Strafrecht SI – April 2017 – 1. Staatsexamen NRW
Nachfolgend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll zur Klausur im Strafrecht des 1. Staatsexamens in Nordrhein-Westfalen im April 2017. Vielen Dank für die Zusendung. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
A und C wollen an Geld gelangen. Dabei entschließen sie sich gemeinsam dazu, dass C im Rahmen einer Partnervermittlung an einen reichen Mann geraten soll, um diesen dann im Anschluss auszunehmen.
Schon bald meldet sich der Bankfilialleiter D, der einer von zwei Leitern der X-Bank ist, und verliebt sich sogleich in C. Zwei Monate später macht er ihr einen Heiratsantrag. C ist überrascht, dass es so schnell geht, nimmt diesen aber „zum Schein“ an. Der Plan mit A ist ausgetüftelt und sie will endlich an Geld kommen.
Einige Wochen später lädt C den A zu ihrem Geburtstag in das Haus des D ein und gibt vor, es handele sich bei A um ihren Cousin. Im Laufe des Abends wendet sich A dem D zu und hält ihm seine Faust unter das Kinn mit den Worten: „Wo ist das Geld?“. Daraufhin nimmt er D in den Polizeigriff und hält ein Butterflymesser (Klingenlänge 15cm) mit dem Griff gegen den Rücken des D. Dieser bemerkt dies in der Aufregung jedoch nicht. D zeigt auf den Wandschrank, wo sich eine Geldkassette befindet, und geht dabei davon aus, dass A diese ohnehin, was zutrifft, gefunden hätte.
A nimmt die unverschlossene Geldkassette aus dem Schrank und entnimmt ihr die darin befindlichen 6000 Euro und steckt diese in seine Jackentasche.
Daraufhin lässt A von D ab und ergreift C und hält ihr das Messer mit der Klinge an den Hals. A fordert den D dazu auf, gemeinsam zur Bank zu fahren, um dort noch mehr Geld zu holen. Die drei begeben sich mit dem Auto zur Bank, wobei A weiterhin die Klinge an den Hals der C hält. D betritt zur späten Stunde die Bank mit einem in seinem Eigentum stehenden Kartenschlüssel und holt 800000 Euro in bar. Zurück am Auto übergibt er A das Geld, dabei geht er davon aus, dass er es nicht wiedersehen würde, womit er sich abfindet, da es für ihn wichtiger ist, die C zu retten.
Als A das Geld erhält, lässt er von C ab und diese fangen an sich zu küssen. D realisiert, dass A und C unter einer Decke stecken.
A und C ergreifen die Flucht und begeben sich in einer dafür bereits zuvor angemietetes Hotelzimmer, von wo aus sie am nächsten Tag weiterfliehen wollen.
Es kommt zu einem Streit zwischen A und C, in dem A der C vorwirft, sich nun tatsächlich in D verliebt zu haben. C bestreitet dies wortstark und es kommt zu einer Rangelei. A fesselt daraufhin C an die Heizung und verlässt das Hotelzimmer, um eine zu rauchen und einen kühlen Kopf zu bekommen. Dabei hat er noch immer die 6000 Euro in seiner Jackentasche.
D ist A und C gefolgt und hat im Nebenraum gewartet. Er wirft sich gewaltsam gegen die Hotelzimmertür und bricht dabei das Schloss auf und gelangt so zu C. Er befreit sie und ergreift die 800000 Euro und beschließt, diese nicht zurückzubringen, sondern mit C ein neues Leben zu beginnen und mit ihr in die Karibik zu fliehen. C ist damit einverstanden. Zwar ist sie immer noch nicht in D verliebt, jedoch will sie sich das Geld nicht entgehen lassen.
Strafbarkeit von A, C und D?
§§ 142, 239a und 266 StGB sind nicht zu prüfen.
Hi Leute, hat jemand eine Idee? Kann jemand hier eine Lösungsskizze präsentieren?
Die Klausur lief mit leichter Abwandlung auch im April in Hamburg:
1. A und C bilden mit B ein „Gangstertrio“. Das Vorgehen haben A, B und C von dem Einzug der C an bis in alle Einzelheiten gemeinsam geplant und vorbereitet. Bei der Feier und dem Geschehen bei der Bank war B ebenfalls anwesend, führte aber keine Tathandlungen aus. Er erweckte in Kombinaton mit dem A bei D aber einen bedrohlichen Eindruck.
2. Nachdem der D die C befreit hatte, nehmen sie die im Hotelzimmer liegende gesamte Beute iHv. 806000 € (in HH waren es insgesamt 905000 €) an sich.
3. Nur § 266 StGB war nicht zu prüfen. Strafbarkeit von A, B, C und D.
Hat jmd. eine Lösungsskizze oder eine Tipp was man so anprüfen könnte ?