• Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Examensreport2 > Hessen3 > Strafrecht – September 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW
Redaktion

Strafrecht – September 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW

Hessen, Nordrhein-Westfalen

Vielen Dank an Gero für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im September 2012 gelaufenen Klausur im Strafrecht in Hessen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle eurer Klausuren an examensreport@juraexamen.info
zu schicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

 
Sachverhalt
A gehört der „rechten Szene“ an. Gemeinsam mit fünf anderen Bekannten möchte er Ausländer verprügeln. Jeder der Gruppenmitglieder führt einen Baseballschläger bei sich. Nach einer Weile treffen sie auf B und C, die wegen ihres südländischen Aussehens als taugliche Ziele identifiziert werden. Der B wird von mehreren Personen, darunter auch A, mit dem Baseballschläger attackiert. Ihm wird auf die Beine, die Arme und den Kopf geschlagen. Dabei erleidet der B zahlreiche Hämatome und Platzwunden. Eine Lebensgefahr bestand zu keinem Zeitpunkt.
C flieht voller Angst. A nimmt die Verfolgung auf, denn er will auch den C verprügeln. Die Verfolgung kommt an einer roten Ampel zum Stoppen. C dreht sich um und sieht unmittelbar hinter sich den A, der mit dem Baseballschläger ausholt, um zuzuschlagen. Daraufhin läuft C auf die stark befahrene mehrspurige Straße. Der PKW des D, der vorschriftsmäßig gefahren ist, erfasst den C. Dieser verstirbt. Von dem Vorfall werden Bilder per Handykamera gemacht. Der zuständige Staatsanwalt erlässt daraufhin einen Haftbefehl gegen A.
A taucht nach dem Vorfall unter. Einige Tage später betritt A eine Hotellobby. Er bezahlt beim ahnungslosen Nachtportier N ein Zimmer im dritten Stock. Später erkennt N beim Durchblättern der Zeitung das Foto des steckbrieflich gesuchten A. Daraufhin ruft er den mit ihm befreundeten Kriminalkommissar K an. Dieser will den A unbedingt dingfest machen. Daher behauptet er gegenüber N – bewusst wahrheitswidrig –, dass es Ns staatsbürgerliche Pflicht sei, alles zu unternehmen, damit A bis zum Eintreffen der Polizei im Hotel bleibt. K weist den N an, das Zimmer des A von außen zuzuschließen und den Schlüssel stecken zu lassen. N tut wie ihm geheißen.
Als die Polizei eintrifft, ist A verschwunden. Er hat das Schloss aufgebrochen und konnte das Hotel unbemerkt verlassen.
Frage: Wie haben sich A, N und K nach dem StGB strafbar gemacht?

Print Friendly, PDF & Email
27.09.2012/5 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Examensreport, Hessen, September 2012, Strafrecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-09-27 13:30:482012-09-27 13:30:48Strafrecht – September 2012 – 1. Staatsexamen Hessen, NRW
Das könnte Dich auch interessieren
Klausurlösung: ÖII – Oktober 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Zivilrecht ZI (ZII) – August 2012 – 1. Staatsexamen Thüringen (NRW, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Bremen)
Klausurlösung – ÖI – November 2015 – NRW
Zivilrecht ZI – September 2013 – 1. Staatsexamen NRW
Sachverhalt der 1. ÖffRecht Examensklausur – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin Brandenburg
Strafrecht – April 2013 – 1. Staatsexamen NRW, Berlin (S I), Brandenburg, Hamburg
5 Kommentare
  1. NRW092012
    NRW092012 sagte:
    27.09.2012 um 16:09

    Lief genau so auch in NRW

    Antworten
  2. Justus
    Justus sagte:
    27.09.2012 um 18:57

    Extrem einfache Examensklausur und zudem auch sehr kurz. Für die letzten 3 Monaten hat man sich wohl die Brocken aufgespart. Kann es sein, dass in diesem
    Jahr in NRW noch keine richtige Klausur über VermD lief?!

    Antworten
  3. Thh
    Thh sagte:
    27.09.2012 um 21:12

    Ein  Staatsanwalt, der Haftbefehle erlässt, ist sicherlich eine effektive Form der Verfahrensbeschleunigung.

    Antworten
  4. Juli
    Juli sagte:
    28.09.2012 um 13:03

    Klingt fair!
    Dann wird es wohl wirklich spannend, was dieses jahr sonst noch so läuft.

    Antworten
  5. Philipp
    Philipp sagte:
    05.10.2012 um 8:49

    Was wären denn hier die zu prüfenden Straftatbestände?

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Versammlungsfreiheit: Auch die Infrastruktur unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG
  • BGH: Anspruch einer Wohnungsgemeinschaft auf Zustimmung zum Mieterwechsel?
  • Aus einer Mietkaution in Höhe von 409,03 € werden 115.000 € – oder doch nicht?

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Yannick Peisker

Versammlungsfreiheit: Auch die Infrastruktur unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG

Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Tagesgeschehen, Verfassungsrecht, Versammlungsrecht

Das BVerwG (Az. 6 C 9.20) befasste sich erneut mit dem Umfang der prüfungsrelevanten Versammlungsfreiheit. Es hatte zu prüfen, ob auch die infrastrukturellen Einrichtungen eines Protestcamps dem Schutzgehalt des Art. […]

Weiterlesen
05.08.2022/von Yannick Peisker
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Yannick Peisker https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Yannick Peisker2022-08-05 06:26:052022-08-05 08:15:59Versammlungsfreiheit: Auch die Infrastruktur unterfällt dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG
Tobias Vogt

BGH: Anspruch einer Wohnungsgemeinschaft auf Zustimmung zum Mieterwechsel?

Mietrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Zivilrecht

In einer aktuellen Entscheidung äußert sich der BGH zu dem in der Praxis häufig auftauchenden aber höchstrichterlich bislang nicht geklärten Problem in einer Wohnungsgemeinschaft: Einige Zeit nachdem der Mietvertrag für […]

Weiterlesen
03.08.2022/1 Kommentar/von Tobias Vogt
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Tobias Vogt https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Tobias Vogt2022-08-03 07:09:072022-08-04 11:29:41BGH: Anspruch einer Wohnungsgemeinschaft auf Zustimmung zum Mieterwechsel?
Philip Musiol

Aus einer Mietkaution in Höhe von 409,03 € werden 115.000 € – oder doch nicht?

Mietrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Uncategorized, Zivilrecht

Ein aktuelles – und noch nicht rechtskräftiges – Urteil des AG Köln vom 19.07.2022 (Az. 203 C 199/21) könnte dafür sorgen, dass das Thema „Mietkaution“ für Studierende in der Examensvorbereitung […]

Weiterlesen
29.07.2022/1 Kommentar/von Philip Musiol
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Philip Musiol https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Philip Musiol2022-07-29 09:00:002022-08-04 12:39:56Aus einer Mietkaution in Höhe von 409,03 € werden 115.000 € – oder doch nicht?

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen