Systematik der Beleidigungsdelikte (§§ 185 ff. StGB)
Gegenüber dem Betroffenen | Gegenüber einem Dritten |
Tatsachen | Beleidigung: § 185 StGB – Tatsache muss unwahr sein, auch darauf muss sich der Vorsatz beziehen Ausnahme: Strafbarkeit auch bei wahrer Tatsache, wenn Beleidigung aus der Form oder den Umständen hervorgeht (sog. Formalbeleidigung), § 185 StGB i.V.m. § 192 StGB – § 193 StGB als möglicher Rechtfertigungsgrund – Beachte: § 199 StGB bietet die Möglichkeit der Straffreierklärung (Frage der Strafzumessung) | Üble Nachrede: § 186 StGB – Behaupten oder Verbreiten – Nichterweislichkeit der Wahrheit der Tatsache ist objektiv Bedingung der Strafbarkeit und muss deshalb nicht vom Vorsatz umfasst sein – § 193 StGB als möglicher Rechtfertigungsgrund – Beachte: Beleidigungsfreie Sphäre in intimen (familiären) Beziehungen nicht tatbestandsmäßig (teleologische Reduktion) | Verleumdung: § 187 StGB – Behaupten oder Verbreiten – Unwahrheit der Tatsache ist objektives TBM und muss demnach auch vom Vorsatz umfasst sein |
Werturteil | Beleidigung: § 185 StGB – § 193 StGB als möglicher Rechtfertigungsgrund – Beachte: § 199 StGB bietet die Möglichkeit der Straffreierklärung (Frage der Strafzumessung) | Beleidigung: § 185 StGB – § 193 StGB als möglicher Rechtfertigungsgrund – Beachte: Beleidigungsfreie Sphäre in intimen (familiären) Beziehungen nicht tatbestandsmäßig (teleologische Reduktion) |
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!