Strafrecht – Juli 2013 – 1. Staatsexamen Niedersachsen
Vielen Dank an Daniel für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im Juli 2013 in Niedersachsen gelaufenen Klausur im Strafrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
A ist bei Z zu Besuch, sie sind alte Zechkumpanen. Im Laufe des Abends geraten die beiden bereits nach dem ersten Bier in einen heftigen Streit. A ärgert sich dabei so sehr über Z, dass er ihn an einen Stuhl fesselt und wütend das Haus verlässt. Er rechnet dabei fest damit, dass Z’s Frau, die auf Arbeit ist und Nachtdienst hat, wie jeden Morgen gegen 6 Uhr zurückkehrt und ihn losbindet.
Auf dem Heimweg beschließt A es dem Z noch nicht genug gezeigt zu haben. Er kehrt zurück und entnimmt seinem Portemonaie einen 100 €-Schein sowie sechs Dosen Bier aus dem Kühlschrank. Damit geht er zu seinem Freund B und erzählt ihm ausführlich von den Vorfällen des Abends. A überreicht B drei der sechs Dosenbiere, die dieser leert.
Am nächsten Tag geht A zu seiner Bank und tauscht den Einhunderteuroschein gegen zwei Fünfzigeuroscheine. Einen davon schenkt er seinem stets in Geldnöten befindlichen Freund B, dem er von der Herkunft des Geldes erzählt.
Aus Angst vor Strafverfolgung bittet A den B, für den Fall dass es zum Verfahren kommen sollte, ihm ein falsches Alibi für den Abend zu verschaffen. Notfalls auch unter Eid. B lässt diese Bitte unbeantwortet.
Aufgabe
Wie haben sich V und A strafbar gemacht?
§ 235 StGB ist nicht zu prüfen. Konkurrenzen sind nicht zu bilden.
Ersetze V mit B
Wer hat eine Lösung bzw eine Entscheidung?