• Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Abschiebung Roma

Schlagwortarchiv für: Abschiebung Roma

Dr. Johannes Traut

Ausweisung von Roma

Europarecht, Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht

„Frankreich droht formales Verfahren der EU“ (FAZ v. 27.9.2010, S. 1) – das Thema der Abschiebung von Roma ist weiterhin in der Presse. Entsprechend steigt die Examensrelevanz, das Thema eignet sich besonders für die mündliche Püfung.
In einem Aufsatz „Darf Frankreich Roma ausweisen?“ wurde bereits die Rechtslage aus Sicht des europäischen Primärrechts erläutert. Angesichts der steigenden Examensrelevanz noch einz Ergänzung zu den möglichen Beschränkungen im Sekundär- und nationalem Recht.
Anknüpfungspunkt für diese ist Art. 21 Abs. 1 AEUV, der  das Aufenthaltsrecht vorbehaltlich der in den „Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen“ gewährt.  Diese Bestimmung müssen von bestimmter Qualität sein, damit das Aufenthaltsrecht nicht unterlaufen werden kann. Gemeint sind in erster Linie – wie bei Art. 45,49 AEUV – Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (vgl. Art. 39 Abs. 3, 52 AEUV).
Diese Vorbehalte nimmt das Sekundärrecht auf. Die Richtlinie 2004/38/EG und ihre nationalen Umsetzungsakte (in Deutschland das Freizügigkeitsgesetz/EU) sind die „Durchführungsvorschriften“ auf die Art. 21 AEUV anspielt.
Die Richtlinie wiederholt in Art. 27 Abs. 1 S. 1 zunächst nur den Vorbehalt für die Trias aus öffentlicher Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit. Immerhin stellt sich jedoch klar, dass eine Beschränkung des Aufenthaltsrechts aus wirtschaftlichen Gründen unzulässig ist und enthältin Art. 31 Verfahrensgarantien.
In dem deutschen Umsetzungsakt werden die mögliche Beschränkungen des Aufenthaltsrechts weiter konkretisiert. In § 6 FreizügG/EU sind die Fälle geregelt, in denen das Recht auf Aufenthalt verloren geht. In § 6 Abs. 1 FreizügG/EU wird zunächst die Formulierung des Art. 27 Abs. 1 S. 1 der Richtlinie wiederholt.
Im Zusammenhang mit den Romaabschiebungen interessiert vor allem § 6 Abs. 2 FreizügG/EU, der die Verlust des Aufenthaltsrechts wegen Straftaten genauer regelt:

Die Tatsache einer strafrechtlichen Verurteilung genügt für sich allein nicht, um die in Absatz 1 genannten Entscheidungen oder Maßnahmen zu begründen. Es dürfen nur im Bundeszentralregister noch nicht getilgte strafrechtliche Verurteilungen und diese nur insoweit berücksichtigt werden, als die ihnen zu Grunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt. Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.

Also gilt: Die Begehung einer Straftat kann, muss aber nicht eine Gefährung der öffentlichen Sicherheit bedeuten. Wichtig ist zu erkennen, dass entscheidend nicht ist, ob jemand eine Straftat begangen hat, sondern ob er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Dies sind zwei benachbarte, aber in ihrer Stoßrichtung unterschiedliche Fragen: Die Ausweisung ist keine Bestrafung für in der Vergangenheit liegendes Unrecht. Es ist vielmehr eine in die Zukunft gerichtete Prognose erforderlich, ob der Unionsbürger gegenwärtig (vgl. § 6 Abs. 2 S. 2 FreizügG/EU) eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellt.
Vergleichbar ist die Frage, ob man z.B. für die Zuverlässigkeit i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GastG einen Rückschluss aus Straftaten in der Vergangenheit ziehen kann. Auch hier muss man die in der Strafurteil liegende Beurteilung der Vergangenheit darauf abklopfen, inwiefern sie auch eine Prognose erlaubt.

27.09.2010/0 Kommentare/von Dr. Johannes Traut
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Johannes Traut https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Johannes Traut2010-09-27 10:28:102010-09-27 10:28:10Ausweisung von Roma

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • OLG Karlsruhe: Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 StGB
  • VG Berlin zum Carsharing: Gemeingebrauch oder Sondernutzung?
  • Versammlungsfreiheit: Auch die Infrastruktur unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Charlotte Schippers

OLG Karlsruhe: Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 StGB

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, StPO, Strafrecht, Strafrecht BT, Uncategorized

Körperverletzungsdelikte, gerade auch die Qualifikationen des § 224 StGB sind ein Dauerbrenner im Examen, sodass ihre Beherrschung und die Kenntnis aktueller Rechtsprechung essentielle Voraussetzung für eine gute Bearbeitung der Strafrechtsklausur […]

Weiterlesen
10.08.2022/1 Kommentar/von Charlotte Schippers
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Charlotte Schippers https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Charlotte Schippers2022-08-10 06:51:242022-08-10 06:51:25OLG Karlsruhe: Medizinische Instrumente als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 StGB
Philip Musiol

VG Berlin zum Carsharing: Gemeingebrauch oder Sondernutzung?

Examensvorbereitung, Lerntipps, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Verwaltungsrecht

Das VG Berlin hatte am 01.08.2022 über einen Eilantrag von zwei Carsharing-Unternehmen zu entscheiden (Az. 1 L 193/22). Inhaltlich befasst sich die Entscheidung mit der Frage, ob es sich beim […]

Weiterlesen
08.08.2022/1 Kommentar/von Philip Musiol
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Philip Musiol https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Philip Musiol2022-08-08 07:02:162022-08-08 07:02:18VG Berlin zum Carsharing: Gemeingebrauch oder Sondernutzung?
Yannick Peisker

Versammlungsfreiheit: Auch die Infrastruktur unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG

Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Tagesgeschehen, Verfassungsrecht, Versammlungsrecht

Das BVerwG (Az. 6 C 9.20) befasste sich erneut mit dem Umfang der prüfungsrelevanten Versammlungsfreiheit. Es hatte zu prüfen, ob auch die infrastrukturellen Einrichtungen eines Protestcamps dem Schutzgehalt des Art. […]

Weiterlesen
05.08.2022/von Yannick Peisker
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Yannick Peisker https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Yannick Peisker2022-08-05 06:26:052022-08-05 08:15:59Versammlungsfreiheit: Auch die Infrastruktur unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Nach oben scrollen