Vielen Dank an Sebastian für die Zusendung des Gedächtnisprotokolls der im Oktober 2013 in Niedersachsen geschriebenen Klausur im Strafrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
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Sachverhalt
A ist kaufmännischer Leiter der Baufirma U-AG und in der Unternehmensstruktur direkt unter dem Unternehmensvorstand. Er ist zuständig für den Bereich Auftragsakquise, Controlling und Personalmanagement. Er ist befugt Zahlungen in unbegrenzter Höhe zu tätigen.
Von seinem Vorgänger wurden schwarze Kassen eingerichtet, auf denen mehrere Millionen lagern. Diese hatten ausschließlich den Zweck der Akquise neuer Bauaufträge. A übernahm die Kassen. Als vom Land Niedersachsen ein Bauauftrag ausgeschrieben wurde, machte A dem Ministerialbeamten B diverse Geschenke in Höhe mehrerer 100.000 €. B nahm die Geschenke dankend an, wollte sich jedoch in keinster Weise davon in der Ermessensentscheidung beeinflussen lassen. Tatsächlich wurde der Bauauftrag an die U-AG erteilt und führte zu einem Gewinn i.H.v. 5.000.000 €. Ob die Geschenke des A an B auf die Entscheidung Einfluss hatten, kann nicht festgestellt werden. Vorschriften des Vergaberechts wurden jedenfalls nicht verletzt.
Privat läuft es bei A schlecht. Seine Frau F hat ihn nach zehnjähriger Ehe für einen anderen Mann verlassen. A sucht daher Trost auf der Internetplattform „Wahre Männer“ unter dem Pseudonym „Big Daddy“. Dort findet er einen Leidensgenossen mit dem Pseudonym „Buddy“. Beide sind von ihren Frauen verlassen worden. In der Annahme in „Buddy“ einen Seelengefährten gefunden zu haben, steigern sich die beiden schließlich in folgenden Plan: Sie sollten doch ihre beiden Frauen in den Herbstferien entführen und sie dann in ein von A zu mietendes Ferienhaus verschleppen, um sie dort zu quälen und schlussendlich zu töten. Die Leichen könne man dann in der Nordsee verschwinden lassen.
A ist zunächst total begeistert von diesem Plan. Am nächsten morgen kommen ihm allerdings Zweifel, ob die Tötung der F der richtige Weg sei. So kommt es, dass A den nächsten Termin mit „Buddy“ im Chat zur weiteren Planung nicht wahrnimmt und auch in Zukunft die Internetplattform meidet.
In der Folgezeit entwickelt sich die Beziehung zu seiner Ex-Frau zu einem wahren Rosenkrieg. F droht A an, ihn finanziell fertig zu machen und auch das alleinige Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn zu beantragen. Das gibt A den Rest. Er nimmt daraufhin Kontakt zu seinem alten Bekannten T auf. T stammt aus der Rockerszene und galt dort als äußerst gewaltbereit. A bittet den T die F zu töten. T reagiert erschrocken und lehnt ab. Darauf entgegnet A, dass er T’s Frau von seinen Liebschaften zu anderen Frauen berichten werde, wenn T die F nicht umbringe. Darauf erklärt sich T bereit. A übergibt dem T ein aktuelles Foto der F. T legt sich mit einer Pistole bewaffnet auf die Lauer nahe des Fitnessstudios, in dem die F trainiert. Als sich die Tür öffnet und eine Frau das Studio verlässt, drückt T ab und schießt ihr in den Rücken. Dabei trifft er jedoch die der F zum verwechseln ähnlich aussehende O, die tödlich getroffen zu Boden sinkt.
Strafbarkeit von A, B und T nach dem StGB?
Zusatzfrage:
In der polizeilichen Vernehmung sagt T umfassend aus. Eine entsprechende vorhergehende Belehrung des T durch den Vernehmungsbeamten war jedoch unterblieben. Kann die Aussage des T in einem Strafverfahren gegen A verwendet werden?
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