrauch der Toilette in der Mietwohnung anzusehen. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter gemäß § 538 BGB nicht zu vertreten. Zur feierlichen Stimmung trägt aber insbesondere folgende wortwörtliche Begründung des Gerichtes bei:

„Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.“

 
Wenngleich sich auch einige Männer über dieses Urteil freuen dürften, um damit ihr Verhalten vor dem Partner oder gar dem Vermieter als weit verbreiteter Brauch zu rechtfertigen, muss dabei allerdings beachtet werden, dass das Urteil natürlich nur zwischen den Parteien und auf den konkreten Fall bezogen wirkt. So führte der Richter aus, dass die Gefahren für derartige Marmorböden durch Urinspritzer kaum bekannt seien und der klagende Vermieter den betroffenen Mieter bereits im Voraus auf eine solche Empfindlichkeit des jeweiligen Marmorbodens hätte hinweisen müssen. Sofern die Vermieter hierauf also mit einem entsprechenden Hinweis vor Benutzung der Mietsache reagieren, dürfte es mit der Feierstimmung für im Stehen pinkelnde Männer wohl auch wieder vorbei sein. Das letzte Wort zum Stehen-Pinkeln ist damit also noch nicht gesprochen.
 

23.01.2015/0 Kommentare/von Dr. Marius Schäfer
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Marius Schäfer https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Marius Schäfer2015-01-23 11:24:142015-01-23 11:24:14AG Düsseldorf: Im Stehen-Pinkeln als vertragsgemäßer Gebrauch

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Neues zur falsa demonstratio beim Grundstückskauf
  • Die verschiedenen gerichtlichen Verfahren vor dem EuG und dem EuGH – Teil 2
  • Die verschiedenen gerichtlichen Verfahren vor dem EuG und dem EuGH – Teil 1

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Neues zur falsa demonstratio beim Grundstückskauf

BGB AT, Rechtsgebiete, Schon gelesen?, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht

Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Marie-Lou Merhi veröffentlichen zu können. Die Autorin studiert Rechtswissenschaften im siebten Semester an der Universität Bonn Examenskandidaten aufgepasst: Der BGH hat abermals zur […]

Weiterlesen
06.09.2023/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2023-09-06 10:00:002023-09-06 15:16:09Neues zur falsa demonstratio beim Grundstückskauf
Alexandra Ritter

Die verschiedenen gerichtlichen Verfahren vor dem EuG und dem EuGH – Teil 2

Europarecht, Europarecht Klassiker, Examensvorbereitung, Lerntipps, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes

Dies ist Teil 2 zu den verschiedenen gerichtlichen Verfahren vor dem EuG und dem EuGH, in dem das Vorabentscheidungsverfahren und die Schadensersatzklage dargestellt werden. In Teil 1 erfolgten bereits Darstellungen […]

Weiterlesen
30.08.2023/von Alexandra Ritter
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Ritter https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Ritter2023-08-30 08:17:102023-09-04 13:02:58Die verschiedenen gerichtlichen Verfahren vor dem EuG und dem EuGH – Teil 2
Alexandra Ritter

Die verschiedenen gerichtlichen Verfahren vor dem EuG und dem EuGH – Teil 1

Europarecht, Europarecht Klassiker, Examensvorbereitung, Lerntipps, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Klagen vor den europäischen Gerichten in der Form, wie sie im ersten Examen oder in Vorlesungen zum Europarecht geprüft werden können. Das Europarecht […]

Weiterlesen
30.08.2023/von Alexandra Ritter
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Ritter https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Ritter2023-08-30 08:17:022023-09-04 13:03:07Die verschiedenen gerichtlichen Verfahren vor dem EuG und dem EuGH – Teil 1

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Nach oben scrollen