• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Lerntipps2 > Für die ersten Semester3 > Strafrecht – Die wichtigsten Schemata
Dr. Stephan Pötters

Strafrecht – Die wichtigsten Schemata

Für die ersten Semester, Schon gelesen?, Startseite, Strafrecht, Strafrecht AT, Strafrecht BT, Verschiedenes

Nachdem wir in den vergangenen Tagen bereits zwei Beiträge zu den wichtigsten Definitionen zum Allgemeinen Teil (s. hier) bzw. zum Besonderen Teil des StGB (s. hier) veröffentlicht haben, folgt nun eine Übersicht mit Prüfungsschemata zu den unterschiedlichen Deliktstypen.
Das vorsätzliche, vollendete Begehungsdelikt
I. Tatbestand

1. objektiver Tatbestand, insb. Handlung, Erfolg, Kausalität, objektive Zurechnung bei Erfolgsdelikten

2. subjektiver Tatbestand: Vorsatz + ggf. sonstige subjektive Merkmale, wie z.B. besondere Absichten (§§ 242 I, 263 I StGB)

3. ggf. objektive Bedingung der Strafbarkeit, z.B. die Rauschtat bei § 323a StGB oder der Todeseintritt bei § 231 I StGB

II. Rechtswidrigkeit

1. ggf. positive Feststellung, z.B. Verwerflichkeit i.S.v. § 240 II StGB

2. Nichtvorliegen von Rechtfertigungsgründen (insb. §§ 32, 34 StGB, rechtfertigende Einwilligung)

III. Schuld

1. Schuldfähigkeit, §§ 20 f. StGB

2. ggf. spezielle Schuldmerkmale, z.B. Rücksichtslosigkeit bei § 315c StGB

3. persönliche Vorwerfbarkeit, insb. keine Entschuldigungsgründe, Unrechtsbewusstsein (§ 17 StGB), Vorsatzschuld

(IV. Persönliche Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgründe, z.B. § 258 VI StGB)
 
Das (vorsätzliche) unechte Unterlassungsdelikt
I. obj. Tatbestand

1. Erfolgseintritt

2. Nichtvornahme/Unterlassen der gebotenen (Rettungs-)Handlung

a. ggf. Abgrenzung Tun vs. Unterlassen

b. die Vornahme der Rettungshandlung ist möglich

3. „Quasi“-Kausalität, d. h. hypothetischer Kausalzusammenhang zwischen Unterlassen und Erfolgseintritt (abgewandelte c.s.q.n.-Formel)

4. Garantenstellung, § 13 I StGB, vgl. Wortlaut § 13 I StGB: „wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt“

5. objektive Zurechnung

6. ggf. Modalitätenäqivalenz

vgl. Wortlaut § 13 I a.E. StGB „wenn das Unterlassen der Verwirklichung (…) durch ein Tun entspricht“; bei sog. verhaltensgebundenden Delikten anprüfen

II. subj. Tatbestand
Vorsatz und sonstige subjektive Merkmale
III. Rechtswidrigkeit
ggf. rechtfertigende Pflichtenkollision!
IV. Schuld
grds. wie bei Begehungsdelikten; als Entschuldigungsgrund stets an die Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens denken
(V. persönliche Strafaufhebungs- und Strafausschließungsgründe)
 
Die Anstiftung, § 26 StGB
I. Tatbestand

1. vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat

2. „Bestimmen“

3. Vorsatz

a. bzgl. (vollendeter) Haupttat

b. bzgl. des „Bestimmens“

(4. ggf. Strafrahmenverschiebung gem. § 28 II)

II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
(IV. Persönliche Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgründe)
 
Die Beihilfe, § 27 StGB
I. Tatbestand

1. vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat

2. Beihilfehandlung

3. Vorsatz

a. bzgl. Haupttat

b. bzgl. Beihilfehandlung

(4. ggf. Strafrahmenverschiebung gem. § 28 II StGB)

II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
(IV. Persönliche Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgründe)
 
Das erfolgsqualifizierte Delikt
I. Tatbestand des Grunddelikts

1. objektiv

2. subjektiv

II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Eintritt der qualifizierenden Folge, z.B. bei § 227 I StGB der Tod
V. spezifischer Gefahrzusammenhang / Unmittelbarkeitszusammenhang zwischen Grunddelikt und Folge
VI. (mindestens) Fahrlässigkeit bzgl. der qualifizierenden Folge, § 18 StGB

1. objektive Fahrlässigkeitselemente, hier idR nur obj. Vorhersehbarkeit problematisch

2. subjektive Fahrlässigkeitselemente, hier idR nur subj. Vorhersehbarkeit problematisch

 
Der Versuch, §§ 22 ff. StGB
I. Vorprüfung

1. Nichtvollendung

2. Strafbarkeit des Versuchs, d.h. entweder Verbrechen (§§ 23 I, 12 I StGB) oder ausdrücklich erwähnt (z.B. §§ 23 I, 12 II, 242 II StGB); (P) erfolgsqualifizierte Delikte; niemals Fahrlässigkeitsdelikte

II. Tatentschluss
= subjektiver Tatbestand; Vorsatz bzgl. aller objektiven Merkmale des jeweiligen Tatbestands + ggf. besondere subjektive Merkmale, wie z.B. besondere Absichten (§§ 242 I, 263 I StGB), täterbezogene Mordmerkmale
III. unmittelbares Ansetzen, § 22 StGB
= objektiver Tatbestand
IV. Rechtswidrigkeit
V. Schuld
VI. kein Rücktritt, § 24 StGB

1. kein Fehlschlag

2. Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch

3. Prüfung der Voraussetzungen der jeweils einschlägigen Variante des § 24

4. Freiwilligkeit

(VII. (sonstige) persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe)
 
Der Versuch eines erfolgsqualifizierten Delikts
I. Vorprüfung

1. Nichtvollendung

2. Strafbarkeit des Versuchs

(P) Abgrenzung Versuch der Erfolgsqualifikation vs. erfolgsqualifizierter Versuch

(P) Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuchs?

