Strafrecht SII – Oktober 2013 – 1. Staatsexamen Berlin
Vielen Dank an Niko für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im Oktober 2013 in Berlin gelaufenen zweiten Klausur im Strafrecht, welches im Folgenden in Stichpunkten wiedergegeben ist. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
1. Teil
– A will Bank überfallen
– geht mit Spielzeugpistole aus Kunststoff in die X-Bank
– hält Kassierer K die Waffe direkt vor die Nase und fordert zur Herausgabe des gesamten Bargeldbestandes auf
– K macht gerade privat seinen Waffenschein und erkennt deshalb, dass die Waffe nicht „scharf“ ist, drückt den Alarmknopf
– A merkt, dass K das Geld nicht herausgeben wird und flieht in Panik aus der Bank
2. Teil
– A findet bei seiner alten Freundin F Unterschlupf nach seiner Flucht aus der Bank
– F gibt A einen Zweitschlüssel, damit A ein- und ausgehen kann
– F weiß aber nichts von der Tat des A
– A schreibt seiner Verlobten V einen Brief, in dem er die Details des fehlgeschlagenen Überfalls schildert
– F liest den Brief zufällig und weiß von da an, dass sie einen Verbrecher beherbergt, unternimmt jedoch zunächst nichts
– F kriegt jedoch Angst vor der Polizei – sie schlägt A deshalb vor, sich ins Ausland abzusetzen
– sie gibt ihm 2000 €, damit A sich ein Flugticket kauft (ggf.kauft sie es sogar selbst)
– F rechnet damit, dass A gefasst wird, aber dass eine zeitl.Verzögerung durch ihr Handeln eintritt
– A wird von österreichischer Polizei festgenommen
– ohne Hilfe der F wäre A schon 3 Monate zuvor gefasst worden
3. Teil
– Hauptverhandlung von A
– die Verlobung mit V ist zwischenzeitl. aufgelöst worden
– dennoch gibt sie dem A bewusst wahrheitswidrig ein Alibi, weil sie sich ihm noch verbunden fühlt
– V rechnet damit, vereidigt zu werden und will diesen zunächst auch ablegen
– Richter R beendet die Vernehmung und will V dann vereidigen
– V verlässt der Mut, sie berichtigt ihre Aussagen und erklärt die Wahrheit – dann wird sie vereidigt
– K ist auch als Zeuge in der Hauptverhandlung geladen
– er hatte bei der polizeilichen Vernehmung das Aussehen des A sehr detailliert beschrieben, kann sich in der Hauptverhandlung aber nicht mehr erinnern (A hat eine rasierte Glatze, K kann ihn nicht mehr erkennen)
– R hält dem K sein Vernehmungsprotokoll vor – selbst an das im Protokoll Gesagte kann sich K jedoch nicht erinnern
– daraufhin verliest R den das Aussehen bezüglichen Teil
Wie haben sich A, F und V strafbar gemacht?
Kann das Gericht seine Überzeugung über die Täterschaft des A auf die Verlesung des polizeilichen Vernehmungsprotokolls stützen?
Hallo Leute,
könnte hier vielleicht jemand auch Sachverhalte der beiden Klausuren aus dem öffentlichen Recht veröffentlichen? es wäre wirklich sehr nett von euch.
vielen vielen Dank im Voraus