Vorliegend findet ihr ein Gedächtnisprotokoll der ersten gelaufenen Klausur im Zivilrecht im April 2014 in Berlin und Brandenburg. Vielen Dank dafür an Jessica. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
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Sachverhalt
Der R fährt im Winter an die Tankstelle des T in Teltow, dieser betreibt die Tankstelle als Ein-Mann-Unternehmen mit familiärer Unterstützung. Der R ist zum Tanken gefahren da sein Wagen bereits die Tankwarnung rausgegeben hatte, es sind noch 5L im Tank.
An der Tankstelle angekommen tankt er Dieselkraftstoff für 70 (50 L). An der Tanksäule fällt ihm eine Plakette auf, auf dieser steht dass der T sich das Eigentum am Kraftstoff bis zur Bezahlung vorbehält und zudem dass Videokameras an der Tankstelle angebracht sind um Nichtzahler rechtlich zu verfolgen.
Der R geht in den Kassenraum um zu bezahlen und findet sich am Ende einer langen Schlange wieder. Innerhalb der Schlange greift er sich eine Zeitung und liest interessiert einen Artikel. Ganz vertieft in den Artikel bezahlt er versehentlich nur die Zeitung und nicht die Tankfüllung und verlässt die Tankstelle.
Der R fährt zu einigen Terminen und stellt das Auto bei den winterlichen Temperaturen immer wieder draußen ab. Irgendwann merkt er dass der Motor nicht ganz rund läuft und fährt zu seiner Vertragswerktstatt nach Berlin-Lichterfelde. Der Meister erklärt ihm dass der Diesel in seinem Tank nicht wintertauglich sei und deshalb schlunzt. Er könne dem R aber ein Anti-Schlunz Mittel anbieten, ein Additiv im Silieren-Paket zu 25 . Dieses nimmt der R.
Nachdem sein Motor wieder rund läuft fährt er wieder zur Tankstelle des T und verlangt von ihm die 25 für das Additiv, da der Kraftstoff nicht wintertauglich gewesen sei. Der T entgegnet er würde die 25 nicht zahlen, da ein Anruf gereicht hätte und die Frau des T gerade zu den Kundenfahrzeugen unterwegs ist und ein Additiv hinbringt. Außerdem hätte er den Kraftstoff bei einem Mineralölkonzern gekauft bei dem es bisher nie Probleme gab, nur jetzt bei Einsatz einer bestimmten Raffiniere seien Probleme aufgetreten. Weder der Mineralölkonzern noch sein Zulieferer hätten das Problem gekannt.
Hätte der R den T angerufen, hätte T nur 20 zahlen müssen. Der R ist verärgert und sagt dem T er würde von seinem Anwalt hören.
Ein paar Tage später kommt dann auch die Post von R´s Anwalt. Am selben Tag hat der T Post von einem von ihm beauftragten Detektivbüro. Darin sind die Fotos und Daten der Leute die bei T getankt, aber nicht bezahlt hatten. Auf dem ersten Bild erkennt der T den R. Daraufhin schreibt der T dem Anwalt des R, dass er die 25 nicht zahlen werde und zudem er seinem Mandaten sagen solle er möge seine offene Rechnung zahlen und zudem die 50 Kosten für die Einschaltung des Detektivs.
Der R ist der Meinung er müsse nicht zahlen weil der Kraftstoff nicht wintertauglich war.
Fallfragen:
1. War der Kraftstoff für den R fremd als er die Tankstelle verließ?
2. Kann R der Rechnung des T die 25 Werkstattkosten entgegenhalten?