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Redaktion

Strafrecht – Juli 2012 – 1. Staatsexamen Schleswig-Holstein, Hessen, Saarland

Examensreport, Hessen, Saarland, Schleswig-Holstein
Vielen Dank an Muhammed die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im Juli 2012 gelaufenen Klausur im Strafrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
 
Sachverhalt

A befindet sich in finanziellen Nöten. Um seine langen Fahrten zu seiner Freundin E zu finanzieren, beschließt er eine EC-Karte herzustellen.
Hierzu tüftelt er in seinem Keller und schafft es letztendlich eine EC-Karte herzustellen, die einen erfundenen Namen, eine erfundene Kontonummer und die erforderlichen Informationen der S-Bank (samt BLZ, Kartennummer und Hologramm) enthält. Er spielt die Daten auch auf den Magnetstreifen dieser Karte auf. Es gelingt ihm sogar eine eine gültige PIN hierzu zu „finden“.
A begibt sich zur Tankstelle der T und tankt Benzin für 70€. Im Tankstellenkiosk geht er dann noch an ein Regel und vertauscht in einem unbeobachteten Moment die Flasche „Edel“ mit der Flasche „Preiswert“, indem er die Flasche „Edel“ in den Karton der Flasche „Preiswert“ packt. An der Kasse angekommen trifft er auf den Angestellten B. Dort zahlt er 10€ in Bar für die Flasche (was dem Preis von „Preiswert“ entspricht) und bezahlt die 70€ für das Tanken mit seiner EC Karte im POS (also mittels PIN Eingabe)- Verfahren und verlässt den Laden.
Begeistert von dem Trick nimmt A seine Freundin E mit auf eine Spritztour. Gemeinsam fahren A und E mit dem Auto der E wieder an die Tankstelle des T. E, die von dieser „Machenschaft“ des A weiß, nimmt nach einigem Zögern doch das Geschenk an. A tankt wieder, geht an die Kasse, bezahlt und fährt mit E weg.
Strafbarkeit des A und der E ?
Nicht zu prüfen 8. Abschnitt des StGB & §§123, 266b StGB
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23.07.2012/6 Kommentare/von Redaktion
Schlagworte: 1. Staatsexamen, Examensreport, Hessen, Juli 2012, Strafrecht
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https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2012-07-23 10:00:432012-07-23 10:00:43Strafrecht – Juli 2012 – 1. Staatsexamen Schleswig-Holstein, Hessen, Saarland
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6 Kommentare
  1. blebbo
    blebbo sagte:
    23.07.2012 um 14:47

    Der lief in Schleswig-Holstein auch. Bei uns hat sie ihm noch den Schlüssel zum Tankdeckel gerreicht und nicht „Machenschaft“ war in Anführungszeichen, sondern das „Benzingeschenk“.

    Antworten
  2. Starkiller
    Starkiller sagte:
    23.07.2012 um 15:32

    Schleswig-Holstein = Saarland

    Antworten
  3. Thomas
    Thomas sagte:
    23.07.2012 um 16:04

    so war es auch in Hessen, der Sachverhalt muss dahingehend korrigiert werden

    Antworten
  4. FriedrichFuelscher
    FriedrichFuelscher sagte:
    23.07.2012 um 18:10

    Was lief denn in Hessen im ÖR??

    Antworten
  5. Gast
    Gast sagte:
    24.07.2012 um 22:59

    Kann denn jemand mal schreiben, was da mit der EC-Karte genau in Betracht Kommune wo die Probleme zu sehen sind? Wüsste jetzt nicht genau, was von den 267 ff. da zutreffend ist.

    Antworten
    • Gast1
      Gast1 sagte:
      31.08.2012 um 23:06

      (Bezüglich der Herstellung) § 269 I Var. 1 StGB …. Das ist der Straftatbestand den wahrscheinlich niemand kennt bzw. nicht sicher prüfen kann, weil man ihn in der Ausbildung nie für relevant gehalten hat. Und 3 Seiten zum § 269 lesen hätten gereicht (RS BT 1). JPA wollte den bestimmt nur für Zusatzpunkte sehen : ), daher Kopf hoch, der Schwerpunkt lag ja woanders (sieht man ja schon am 8. Abschnitt ausgenommen). Ansonsten natürlich § 263 zum Nachteil der Tanke, aber wegen POS- Verfahren ablehnen (h.M),;Zahlungsgarantie. Gegenüber Bank ggf. § 263 a I Var. 2 ,, Verwendung von unrichtiger Daten“. Das wars auf Anhieb.

      Antworten

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