Nach hM grds. ja wegen § 11 II StGB, aber nur dann, wenn die schwere Folge an die Handlung und nicht an den Erfolg des Grunddelikts anknüpft (str. bei § 227 StGB!) und der Versuch des Grunddelikts strafbar ist (str.).

II. Tatentschluss bzgl. des Grunddelikts
= subjektiver Tatbestand
III. unmittelbares Ansetzen zum Grunddelikt, § 22 StGB
= objektiver Tatbestand
IV. Rechtswidrigkeit
V. Schuld
VI. Eintritt der qualifizierenden Folge
VII. spezifischer Gefahrzusammenhang / Unmittelbarkeitszusammenhang
VIII. (mindestens) Fahrlässigkeit bzgl. qualifizierender Folge, § 18 StGB

1. objektiv

2. subjektiv

IX. kein Rücktritt, § 24 StGB
(P) Rücktritt nach e.A. nicht möglich, wenn schwere Folge schon eingetreten ist
(X. sonstige persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe)
 
Das Fahrlässigkeitsdelikt
I. Tatbestand

1. Handlung, d. h. Tun oder Unterlassen; wenn Unterlassen, dann wie beim Vorsatzdelikt § 13 I StGB prüfen

2. Erfolg

3. Kausalität

4. objektiver Fahrlässigkeitsvorwurf, d.h.

a. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

b. bei objektiver Vorhersehbarkeit und

c. objektiver Vermeidbarkeit (str.) des Erfolges

5. objektive Zusrechnung

insb. Schutzzweckzusammenhang und Pflichtwidrigkeitszusammenhang

II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld

1. subjektiver Fahrlässigkeitsvorwurf, d.h. subjektive/individuelle Vorhersehbarkeit und subjektive/individuelle Vermeidbarkeit

2. Entschuldigungsgründe, insb. Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens; die ersten beiden Punkte sollten stets kurz angeprüft werden, Punkte 3 und 4 nur, wenn fraglich

3. Schuldfähigkeit (wie üblich)

4. spezielle Schuldmerkmale (wie üblich, z.B. „rücksichtslos“ bei § 315c StGB)

(IV. Persönliche Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe)

Print Friendly, PDF & Email
23.05.2012/2 Kommentare/von Dr. Stephan Pötters
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Stephan Pötters https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Stephan Pötters2012-05-23 07:36:522012-05-23 07:36:52Strafrecht – Die wichtigsten Schemata
2 Kommentare
  1. Paolo Pinkel
    Paolo Pinkel sagte:
    23.05.2012 um 14:19

    Ich wäre nicht auf die Idee gekommen, die objektive Bedingung der Strafbarkeit unter „I. Tatbestand“ zu prüfen“.
    Schließlich handelt es sich eben gerade nicht um einen Teil des Tatbestands, sondern Umstände, die außerhalb liegen, weshalb auch § 16 I z.B. keine Anwendung hierauf findet.

    Antworten
  2. Stephan Pötters
    Stephan Pötters sagte:
    23.05.2012 um 14:44

    Kann man auch auf einen neuen Hauptgliederungspunkt II. hochzonen, RWK dann als III. Wichtig ist nur, dass es in jedem Fall nach dem subjektiven Tatbestand geprüft wird, um deutlich zu machen, dass sich der Vorsatz nicht hierauf beziehen muss – sonst zeigt man eben mangelndes Verständnis. Denke aber, es geht auch so wie oben…

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur
  • Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW
  • Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Gastautor

Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur

Aktuelles, Deliktsrecht, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Im Ausgangspunkt ist klar: „Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch“ (vgl. nur BGH, Urt. v. 19.1.2021 – VI ZR 194/18) Damit ist allerdings nicht geklärt, welche Anforderungen […]

Weiterlesen
12.06.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-06-12 09:39:522025-06-12 09:39:53Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur
Redaktion

Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW

Aktuelles, Examensreport, Nordrhein-Westfalen, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Uncategorized, Verfassungsrecht

Wir freuen uns sehr, ein Gedächtnisprotokoll zur zweiten Klausur im Öffentlichen Recht des April-Durchgangs 2025 in Nordrhein-Westfalen veröffentlichen zu können und danken Tim Muñoz Andres erneut ganz herzlich für die […]

Weiterlesen
04.06.2025/0 Kommentare/von Redaktion
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Redaktion https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Redaktion2025-06-04 08:43:322025-06-04 08:44:08Gedächtnisprotokoll Öffentliches Recht II April 2025 NRW
Miriam Hörnchen

Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Aktuelles, Examensvorbereitung, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Verwaltungsrecht

Die vom VG Berlin zu beantwortende Frage, ob die Ablehnung einer Bewerbung für den Polizeidienst wegen sichtbarer Tätowierungen rechtswidrig erfolgt, wirft eine Vielzahl examensrelevanter Fragestellungen auf: Aufgrund der Eilbedürftigkeit im […]

Weiterlesen
03.06.2025/0 Kommentare/von Miriam Hörnchen
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Miriam Hörnchen https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Miriam Hörnchen2025-06-03 08:45:032025-06-06 10:50:46Tätowierungen als Einstellungshindernis im Polizeidienst?

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen