Strafrecht – September 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW
Vielen Dank an Gero für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im September 2012 gelaufenen Klausur im Strafrecht in Hessen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle eurer Klausuren an examensreport@juraexamen.info
zu schicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
A gehört der „rechten Szene“ an. Gemeinsam mit fünf anderen Bekannten möchte er Ausländer verprügeln. Jeder der Gruppenmitglieder führt einen Baseballschläger bei sich. Nach einer Weile treffen sie auf B und C, die wegen ihres südländischen Aussehens als taugliche Ziele identifiziert werden. Der B wird von mehreren Personen, darunter auch A, mit dem Baseballschläger attackiert. Ihm wird auf die Beine, die Arme und den Kopf geschlagen. Dabei erleidet der B zahlreiche Hämatome und Platzwunden. Eine Lebensgefahr bestand zu keinem Zeitpunkt.
C flieht voller Angst. A nimmt die Verfolgung auf, denn er will auch den C verprügeln. Die Verfolgung kommt an einer roten Ampel zum Stoppen. C dreht sich um und sieht unmittelbar hinter sich den A, der mit dem Baseballschläger ausholt, um zuzuschlagen. Daraufhin läuft C auf die stark befahrene mehrspurige Straße. Der PKW des D, der vorschriftsmäßig gefahren ist, erfasst den C. Dieser verstirbt. Von dem Vorfall werden Bilder per Handykamera gemacht. Der zuständige Staatsanwalt erlässt daraufhin einen Haftbefehl gegen A.
A taucht nach dem Vorfall unter. Einige Tage später betritt A eine Hotellobby. Er bezahlt beim ahnungslosen Nachtportier N ein Zimmer im dritten Stock. Später erkennt N beim Durchblättern der Zeitung das Foto des steckbrieflich gesuchten A. Daraufhin ruft er den mit ihm befreundeten Kriminalkommissar K an. Dieser will den A unbedingt dingfest machen. Daher behauptet er gegenüber N – bewusst wahrheitswidrig –, dass es Ns staatsbürgerliche Pflicht sei, alles zu unternehmen, damit A bis zum Eintreffen der Polizei im Hotel bleibt. K weist den N an, das Zimmer des A von außen zuzuschließen und den Schlüssel stecken zu lassen. N tut wie ihm geheißen.
Als die Polizei eintrifft, ist A verschwunden. Er hat das Schloss aufgebrochen und konnte das Hotel unbemerkt verlassen.
Frage: Wie haben sich A, N und K nach dem StGB strafbar gemacht?
Lief genau so auch in NRW
Extrem einfache Examensklausur und zudem auch sehr kurz. Für die letzten 3 Monaten hat man sich wohl die Brocken aufgespart. Kann es sein, dass in diesem
Jahr in NRW noch keine richtige Klausur über VermD lief?!
Ein Staatsanwalt, der Haftbefehle erlässt, ist sicherlich eine effektive Form der Verfahrensbeschleunigung.
Klingt fair!
Dann wird es wohl wirklich spannend, was dieses jahr sonst noch so läuft.
Was wären denn hier die zu prüfenden Straftatbestände?