Danke an Julien für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der im Januar 2014 gelaufenen zweiten Klausur des 1. Staatsexamens im Zivilrecht in NRW. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
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Sachverhalt
G hofft bald das Haus seiner (geistig völlig klaren) 90 jährigen Mutter
A zu erben. Er hält das Dach allerdings für reparaturbedürftig, also
lässt er die D-GmbH einen Kostenvoranschlag erstellen. Dieser geht von
Kosten iHv 25.000,- aus. Er schließt den Vertrag im Namen der A, die
davon jedoch nichts weiß. Die D-GmbH verlangt eine Anzahlung von
10.000,- . Aus diesem Grund geht G zur VR-Bank, bei der sowohl er, als
auch seine Mutter A ein Konto unterhalten. Der G weißt den
Bankangestellten B an 10.000,- vom Konto der A an D-GmbH zu überweisen.
Der B geht dabei davon aus, der G sei dazu befugt. Nach Zahlungseingang
macht sich die D-GmbH auf den Weg zum Haus der A. A ist davon gar nicht
begeistert und weißt die D-GmbH von ihrem Grundstück und verweigert die
Reparatur. Der D-GmbH passt das jedoch gar nicht, sie verlangt nun nicht
mehr nur Schadensersatz in Höhe von 10.000,- wegen der Stornierung des
Auftrags, sondern auch zusätzliche Zahlung von 5.000,- weil sie bereits
Zuschnitte angefertigt hat, die sie nun zutreffenderweise nicht mehr
anderweitig verwenden kann.
Frage 1: Hat A einen Anspruch auf Rückzahlung der 10.000,- gegen D-GmbH?
Frage 2: Hat A einen Anspruch auf Zahlung der 10.000,- gegen VR-Bank aus
dem Girovertrag?
Frage 3: Hat D-GmbH einen Anspruch auf 15.000,- gegen A oder G?
Frage 4: Hat die VR-Bank einen Anspruch iHv 10.000,- gegen die D-GmbH?
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