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Schlagwortarchiv für: Abitur

Dr. Christoph Werkmeister

Notiz: Falsche Angabe der Wortzahl als Täuschungshandlung bei Abi-Arbeiten

Rechtsprechung, Schon gelesen?, Verwaltungsrecht

Das VG Darmstadt hatte sich in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit der Frage auseinander zu setzen, inwiefern die falsche Angabe der Wortzahl in einer Abi-Klausur eine Täuschungshandlung darstellen kann (Beschluss vom 27.05.2014 – 3 L 890/14.DA). Hintergrund ist, dass Schüler am Ende von bestimmten Abi-Arbeiten ihre Wörter zählen sollen, damit der bewertende Lehrer (beispielsweise bei Englisch-Arbeiten) einen Fehlerquotienten bilden kann. Im zu entscheidenden Fall hatte ein Schüler die Anzahl der geschriebenen Wörter in einer seiner Arbeiten mit 2.149 Wörtern statt tatsächlich 1.679 Wörtern angegeben. Aufgrund dieser Falschangabe sollte der Schüler nicht für die mündliche Abiturprüfung zugelassen werden.

Rechtlicher Aufhänger

Rechtlich aufgehangen war die Angabe der falschen Wortzahl im zu entscheidenden Fall an der Norm des § 30 der Oberstufen- und Abiturverordnung des Landes Hessen (OAVO). Die Vorschrift regelt, dass beim Vorliegen einer „schwerwiegenden Täuschung“ das Nichtbestehen der Abiturprüfung gerechtfertigt sein kann. Nach Auffassung des Gerichts stellte die fehlerhafte Angabe der Anzahl der Wörter in schriftlichen Abi-Arbeiten allerdings keine Täuschungshandlung dar.  Eine Täuschungshandlung läge nur dann vor, wenn das Zählen der Wörter aufgrund von Bestimmungen der vorgenannten OAVO eine Obliegenheit der Prüflinge gewesen wäre. Das Wörterzählen war nach der hessischen Abiturverodnung oder sonstigen schulrechtlichen Vorgaben jedoch nicht vorgeschrieben. Es handelte sich beim Wörterzählen folglich nicht um eine prüfungsrelevante Leistung.

Das Gericht wies des Weiteren darauf hin, dass die Anordnung des Wörterzählens in einem behördlichen Erlass nicht als rechtliche Vorgabe ausreichen würde. Einem bloßen Erlass bzw. einer Verwaltungsvorschrift komme nämlich keine Rechtsnormqualität zu, die erforderlich wäre, um derartige Prüfungsvorgaben zu regeln.

Examensrelevanz

Der hier beschriebene Fall bietet hervorragenden Diskussionsstoff für anstehende mündliche Prüfungen. Zum Einen kann hier (unabhängig davon, in welchem Bundesland der Fall gestellt wird) die Auslegung und Subsumtion einer unbekannten Rechtsnorm veranschaulicht werden. Zum anderen können Klassiker, wie das Sonderrechtsverhältnis (dazu hier), die Rechtsnormqualität von behördlichen Erlässen und Verwaltungsvorschriften (dazu hier)  oder allgemeine Grundsätze des Schul- und Prüfungsrechts abgefragt werden. Zum Prüfungsrecht sei insofern die weiterführende Lektüre der folgenden Beiträge empfohlen:

  • Beurteilungsspielräume in der Klausur
  • Zur gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen

Im Hinblick auf die examensrelevanten Problemkreise, die im Schulrecht eine Rolle spielen können, sei exemplarisch auf die folgenden Beiträge verwiesen:

  • Klagebefugnis im Schulrecht
  • Einführung eines Schulfachs „Ethik“
  • Meinungsumfrage über Lehrer im Internet
  • Religionsausübung in der Schule
  • Hausverbot für den Vater eines Schülers
30.05.2014/0 Kommentare/von Dr. Christoph Werkmeister
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Christoph Werkmeister https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Christoph Werkmeister2014-05-30 09:00:322014-05-30 09:00:32Notiz: Falsche Angabe der Wortzahl als Täuschungshandlung bei Abi-Arbeiten
Dr. Simon Kohm

Abi und jetzt?

Für die ersten Semester, Lerntipps, Schon gelesen?

