I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Täuschung:
Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel der Irreführung über Tatsachen
Tatsachen: Zustände und Ereignisse der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind
b) Irrtum (str. ob Zweifel einem Irrtum entgegenstehen)
c) Vermögensverfügung
Jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt
d) Vermögensschaden
Minderung des Vermögens durch Vergleich vor und nach der Vermögensverfügung
2. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz bzgl. aller obj. Tatbestandsmerkmale
b) Absicht stoffgleicher und rechtswidriger Bereicherung
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Strafzumessung
V. Ggf. Strafantragserfordernis nach § 263 IV, 247, 248a StGB