Strafrecht SI – Dezember 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Vielen Dank auch an Lina für das Zusenden eines Gedächtnisprotokolls der im Dezember 2014 in NRW gelaufenen Klausur des 1. Staatsexamens im Strafrecht. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet Ihr auch hier.
Sachverhalt
M hat sich ein Motorrad gekauft, welches allerdings nicht zugelassen ist, sodass er dieses im Straßenverkehr nicht verwenden kann. Deshalb beschließt er das Kennzeichnen von dem Motorrad seines Nachbarn N abzuschrauben und an seins heran zuschrauben. Er will das Kennzeichen nicht zurückgeben.
Nach getaner Arbeit genehmigt er sich einige Biere. Als erfahrener Trinker fühlt er sich nicht betrunken, hat jedoch eine BAK von 1,9. Er ruft seinen Freund K an und lädt diesen auf eine Spritztour auf seinem Motorrad ein.
Mit überhöhter Geschwindigkeit unternehmen die beiden sodann eine Spritztour, wobei der M fährt. Schnell wird die Polizei auf die beiden aufmerksam. Die Polizisten A und B hängen sich mit ihrem Streifenwagen an den M dran und versuchen vergebens ihn zum Anhalten zu bewegen. M erkennt dies wohl, will aber nicht anhalten, da er seine „Kennzeichen-Aktion“ nicht auffliegen sehen möchte. Von daher versucht er den Polizisten zu entkommen. Als A und B es zum wiederholten Mal schaffen das Polizeiauto neben das Motorrad des M zu steuern, steuert M seinerseits auf das Auto zu, um dieses zu schädigen und die endgültige Flucht zu ermöglichen. Dabei rutscht Beifahrer K fast vom Motorrad. In letzter Sekunde kann er sich noch halten. Eine Gefährdung der Personen K, A oder B hat M zu keiner Zeit in sein Vorstellungsbild aufgenommen. Jedoch war ihm klar, dass es zu einem Schaden an dem Auto kommen würde, dies war ihm aber egal. An dem Polizeiauto ist es tatsächlich zu erheblichen Kratzern und Beulen gekommen. Dies merkt M auch, setzt seine Fahrt jedoch fort.
Nach dieser Aktion geht die Fahrt des M rasant weiter. K klopft ihm auf die Schulter und versucht sich bemerkbar zu machen, weil er genug von der rasanten Fahrt hat und absteigen möchte. M bemerkt dies, erklärt dem K jedoch, er werde nicht anhalten solange die Polizisten hinter ihnen her sind.
Die Fahrt setzt sich noch ca. 3 Minuten fort bis M notgedrungen vor einer Ampel, an welcher eine Gruppe Kinder die Straße passiert halten muss und von der Polizei festgenommen wird.
Auf der Wache bestätigt M seine Taten. Allerdings behauptet er, an der Geschichte um das Kennzeichen des N hätte der K teilgenommen. Dies tut er aus Angst davor sich alleine der Strafverfolgung zu stellen.
Gegen K wird daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei der Vernehmung des K bestreitet dieser seine Teilnahme.
Daraufhin wird auch der M nochmals vernommen. Dieses mal erzählt er die wahre Geschichte, sodass das Verfahren gegen K fallen gelassen wird.
Stellen Sie gutachterlich die Strafbarkeit des M dar.
Hinweis: Das Polizeiauto hat einen Wert von 25.000€. Durch das Zusammentreffen mit M ist ein Schaden von 1.500€ entstanden
Nicht zu prüfen waren (u.a) folgende Normen: §§ 316, 240, 113, 185 ff., 244 StGB; alle Ordnungswidrigkeiten und sonstige Normen außerhalb des StGB
Möchte jemand vllt eine Lösungsskizze veröffentlichen? 🙂
Nö