Liebe Leserinnen und Leser von juraexamen.info, liebe Besucher, auch wenn wir primär auf das Examen vorbereiten wollen, so sind mir beim Durchstöbern diverser Foren und studienspezifischer Seiten doch oft Fragen wie folgende aufgefallen:
„…Hallo, ich bin 19 und werde diesen Sommer mein Abitur ablegen, ich dachte mir, dann Jura zu studieren. Allerdings werde ich wohl „nur“ einen Abischnitt von 2,5 erreichen, sodass ich Angst habe, später „durchs Raster zu fallen“. Ich habe nämlich gehört, dass sogar 1er Abiturienten später nur mit einer „Drei“ abschneiden und so Angst um ihre berufliche Zukunft haben müssen….“
Darauf folgen oft hahnbüchene Antworten, die sich ungefähr so anhören:
„….was? Nur 2,5? Dann solltest du lieber eine Lehre machen…“
„…mit ner 3 im Examen bist du quasi arbeitslos…“
„…ich bin im ersten Semester und sage dir: Lass es sein….es ist alles sooooo langweilig….das musst du aber vorher wissen….“
Man kann nicht mit allen Vorurteilen aufräumen und das soll auch gar nicht Aufgabe des Artikels sein. Auch will ich keinen kompletten Studienführer schreiben, da gibt es auch sehr gute im Handel, worauf zum Schluss noch hingewiesen werden soll. Dennoch kann dieser Artikel vielleicht einen  kleinen Überblick für den angehenden Jurastudenten geben, der eben noch nicht genau Bescheid weiß.
„…Jura studieren? Das ist aber trocken….“
Was viele Studenten später (nicht) mehr zugeben wollen: Jura wurde gewählt, „da nichts anderes passte oder gefiel“, „da es was Solides ist“, Jura also nur aus Verlegenheit? Die (für selbst den angehenden Juristen typische) Antwort: Es kommt drauf an!
Einerseits weiß man (und das ist normal) als frischgebackener Abiturient wenig zum Jurastudium. Man kann weder genau sagen, worum es geht, wie die Arbeitstechnik und der Studentenalltag aussehen, welche Art von Prüfungen anstehen und welche Möglichkeiten sich bieten. Das alles ist neu und bestenfalls bekommt man von Eltern oder Bekannten zu hören: „…Jura? Das ist aber trocken….“, vielleicht sind einem auch die gängigen Klischees von Steppjacken und Ralph Lauren Blusen bekannt. Davon sollte man sich jedoch nicht abschrecken lassen, zumal ich persönlich auch nie verstanden habe, was genau unter dem Begriff „trocken“ zu verstehen ist, aber dazu später. Also bedeutet der Schritt, Jura zu studieren, eine ganz neue Herausforderung, der man sich stellen kann!
Auch wird der angehende Jurastudent jedenfalls gewisse Grundfähigkeiten besitzen müssen, zu denen ich bereist jetzt zählen möchte: Problembewusstsein, Ausdrucksvermögen, ein gutes Sprachgefühl und –Beherrschung, Ausdauer, logisches und systematisches Denken und nicht zuletzt (jedenfalls später) ein sicheres Auftreten nach Außen. Fachlich ist es auf keinen Fall erforderlich, den Sozialkunde oder Politik LK belegt zu haben. Das hilft einem allenfalls im ersten Semester weiter. Was ich damit sagen möchte: Für den Jurastudenten werden eher gewisse Fähigkeiten, als ein bestimmtes Vorwissen wichtig. Ein kleines persönliches Beispiel: Mir hat der Religionsunterricht in der Oberstufe im Nachhinein sehr viel am Anfang und auch während des Studiums gebracht: Dort hatten wir uns vertieft mit der Auslegung und Exegese von Texten befasst und verschiedene Auslegungsmethoden angewandt. Auch wurden anspruchsvolle wissenschaftliche Schriften gelesen und thesenartig zusammengefasst. Soviel einmal zu anfänglichen puren Unkenntnis.
Andererseits mag der typische Kandidat nun denken: „In allem ganz gut, aber nichts will ich studieren, dann bleibt ja nur Jura….“. Also doch aus Verlegenheit? So ganz wird man diese Frage wohl nicht beantworten können, einerseits sind vielleicht gerade breit gestreute Interessen von Vorteil und man weiß gerade nicht, was auf einen zukommt, andererseits verleitet gerade auch diese „Freiheit“ den ein oder anderen dazu, „einfach mal anzufangen…“. Ich kann den Interessierten nur raten, es zu probieren, auch wenn es am Ende ganz anders werden wird, als ihr es euch vorgestellt habt.
Was muss ich mitbringen?
Meiner Meinung sollten ein paar gewisse Grundfähigkeiten vorhanden sein, bzw. ausbaufähig zur Verfügung stehen ;), als da wären.

