Strafrecht – Januar 2018 – Schleswig-Holstein – 1. Staatsexamen
Nachfolgend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll zur Klausur im Strafrecht des 1. Staatsexamens in Schleswig-Holstein von Januar 2018. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen. Wir danken sehr herzlich für die Zusendung.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info.
Sachverhalt
A und E sind verheiratet und vereinbarten einen Ehevertrag, wonach A im Falle einer Scheidung nichts bekäme. A macht sich finanzielle Sorgen über die Zukunft, weil E sich scheiden lassen möchte. A öffnet sich der Mutter M, für die A ihr „Ein und Alles“ ist. Die Freundin F, der M, macht auf eine Briefbombe aufmerksam, die sie im Fernsehen gesehen hatte. Dabei wird der Inhalt eines Päckchens so präpariert, dass das Päckchen beim Öffnen explodiert. A findet die Idee gut und möchte E töten. M möchte nicht ihre Tochter verlieren und erklärt sich bereit, A zu helfen. A und M schauen sich im „Darknet“ an, wie sie vorgehen müssen. Sie fertigen das Päckchen an und lassen es in die Wohnung des E versenden, der inzwischen in einem neuen Apartment wohnt. Das Päckchen wurde als „streng vertraulich“ an E gerichtet. Zufällig kommt die 10- jährige Nichte von E, N, vorbei die das Päckchen sieht. Beim hoch gehen öffnet sie das Päckchen und stirbt durch die Explosion. A und E sind bestürzt darüber, dass nicht der E sondern N starb. E blieb unverletzt. Das Treppenhaus ist teilweise zerstört worden.
A macht nun weiter, weil aus der Erbschaft nichts wird und will den Juwelier J überfallen. Sie geht zu einem Taxifahrer der in einem geparkten Auto auf Kundschaft wartet. Sie tut so, als wolle sie den T etwas fragen und beugt sich zu T. T öffnet das Fenster. Dabei betäubt ihn A und zerrt T heraus. Sodann fährt A mit den Taxi weg. T kommt nach ca. 10 Minuten zu sich. Er ist unverletzt.
A geht in den Geschäft des J rein. Unmittelbar danach holt A ihre Deodorantflasche aus der Tasche und sagt dem J, dass er die Hände hoch nehmen soll. Sie würde ansonsten den schädlichen Inhalt der Deodorantflasche gegen das Gesicht von J sprühen. J zweifelt ein wenig, ob es sein kann was A sagt, aber lässt sie gewähren. A packt den Schmuck in die Tasche. In diesem Moment kommt der Ladenangestellte G dazu, mit dem A nicht gerechnet hatte. A fesselt G auf einen Stuhl, packt weiterhin Schmuck
ein und flüchtet.
J benachrichtigt die Polizei. Es konnte ermittelt werden wem das Auto gehört, so dass T seinen Wagen zurück bekam, wie von vornherein seitens A geplant war. J und G blieben unverletzt.
Strafbarkeit der Beteiligten ist zu prüfen.
§§ 239 a und 308 StGB sind nicht zu prüfen.
Erforderliche Strafanträge sind gestellt.
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