Die „GroKo“ hat im Koalitionsvertrag vereinbart:
«Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen.»
Nun scheint die Umsetzung dieses Vorhabens anzustehen – und wir fragen uns: Ist das wirklich sinnvoll?
I. Bekannte Argumentation
Diskutiert wird über die Frage, ob ein Fahrverbot als Strafe auch bei allgemeiner Kriminalität sinnvoll ist, schon länger (dafür König, NZV 2001, 6; dagegen Kilger, ZRP 2009, 13). Die Argumente lassen sich wie folgt strukturieren:
Pro:
– Starker Abschreckungscharakter – viele trifft ein Fahrverbot empfindlicher als „nur“ eine Geldstrafe.
– Kostengünstige Alternative zu Freiheits- und Geldstrafe.
– Praxisbewährte Sanktion.
Contra:
– Sachfremde Verknüpfung von Tat und Strafe – Gefahr mangelnder Akzeptanz bzw. einer Verletzung des Gerechtigkeitsempfindens des Täters und der Rechtsgemeinschaft
– Sonderstrafrecht für Fahrerlaubnisinhaber
– Fehlende Überwachbarkeit und Gefahr der Sekundärkriminalisierung
– Verfassungsrechtliche Bedenken
II. Stellungnahme
Meiner Einschätzung nach spricht viel für die Einführung des Fahrverbotes als Strafe auch für allgemeine Kriminalität. Eine „sachfremde Verknüpfung von Tat und Strafe“ wird man in fast allen Fällen auch der Freiheits- und Geldstrafe vorwerfen können – warum entziehen wir die Freiheit bei einem Diebstahl oder Steuerhinterziehung? „Sachnahe“ Lösungen nach dem alttestamentarischen Prinzip „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ haben wir zum Glück hinter uns gebracht. Auch die fehlende Überwachbarkeit kann als schlagendes Argument nicht überzeugen. In der Praxis werden Fahrverbote regelmäßig beachtet, so dass nichts anderes auch bei derartigen Strafen für allgemeine Kriminalität zu erwarten ist.
Durchgreifend ist sicherlich das Argument des Sonderstrafrechtes für Fahrerlaubnisinhaber. Zudem werden Geldstrafen nach individuellen, verdienstabhängigen Tagessätzen berechnet, so dass diese grundsätzlich jeden gleich treffen können. Dies spricht aber nicht gegen die Einführung weiterer Sanktionsmöglichkeiten, die u.U. eine bessere spezialpräventive Wirkung entfalten. Letztlich wird man daher keine Wunder vom Fahrverbot als allgemeine Strafe erwarten können, doch könnte sie in manchen Fällen passgenauer und wirksamer sein als klassische Freiheits- und Geldstrafe.
Was meint ihr? Ist ein Fahrverbot als allgemeine Strafe sinnvoll? Habt ihr weitere Ideen für moderne Sanktion (bspw. Abschalten des Internetzugangs)?