  • Problembewusstsein (Finde ich in einem komplexen Sachverhalt das Atypische und kann die Probleme aufspüren?)
  • Schnelle Auffassungsgabe (Kann ich viel Text und damit viele Informationen schnell erfassen und in gewisser Dichte abspeichern?)
  • Beherrschung der Sprache (Sie ist euer einziges Werkzeug, eure einzige „Waffe“, sie muss im Grunde perfekt beherrscht werden, va. in Schrift, später auch in freier Rede; auch wenn sich später das „Juristendeutsch“ bei euch einschleicht, das mancher Sprachliebhaber wohl eher als „Vergewaltigung“ sehen wird…)
  • Systematisches und logisches Denken/Verständnis (Kann ich vorgelegte Fälle, Problemstellung, aber auch meine eigenen Antworten systematisch strukturieren, so dass sie für Außenstehende verständlich sind?)
  • Die Bereitschaft, viel zu lesen und (gerade vor Prüfungen und ganz besonders am Schluss) viel Zeit am Schreibtisch (sei es in der Bibliothek oder zu Hause) zu verbringen.
  • Geduld und Ausdauer sind bei jedem Studium gefragt, bei Jura kommen noch die dauernd schlechten Noten hinzu.
  • Selbstorganisation ist nicht ganz so wichtig, wie in anderen Studiengängen, ein Stundenplan ist relativ fest vorgegeben.

Diese Aspekte können an der Abiturnote festgemacht werden. Als Indikatoren werden gerne die Schulnoten in Latein, Mathe und Deutsch herangezogen. Zwingend ist ein solcher Vergleich natürlich nicht.
Ist das wahr?
Jura ist „trocken“: Ich wusste nie, was darunter zu verstehen ist….viel lesen und Bücher wälzen, sich mit Theorien beschäftigen, die später niemand mehr braucht, welcher Student kennt das denn nicht (ich rede nicht vom 6. Sem. Bachelor) ? Wenn es bedeutet, dass man mit Jura im Alltag„nichts anfangen kann“, dann muss das mit einem „Nein“ beantwortet werden: Schon früh im Studium befasst man sich mit ganz konkreten Fällen, die auch nicht irgendwo in einem Elfenbeinturm (ok, hin und wieder schon…) erdacht wurden. Schlägt man die Zeitung auf, hört die Nachrichten oder redet nur mit den Nachbarn, immer wird man „Juristisches“ aufschnappen können (zur Fähigkeit, diese Probleme ad hoc zu lösen später).
Juristen sind Schleimer/Ekel/Tussis: Die Quote ist überdurchschnittlich hoch, aber keine Sorge: Die Blender schießen sich schnell selbst ins Knie und vernünftige und „normale“ Leute gibts auch zu Hauf!
Gesetze auswenig lernen? Nein, nein und nein. Das Gesetz hat man in jeder Klausur bei sich, es ist das einizg zugelassene Hilfsmittel. Darüberhinaus muss man während des Studium selten Sachen stupide auswenig lernen. Die wichtigsten Definitionen benutzt man so oft, dass sie sich schon recht schnell im Kopf festsetzen.
Jura ist schwer! Auch hier kann es nur heißen: Es kommt darauf an. Denn selten ist ein einzelnes Problem mal so schwer, dass man es nicht verstehen kann. Probleme bereiten vor allem die riesige Menge an Stoff und das gerade am Anfang (wenig ausgeprägte) Systemverständnis, der „Weitblick“. Auch muss man ehrlich sagen: Das Studium bist zu den Staatsprüfungen ist (je nach Studienordnung) recht einfach machbar….man kann viele Scheine in vielen Klausuren sammeln und muss für ein „Bestehen“ nicht so sehr viel tun. Der richtige „Hammer“ kommt dann spätestens mit den Staatsprüfungen (dazu später).
Die Noten sind schlecht! Ja, das sind sie wohl…aber das Ganze folgt (wer hätte es nicht gedacht?) einem System, dass sich seit Jahrzehnten wiederholt und wiederholt: Die Notengebung erfolgt auf einer Skala von 0-18 Punkten, magische Grenze sind im Examen die 9,0 Punkte, das sog. „Vollbefriedigend“.  Das und das darüber liegenden „Gut“ und „Sehr Gut“ erreichen im deutschlandweiten Schnitt ca. 13% aller Studenten, das heiß begehrte Prädikatsexamen. Diesen harten Gegenwind verspürt man schon im ersten Semester und dann ganz extrem am Ende vor den Staatsprüfungen.
Hammerexamen?! Ja, das Examen ist wirklich eine Sache für sich. Eineinhalb Jahre und 5 Tage die Woche Vorbereitung sprechen für sich. Wer sich genauer  informieren will, dem seien die Erfahrungsberichte  auf der Seite ans Herz gelegt.
Arbeitsweise und Alltag
Der Jurist löst Fälle, eine einfache Wahrheit. Auch der Student wird sich schon früh, also ab dem 1. oder 2. Semester mit Fällen, also fiktiven oder sich wirklich ereigneten Sachverhalten, auseinanderzusetzen haben. Selten werden Fragen ganz abstrakt und aus dem Zusammenhang gerissen gestellt. Dabei ist zu beachten, dass man sich einem ganz strengen Schreib- und Formulierungsstil unterzuordnen hat, dem sog. Gutachtenstil, der darauf abzielt ein gewisses Problem immer auf die gleiche Art und Weise anzugehen und damit systematisch zu lösen. Aber es sollte nicht verkannt werden, dass der Schwerpunkt vieler Klausuren eher im Bereich der Argumentation anzusiedeln ist, da kann man hin und wieder durchaus kreativ werden.
Von Anfang an ist es wichtig, das Gelernte nicht nach der ersten Abschlussklausur zu vergessen, bzw. in dem Bewusstsein weiterzumachen, sich immer nur punktuell auf die nächste Klausur vorzubereiten. Denn so gut wie Alles (wenn man mal von der Rechtsgeschichte absieht) ist in den fortgeschrittenen Klausuren des Studiums (2-4 Semester) wichtig. Denn es ist an der Tagesordnung, dass sich der Erstsemester mit den gleichen Problemen beschäftigt wie ein Examenskandidat und das vielleicht sogar in der gleichen Tiefe.  Das wurde bereits erwähnt: Die Probleme an sich werden nicht schwerer, die Sachverhalte nur komplexer und der Stoff nimmt mengenmäßig extrem zu.
Auch sollte man sich darüber bewusst sein, dass sich ein bestimmtes Systemverständnis erst nach ein paar Semestern und ständiger Wiederholung einstellen kann. Man sollte also nicht zu früh den Kopf in den Sand stecken.
Zum Ablauf des Studiums und für eventuelle Bewerbungen, empfehle ich die Internetseiten der jeweiligen Unis/Fakultäten, von mir nur so viel (NRW):
– 3-4 Semester Grundstudium
– 2-3 Semester Hauptstudium mit Übungen und Schwerpunktbereich
– 2-3 Semester Examensvorbereitung (privat oder Repititorium)
Schattenseiten
Lernen, Lernen und Wiederholen gehören im Grunde zu jedem Studienfach, also spare ich mir das mal als signifikantes Problem.

  • Die Noten sind absolut gesehen meist einfach schlecht. Das kann deprimieren, was sich auch bis zum Ende kaum ändern wird.
  • Der Leistungsdruck ist hoch und der Blick auf den Arbeitsmarkt, sowie Geschichten über Junganwälte, die ihre Kanzlei im Wohnzimmer betreiben müssen, machen es einem nicht gerade einfacher.
  • Stellt euch auch auf viel Arbeit während der Semesterferien ein, es winken Hausarbeiten und Pflichtpraktika.
  • Das Examen am Ende ist hart, sehr hart sogar. Der Leistungsdruck ist immens und für eineinhalb Jahre tägliche Vorbereitung braucht man einen sehr langen Atem.

Berufschancen
Ich bin kein Recruiter einer Großkanzlei, noch habe ich langjährige Berufserfahrung. Das Thema überlasse ich dann Anderen. Von mir nur soviel: Mit einem guten Abschluss stehen einem viele Türen offen, Anwaltstätigkeit, Staatsdienst, Wirtschaft. Auch sind die Juristen ob ihrer og. Fähigkeiten auch in fachfremden Bereichen gerne gesehen.
Fazit und Empfehlung
Das Jurastudium in wenigen Sätzen zu beschreiben, das ist klar geworden, fällt schwer. So kann man natürlich keine allgemeine Empfehlung aussprechen und Gewissheit kann man nicht erlangen, solange man nichts versucht hat. Gerade mit Jura begibt man sich auf einen eher unbekannten Pfad, ein Vor- und Nachteil. Aber wer die og. Fähigkeiten mitbringt, dazu fleißig ist, kann hier viel erreichen.
Ich wünsche euch viel Erfolg bei einer ganz und gar nicht einfachen Wahl.
Ps:
Ich habe Jura auch nur studiert, weil mir nichts anderes einfiel und ich mich eher als Multitalent sah, als als Spezialist in einem besonderen Gebiet (Abi 2,2, quasi überall 10 Punkte, wenige Einser, wenige Dreier, Mathe/Deutsch/Geschichte LK). Auch mir ist es nicht immer leicht gefallen, mit vollem Einsatz dabeizubleiben, habe es aber letzen Endes doch geschafft (Staatsnote 9,7- Vollbefriedigend). Lasst euch nicht entmutigen!
Links und Tips:
Studienführer  http://www.amazon.de/Studienf%C3%BChrer-Jura-Olaf-Grosch/dp/3896942867
Jura studieren? http://www.studis-online.de/Studienfuehrer/jurastudium.php
Jus Coach http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=986517F441284E33A89F9FCC17882837&toc=JuS.15

23.07.2009/15 Kommentare/von Dr. Simon Kohm
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Simon Kohm https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Simon Kohm2009-07-23 20:42:422009-07-23 20:42:42Abi und jetzt?

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